Identitätsmissbrauch: Was tun gegen Fake-Accounts?

Identitätsmissbrauch:Was tun gegen Fake-Accounts?

von Charlotte Greipl und Samuel Kirsch

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Immer wieder tauchen in sozialen Netzwerken Accounts unter dem Namen einer anderen Person auf, die diese nicht erstellt hat. Doch Betroffene können sich wehren.

Eine Person tippt mit den Fingern auf einer beleuchteten Laptop-Tastatur. (Symbolbild)

Wer ein Fake-Profil anlegt und unter dem Namen einer anderen Person agiert, kann strafbar sein. (Symbolbild)

Quelle: dpa

Ein Profil mit dem eigenen Namen und Foto, das ein anderer erstellt hat - für Betroffene oft ein verstörender Fund. Denn wer sich eine fremde Identität anmaßt und im Namen einer anderen Person handelt, kann damit großen Schaden anrichten, und zwar sowohl bei Betroffenen als auch bei denen, die auf die Täuschung hereinfallen.

"Identitätsdiebstahl" auch im Fall Fernandes?

Ein solcher mutmaßlicher "Identitätsdiebstahl" steht auch im Zentrum der Vorwürfe, die die Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Partner, dem Schauspieler Christian Ulmen, erhebt.

Fernandes wirft ihm vor, LinkedIn-Profile mit ihrem Namen erstellt zu haben und über diese Accounts Hunderte Männer angeschrieben und sich mit einigen von ihnen zum Telefonsex verabredet zu haben. Derzeit ermitteln Behörden in Spanien und Deutschland. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

ZDF-Juristin Charlotte Greipl

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Betroffen sind allerdings nicht nur Prominente. Auch wenn genaue Zahlen fehlen, ist klar, dass die Anzahl gefälschter Accounts zunimmt. "Identitätsdiebstahl war schon immer ein Thema, aber durch die technischen Möglichkeiten hat das Problem zugenommen, sowohl quantitativ als auch qualitativ", erklärt Tahireh Panahi, Expertin für Digitalrecht an der Universität Kassel.

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht betroffen

Fest steht: Einen Account unter dem Namen einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu erstellen, verstößt in der Regel gegen Gesetze. Betroffen ist insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Grundrecht besagt, dass jeder Mensch selbst die Kontrolle über seine Identität haben und darüber entscheiden darf, wie er in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Dazu zählt auch, dass niemand anderes unbefugt den eigenen Namen gebrauchen oder eigene Bilder verbreiten darf.

Auch die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke verbieten es, Accounts unter dem Namen Dritter ohne deren Einverständnis zu eröffnen.

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Wie sich Betroffene wehren können

Gegen den Betreiber eines Fake-Accounts bestehen in der Regel Unterlassungsansprüche. Das heißt, gerichtlich kann dem Ersteller des Accounts untersagt werden, diesen weiterzubetreiben. Unter Umständen bestehen daneben auch Schadensersatzansprüche. Das scheitert allerdings häufig daran, die Person hinter dem Account ausfindig zu machen. Denn häufig werden anonyme E-Mail-Adressen verwendet und die Plattformbetreiber geben nur zögerlich Auskunft.

Erfolgsversprechender ist es daher, sich direkt an die Plattform, auf der ein Fake-Account betrieben wird, zu wenden. Nach dem Digital Services Act (DSA) sind soziale Netzwerke und Suchmaschinen verpflichtet, ein Meldesystem bereitzustellen, über das Betroffene Fake-Accounts anzeigen können. Die Plattformen müssen die gemeldeten Inhalte überprüfen und rechtswidrige Inhalte löschen.

Im Digital Services Act sind benutzerfreundliche Meldewege vorgesehen. Die Umsetzung durch die Dienste ist allerdings noch mangelhaft.

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Ist Identitätsmissbrauch strafbar?

Ein Fake-Profil anzulegen und unter falschem Namen zu agieren, kann je nach Konstellation nicht nur zu Lösch- und Schadensersatzansprüchen führen, sondern auch strafbar sein. Für Betroffene bedeutet das: Sie können bei Polizei oder Staatsanwaltschaften Anzeige oder Strafantrag stellen.

Doch nicht alle Fälle von Fake-Accounts sind vom Strafrecht erfasst. Denn ein Straftatbestand, der Identitätsmissbrauch als solchen unter Strafe stellt, existiert im deutschen Recht nicht. So stellt etwa das Verwenden des Namens einer Person für ein Fake-Profil in Sozialen Medien für sich genommen keine Straftat dar.

Aktivistin und Influencerin Theresia Crone

Das Problem sei, dass digitale Gewalt vom Rechtssystem, der Gesellschaft und der Politik nicht ernst genug genommen werde, sagt Theresia Crone. Sie fühle sich bis heute allein gelassen.

20.03.2026 | 10:00 min

Insgesamt sieht Rechtswissenschaftlerin Tahireh Panahi hier Nachbesserungsbedarf: "Der Gebrauch eines Profils kann vor allem in einzelnen Handlungen strafbar sein", sagt sie.

Aber das Benutzen einer fremden Identität im Netz für sich genommen ist gerade angesichts der Häufigkeit und Qualität von Fakes im Strafrecht bislang nicht ausreichend abgebildet.

Tahireh Panahi, Expertin für Digitalrecht

Straftatbestand für Identitätsmissbrauch

Einen eigenen Straftatbestand für Identitätsmissbrauch hat etwa die Schweiz 2023 eingeführt. Dort steht es unter Strafe, die Identität einer Person ohne deren Einwilligung zu verwenden, "um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen".

Auch im spanischen Strafgesetzbuch gibt es einen Artikel, der spezifisch auf die unbefugte Verwendung von Bildern einer Person abzielt, um Werbung zu machen oder gefälschte Profile in sozialen Netzwerken zu eröffnen, wenn dies eine Belästigung oder Demütigung zur Folge hat.

In Deutschland gibt es ebenfalls Forderungen nach einem eigenständigen Straftatbestand für Identitätsmissbrauch, unter anderem aus Bayern. Zuständig dafür ist der Bund. Das Bundesjustizministerium teilte auf ZDFheute-Anfrage mit, es prüfe einen möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Eine Frau hält ein Handy in die Kamera, auf dem ein Fake-Nacktbild von ihr zu sehen ist. Im Hintergrund sieht man eine verpixelte Deepfake Pornoseiten.

Die Schauspielerin Collien Fernandes geht gegen Deepfake-Pornos von sich vor. Eine ZDF-Dokumentation begleitete Fernandes 2024 bei der Suche nach den Tätern.

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Über dieses Thema berichteten verschiedene Sendungen, etwa ZDFheute live am 20.03.2026 ab 21:00 Uhr und hallo Deutschland am 31.03.2026 ab 17:10 Uhr.

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