Vergesellschaftung: Verstößt Dobrindts Plan gegen die Verfassung?

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Gesetz gegen Vergesellschaftung:Verstoßen Dobrindts Pläne gegen die Verfassung?

von Anna-Katharina König und Johannes Lieber

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Mit einem neuen "Investitionsschutzgesetz" plant Bundesinnenminister Dobrindt, die Vergesellschaftung von Wohnkonzernen zu verhindern. Darf er das?

Rechtswissenschaftler Timo Laven

Dobrindt will per Gesetz die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Ob der Vorstoß des Innenministers rechtlich durchsetzbar wäre, erklärt Experte Timo Laven bei ZDFheute live.

26.10.2026 | 8:41 min

In Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD in ihren Sondierungen darauf geeinigt, rund 160.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Betroffen wären nach den aktuellen Plänen Wohnkonzerne, die mehr als 10.000 Wohnungen besitzen. Kosten soll das maximal 16 Milliarden Euro - deutlich weniger, als die Wohnungen eigentlich wert sind. Hiergegen regt sich auf Bundesebene zunehmend Widerstand.

Bundesinnenminister Dobrindt hat nun ein Eckpunktepapier für ein neues "Investitionsschutzgesetz" vorgelegt, wonach die Vergesellschaftung von Wohnraum nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich sein soll. Ob der Bund die Berliner Vergesellschaftungspläne auf diese Weise verhindern darf, ist allerdings keineswegs sicher.



Bundesinnenminister Alexander Dobrindt steht am 23.09.2026 in Berlin an einem Pult während der Pressekonferenz zum Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch.

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26.10.2026 | 0:41 min

Was plant Dobrindt?

Dobrindt hat nun Eckpunkte zum geplanten "Investitionsschutzgesetz" vorgelegt. So sollen betroffene Wohnungsunternehmen nur zum vollen Verkehrswert entschädigt werden dürfen, was eine Vergesellschaftung für das Land Berlin deutlich verteuern würde. Außerdem ist vorgesehen, dass eine Entschädigung unmittelbar in Geld ausgezahlt werden muss.

Eine Finanzierung der Entschädigung über langfristige Schuldverschreibung, wie sie beispielsweise in einem Gesetzesvorschlag der Berliner Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" vorgesehen ist, wäre nicht mehr möglich. Die Vergesellschaftung würde so womöglich mit der Schuldenbremse in Konflikt geraten.

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Innenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke plant, deutlich erschweren. „Ich gehe klar davon aus, dass das verfassungswidrig ist“, so Elif Eralp (Linke).

26.10.2026 | 5:07 min

Zudem soll nach Dobrindts Plänen eine Vergesellschaftung überhaupt nur mit dem Nachweis erfolgen dürfen, dass sämtliche anderen wohnpolitischen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ob Berlin dies könnte, ist zweifelhaft.

Ziel des "Investitionsschutzgesetzes" ist es damit nicht nur, die Anforderungen an eine Vergesellschaftung zu verschärfen. In erster Linie soll dem Land Berlin die Kompetenz für die Vergesellschaftung entzogen werden. Damit reagiert das Bundesinnenministerium auf das Versprechen von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Vergesellschaftungsvorhaben in Berlin zu verbieten.

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Warum sehen Juristinnen und Juristen das Gesetz kritisch?

Ob das von Dobrindt geplante "Investitionsschutzgesetz" verfassungsgemäß wäre, ist unter Juristinnen und Juristen hochumstritten. Denn der Bund darf kein Gesetz erlassen, dessen einziges Ziel es ist, die Länder von der Gesetzgebung auszuschließen. Ein pauschales Verbot von Vergesellschaftungen wäre also sicher verfassungswidrig, wie zuletzt auch die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einräumte.

Im ZDF-Interview äußert sich Dr. Timo Laven, Verfassungsrechtler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, daher kritisch zu den Plänen des Bundesinnenministers. Das "Investitionsschutzgesetz" sei "gleichzusetzen mit einer Sperre" des Landesgesetzgebers, so Laven.

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Das Grundgesetz stellt Dobrindt außerdem vor eine weitere Hürde: Der Bund darf überhaupt nur dann tätig werden, wenn eine bundeseinheitliche Regelung zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" oder zur "Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit " erforderlich ist. Ob das "Investitionsschutzgesetz" diese Anforderung erfüllt, "könne man wohl unterschiedlich beantworten", so Laven.

Laven zufolge würde das "Investitionsschutzgesetz" zeitnahe Vergesellschaftungspläne von Linke, Grünen und SPD allerdings selbst dann durchkreuzen, wenn es verfassungswidrig wäre. Denn das Land Berlin müsste in jedem Fall erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor es selbst tätig werden könnte.

Auf welcher Seite steht die SPD?

Auf beiden. Die SPD im Bund steht größtenteils hinter dem neuen Gesetzesvorhaben. Auch die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Bauen waren an den Eckpunkten beteiligt. So lehnt Justizministerin Hubig (SPD) Vergesellschaftungen als "politisches Instrument" ab, wie ein Sprecher am Montag sagte.

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Ganz anders sieht das der Spitzenkandidat der Berliner SPD, Steffen Krach. Im Wahlkampf war er zwar auch gegen Vergesellschaftungen, trägt sie jetzt aber mit. Die Eckpunkte von Dobrindt lehnt er klar ab: "Das Agieren der Union offenbart eine himmelschreiende Planlosigkeit", sagte Krach der "Süddeutschen Zeitung". Es seien "wacklige Ideen", die "aktionistisch und peinlich" wirken. Ob sich Krach gegen die Bundes-SPD durchsetzen kann, bleibt offen.

Über das Thema berichtete ZDFheute live am 26.10.2026 ab 16:30 Uhr.

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