Gesetz gegen Vergesellschaftung:Verstoßen Dobrindts Pläne gegen die Verfassung?
von Anna-Katharina König und Johannes Lieber
Mit einem neuen "Investitionsschutzgesetz" plant Bundesinnenminister Dobrindt, die Vergesellschaftung von Wohnkonzernen zu verhindern. Darf er das?
Dobrindt will per Gesetz die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Ob der Vorstoß des Innenministers rechtlich durchsetzbar wäre, erklärt Experte Timo Laven bei ZDFheute live.
26.10.2026 | 8:41 minIn Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD in ihren Sondierungen darauf geeinigt, rund 160.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Betroffen wären nach den aktuellen Plänen Wohnkonzerne, die mehr als 10.000 Wohnungen besitzen. Kosten soll das maximal 16 Milliarden Euro - deutlich weniger, als die Wohnungen eigentlich wert sind. Hiergegen regt sich auf Bundesebene zunehmend Widerstand.
Bundesinnenminister Dobrindt hat nun ein Eckpunktepapier für ein neues "Investitionsschutzgesetz" vorgelegt, wonach die Vergesellschaftung von Wohnraum nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich sein soll. Ob der Bund die Berliner Vergesellschaftungspläne auf diese Weise verhindern darf, ist allerdings keineswegs sicher.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Wohnraum zu vergesellschaften. Hierfür muss der Staat allerdings eine Entschädigung zahlen, wobei das Grundgesetz weder Art noch Höhe der Entschädigung festlegt. Eine Entschädigungszahlung unterhalb des Verkehrswerts ist daher verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich.
Die Vergesellschaftung fällt unter die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Das bedeutet, dass das Land Berlin vergesellschaften darf, wenn der Bund nicht selbst tätig geworden ist. Mit dem neuen „Investitionsschutzgesetz“ möchte der Bundesinnenminister verhindern, dass das Berlin die geplante Vergesellschaftung umsetzt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat sich für höhere Hürden bei der Vergesellschaftung ausgesprochen. Die Notwendigkeit dafür müsse "zwingend gegeben sein", sagte der Minister.
26.10.2026 | 0:41 minWas plant Dobrindt?
Dobrindt hat nun Eckpunkte zum geplanten "Investitionsschutzgesetz" vorgelegt. So sollen betroffene Wohnungsunternehmen nur zum vollen Verkehrswert entschädigt werden dürfen, was eine Vergesellschaftung für das Land Berlin deutlich verteuern würde. Außerdem ist vorgesehen, dass eine Entschädigung unmittelbar in Geld ausgezahlt werden muss.
Eine Finanzierung der Entschädigung über langfristige Schuldverschreibung, wie sie beispielsweise in einem Gesetzesvorschlag der Berliner Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" vorgesehen ist, wäre nicht mehr möglich. Die Vergesellschaftung würde so womöglich mit der Schuldenbremse in Konflikt geraten.
Innenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke plant, deutlich erschweren. „Ich gehe klar davon aus, dass das verfassungswidrig ist“, so Elif Eralp (Linke).
26.10.2026 | 5:07 minZudem soll nach Dobrindts Plänen eine Vergesellschaftung überhaupt nur mit dem Nachweis erfolgen dürfen, dass sämtliche anderen wohnpolitischen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ob Berlin dies könnte, ist zweifelhaft.
Ziel des "Investitionsschutzgesetzes" ist es damit nicht nur, die Anforderungen an eine Vergesellschaftung zu verschärfen. In erster Linie soll dem Land Berlin die Kompetenz für die Vergesellschaftung entzogen werden. Damit reagiert das Bundesinnenministerium auf das Versprechen von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Vergesellschaftungsvorhaben in Berlin zu verbieten.
Teure Mieten und knappe Wohnungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Gerade in Großstädten haben die Mietpreise stark angezogen. Parallel klettern die Baukosten in die Höhe.
24.09.2026 | 41:59 minWarum sehen Juristinnen und Juristen das Gesetz kritisch?
Ob das von Dobrindt geplante "Investitionsschutzgesetz" verfassungsgemäß wäre, ist unter Juristinnen und Juristen hochumstritten. Denn der Bund darf kein Gesetz erlassen, dessen einziges Ziel es ist, die Länder von der Gesetzgebung auszuschließen. Ein pauschales Verbot von Vergesellschaftungen wäre also sicher verfassungswidrig, wie zuletzt auch die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einräumte.
Im ZDF-Interview äußert sich Dr. Timo Laven, Verfassungsrechtler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, daher kritisch zu den Plänen des Bundesinnenministers. Das "Investitionsschutzgesetz" sei "gleichzusetzen mit einer Sperre" des Landesgesetzgebers, so Laven.
Mehrere Bundestagsabgeordnete lehnen eine Berliner Koalition mit der Linken ab. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler meint: „Solange diese strukturellen Antisemitismus-Themen nicht vom Tisch sind, kann die SPD keine Koalition eingehen.“
19.10.2026 | 4:22 minDas Grundgesetz stellt Dobrindt außerdem vor eine weitere Hürde: Der Bund darf überhaupt nur dann tätig werden, wenn eine bundeseinheitliche Regelung zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" oder zur "Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit " erforderlich ist. Ob das "Investitionsschutzgesetz" diese Anforderung erfüllt, "könne man wohl unterschiedlich beantworten", so Laven.
Laven zufolge würde das "Investitionsschutzgesetz" zeitnahe Vergesellschaftungspläne von Linke, Grünen und SPD allerdings selbst dann durchkreuzen, wenn es verfassungswidrig wäre. Denn das Land Berlin müsste in jedem Fall erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor es selbst tätig werden könnte.
Auf welcher Seite steht die SPD?
Auf beiden. Die SPD im Bund steht größtenteils hinter dem neuen Gesetzesvorhaben. Auch die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Bauen waren an den Eckpunkten beteiligt. So lehnt Justizministerin Hubig (SPD) Vergesellschaftungen als "politisches Instrument" ab, wie ein Sprecher am Montag sagte.
Nach den Sondierungen wird weiter über mögliche Koalitionsverhandlungen diskutiert. Kritik kommt aus der Union, doch auch bei SPD und Grünen regt sich immer mehr Widerstand.
19.10.2026 | 4:05 minGanz anders sieht das der Spitzenkandidat der Berliner SPD, Steffen Krach. Im Wahlkampf war er zwar auch gegen Vergesellschaftungen, trägt sie jetzt aber mit. Die Eckpunkte von Dobrindt lehnt er klar ab: "Das Agieren der Union offenbart eine himmelschreiende Planlosigkeit", sagte Krach der "Süddeutschen Zeitung". Es seien "wacklige Ideen", die "aktionistisch und peinlich" wirken. Ob sich Krach gegen die Bundes-SPD durchsetzen kann, bleibt offen.
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