Bundestag billigt Steuerpaket:Gastronomie, Pendler, Ehrenamt: Was beschlossen wurde
Gastronomie, Berufspendler, Ehrenamtler: Der Bundestag hat ein Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken. (Symbolbild)
Quelle: dpaDer Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU, CSU und SPD ein Steuerpaket mit Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro jährlich beschlossen. Profitieren sollen unter anderem Gastronomie, Berufspendler sowie Spender an Parteien und Mitglieder von Gewerkschaften. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund. Im Bundesrat könnte es am 19. Dezember spannend werden. Was genau vorgesehen ist - ein Überblick.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht.
Mit der Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent werden ab Januar weniger Steuern eingenommen.
08.10.2025 | 1:50 minNeben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt.
Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es brate, argumentierte die Union.
Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie war ein Wahlversprechen von Union und SPD.
08.10.2025 | 1:33 minPendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen - und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten.
Grüne und Linke kritisierten im Bundestag, von der Maßnahme profitierten vor allem Gutverdiener. Stattdessen hätte man lieber den Grundfreibetrag anheben sollen, bis zu dem man überhaupt keine Einkommensteuer zahlt, argumentierten sie. Dann müssten viele Menschen mit geringen Einkommen überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Die AfD kritisierte, die 38 Cent pro Kilometer seien für Autofahrer nicht ansatzweise kostendeckend - die Pauschale müsse daher auf 50 Cent erhöht werden.
Ehrenamt
Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden die steuerfreien Pauschalen angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag, den beispielsweise Trainer in Sportvereinen erhalten, steigt von 3.000 auf 3.300 Euro.
Die Ehrenamtspauschale, die für viele andere Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich gilt, wird von 840 auf 960 Euro erhöht. Damit sollen die Inflation ausgeglichen und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.
Millionen Deutsche engagieren sich freiwillig. Bundespräsident Steinmeier zeichnete kürzlich 20 Personen mit dem Verdienstorden aus.
01.12.2025 | 1:30 minParteispenden
Die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Spenden an politische Parteien werden verdoppelt. Für Einzelpersonen steigt der abzugsfähige Betrag von 1.650 auf 3.300 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 3.300 auf 6.600 Euro.
Als Begründung wird im Gesetzentwurf eine Anpassung an die Inflation angeführt. Die letzte Anhebung fand demnach im Jahr 2007 statt.
Was im Bundesrat droht
Die Entlastungen führen dazu, dass Bund und Länder mehrere Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen - nach Berechnungen des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund.
Deutschlands Kommunen stehen unter Druck: Laut Statistischem Bundesamt sind die Schulden der Kommunen bei Banken deutlich gestiegen und betragen nun 344 Milliarden Euro.
02.12.2025 | 0:29 minWenn das Gesetz Mitte Dezember im Bundesrat beraten wird, könnte es daher vorerst gestoppt werden: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln.
Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. "Es wird keine Kompensation des Bundes geben", sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon im Oktober der "Bild". Wer darauf bestehe, gefährde die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts. "Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen", warnte der Vizekanzler.
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