Karlsruhe urteilt: Berlin muss Visa für Afghanen einzeln prüfen

Bundesverfassungsgericht:Urteil: Aufnahme von Afghanen muss einzeln geprüft werden

|

Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr der Regierung vom Aufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge gekippt. Die Aufnahme müsse im Einzelfall geprüft werden.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Deutschland hätte das Aufnahmeprogramme für Afghanen laut Bundesverfassungsgericht nicht pauschal stoppen dürfen. Die Behörden müssen jeden Fall einzeln prüfen und individuelle Belange berücksichtigen.

24.07.2026 | 0:27 min

Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft.

Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg gehabt habe. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung. (AZ: 2 BvR 319/26)

Gericht: Regierung im Rechtsstaat "doch niemals völlig frei"

Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat "doch niemals 'völlig frei'", heißt es darin weiter. Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. "Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden", hieß es. Das zuständige Oberverwaltungsgericht muss den Fall nun erneut prüfen.

Ein Flugzeug fliegt über Wohn- und Geschäftshäuser, Kabul, Afghanistan.

Die EU hat Taliban-Vertreter nach Brüssel eingeladen, um über Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verhandeln. Dies sei keine Anerkennung der Regierung in Kabul, so ein EU-Sprecher.

23.06.2026 | 0:26 min

Afghanin war Aufnahme in Deutschland zugesagt

Im konkreten Fall ging es den Angaben zufolge um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden.

2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.

Schwarz-Rot stoppte Bundesaufnahmeprogramm

Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Im Mai 2025 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Bundesinnenministerium dann die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe.

afghanistan-flucht-krieg-iran-

Afghanische Geflüchtete werden momentan massenhaft aus Iran abgeschoben, oft mit Gewalt und unter Verlust ihres Besitzes. In ihrer Heimat stehen sie ohne Perspektive vor einer unsicheren Zukunft.

22.06.2026 | 2:07 min

GFF: Es gibt noch mehr Verfassungsbeschwerden

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) handelt es sich bei der Klage, über die nun entschieden wurde, um eine von 31 Verfassungsbeschwerden, die mit Hilfe einer Muster-Verfassungsbeschwerde der GFF eingereicht wurden. Die Entscheidung könne das Schicksal von rund 400 weiteren Afghaninnen und Afghanen "zum Positiven oder Negativen wenden", teilte der Verein vorab mit. "Überwiegend betroffen sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern."

Die Betroffenen lebten demnach in Pakistan in Unterkünften der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und warteten dort auf ihre Einreise nach Deutschland. "Bei einem negativen Urteil droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan und damit Haft, Folter und Tod", teilte die GFF mit. Die Antragstellerin in dem konkreten Verfahren sei aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache

Wer bei Google etwas sucht, bekommt neben den Suchergebnissen auch eine Box mit Schlagzeilen angezeigt.

Mit ZDFheute als hinterlegter Quelle bekommen Sie unsere Inhalte häufiger in die Schlagzeilen-Box gespielt - geprüfte Inhalte, direkt in Ihrem Überblick.

→ Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen


Quelle: epd, dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am 24.07.2026 im Beitrag "XX" um XX Uhr.

Weitere Nachrichten aus Afghanistan

  1. Überschwemmungen in Afghanistan

    Unwetter und Wassermassen:Mindestens 23 Tote bei Sturzfluten in Afghanistan

    mit Video0:40

  2. Afghanische Einwohner betrachten am 29.06.2026 die Trümmer eines Gebäudes, das bei einem pakistanischen Luftangriff auf ein Dorf in der afghanischen Provinz Paktia beschädigt wurde.

    Luftangriffe in der Nacht:Pakistan greift Afghanistan an - Dutzende Tote

    mit Video0:21

  3. Porträt von Donald Trump.

    Iran und Afghanistan:Verdealt Trump die Menschenrechte?

    von Christian Hauser
    mit Video64:34

  4. Afghanische Flüchtlinge im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Iran.

    Aus Iran abgeschoben - ohne Perspektive:Hunderttausende Rückkehrer verschärfen Not in Afghanistan

    von Christian Hauser und Katrin Eigendorf
    mit Video2:32