Entwurf veröffentlicht:Das steht in Hubigs Gesetz gegen digitale Gewalt
von Jan Henrich und Daniel Heymann
Der Fall Fernandes hatte eine Diskussion über digitale Gewalt entfacht. Das Justizministerium arbeitet seit längerem an dem Thema - und hat nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
Die Bundesregierung möchte gegen digitale Gewalt vorgehen. Die Anzeige der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann hat dem Thema kürzlich viel Aufmerksamkeit verschafft.
17.04.2026 | 1:36 minBeim Thema sexualisierte Gewalt im Netz hinke das Recht der digitalen Welt hinterher, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung ihrer Pläne. Mit einem neuen Gesetz, dessen Entwurf am Freitag vorgestellt wurde, sollen nun Strafbarkeitslücken geschlossen und zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen gestärkt werden.
Dabei hat das Ministerium eine ganze Reihe von Erscheinungsformen "digitaler Gewalt" im Visier, von "Cyberflashing" über "Deepfakes" bis hin zu "digitalem Voyeurismus". Kritik kommt vor allem an der Kleinteiligkeit der vorgeschlagenen Regelungen.
Die Regierungsbefragung ist ein wilder Ritt durch einen bunten Themen-Mix. Von der Generalabrechnung bis zur freundlichen Vorlage ist alles dabei.
15.04.2026 | 7:31 minWas steht im Gesetzentwurf zu Deepfakes?
Deepfakes sind ein zentrales Thema in Hubigs Gesetzentwurf. Der Entwurf unterscheidet grob zwischen zwei Kategorien: sexualisierte und nicht-sexualisierte Deepfakes. Wer mit Deepfake-Technologie zum Beispiel Bildaufnahmen unbekleideter Genitalien herstellt oder solche Bilder einer dritten Person zugänglich macht, dem solle eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen. Außerdem sollen Strafbarkeitslücken bei der Herstellung kinder- und jugendpornografischer Deepfakes geschlossen werden.
Unter Deepfakes versteht man Inhalte - Fotos, Videos, Audios - , die mithilfe bestimmter Methoden künstlicher Intelligenz so manipuliert wurden, dass sie nicht oder nur mit erheblichem Aufwand als Fälschungen zu erkennen sind.
Nicht-sexualisierte Deepfakes, sollen künftig ebenfalls strafrechtlich relevant werden. Als Beispiel nennt der Entwurf hier Deepfake-Videos, in denen scheinbar ein bekannter Arzt Werbung für Produkte macht und durch diesen Anschein das Ansehen der abgebildeten Person erheblichen Schaden nehmen könnte.
Der Fall Collien Fernandes zeigt, wie verbreitet sexualisierte digitale Gewalt ist. Bundesjustizministerin Hubig will das Gesetz verschärfen. Kann digitale Gewalt so eingedämmt werden?
26.03.2026 | 33:12 minDigitale Gewalt: Was soll künftig noch strafbar sein?
Das Gesetz enthält noch weitere Neuregelungen zum Schutz der Intimsphäre: Zum einen sollen nun unbefugte Nacktbilder, aufgenommen etwa in der Sauna, unter Strafe gestellt werden. Zum anderen können in bestimmten Fällen auch Fotos bekleideter Körperteile strafbar sein, und zwar, wenn diese "in sexuell bestimmter Weise" abgebildet werden.
Bekannt geworden ist in diesem Kontext der Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, der ein Mann beim Joggen aufs Gesäß filmte. Nach bisheriger Rechtslage ist das nicht strafbar.
Zudem kann in Zukunft die unbefugte technische Überwachung von Personen ("Tracking") unter Umständen eine Straftat darstellen.
In mehreren deutschen Städten sind wieder Menschen gegen sexualisierte digitale Gewalt auf die Straße gegangen – auch aus Solidarität mit der Schauspielerin Collien Fernandes.
29.03.2026 | 0:18 minIn welchem Umfang sollen Betroffene Auskunft verlangen können?
Ein weiterer Fokus des Gesetzes liegt auf zivilrechtlichen Ansprüchen, die Betroffene selbst geltend machen. Hier plant das Ministerium insbesondere Auskunftsmöglichkeiten gegenüber Plattformen zu stärken. Betroffene von Rechtsverletzungen sollen nach richterlicher Anordnung einfacher an hinterlegte Nutzerdaten möglicher Täter kommen. Dies beinhaltet auch die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Postens und die letzte verwendete IP-Adresse des Nutzers.
Relevant könnte die Änderung auch im Zusammenspiel mit einer weiteren Maßnahme werden, die das Justizministerium derzeit ausarbeitet: Die IP-Adressdatenspeicherung. Internetprovider sollen künftig verpflichtet werden, IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern.
Die Anzeige von Schauspielerin Collien Fernandes gibt der Debatte Tempo: Ein Gesetzentwurf gegen Porno-Deepfakes sei "praktisch fertig", sagt Bundesjustizministerin Hubig.
20.03.2026 | 2:20 minWelche Rolle hat der Fall Fernandes bei der Erstellung des Gesetzes gespielt?
Das Ministerium betont immer wieder, dass es sich nicht um ein Einzelfallgesetz handele. Die aktuelle Diskussion hätte auf den Inhalt des Gesetzes keinen Einfluss gehabt. An den Plänen, den Schutz vor digitaler Gewalt auszubauen, werde bereits seit längerem gearbeitet.
Der Plan, das Cyberstrafrecht mit Blick auf Deepfakes zu ändern, findet sich bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Auch die Vorgängerregierung hatte sich schon mit dem Thema beschäftigt. Bis zum Bruch der Ampel-Koalition wurde allerdings kein fertiger Entwurf mehr ausgearbeitet.
Tausende Menschen haben bei einer Demonstration mehr Schutz für Opfer von Gewalt gegen Frauen gefordert. Überraschend trat am Abend Schauspielerin Collien Fernandes als Rednerin auf.
27.03.2026 | 1:47 minWelche Kritik gibt es an den Plänen?
Kritik an den Plänen des Justizministeriums bezieht sich unter anderem auf die Frage, ob mit dem Gesetz auch künftige Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Netz umfasst sind. Statt weiterer Einzelfallparagraphen brauche es grundsätzlichere Klarstellungen, ab wann und warum sexualisierte Darstellungen strafwürdig sein sollen, sagt Justiz-Journalistin Annelie Kaufmann gegenüber ZDFheute. Der Gesetzentwurf sei in seinem strafrechtlichen Ansatz zu kleinteilig, so Kaufmann.
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