Bundesregierung beschließt Reformentwurf:Steuerentlastungen, die versanden?
von Jan Henrich
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ihre Einkommensteuerreform beschlossen. Kritik daran kommt von vielen Seiten - und auch innerhalb der Koalition zeigen sich Unstimmigkeiten.
An der Einkommensteuerreform gab es kurz vor knapp Kritik aus dem Wirtschaftsministerium.
02.09.2026 | 2:27 minOffenbar hatte man sich auch im zuständigen Finanzministerium mehr erhofft. Zur Kabinettsentscheidung über den eigenen Entwurf einer Einkommensteuerreform heißt es dort, dass man Vorschläge für weitergehende Entlastungen vorgelegt hatte. Für deren Finanzierung konnte allerdings "in der Koalition keine Einigung gefunden werden".
Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf sieht ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro vor. Die dazugehörigen Maßnahmen sind auf zwei Jahre gestreckt. Insbesondere Familien mit Kindern und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sollen davon profitieren. Aus Sicht von Kritikern drohen die Entlastungen aber zu "versanden".
Grundfreibetrag, Kindergeld und Spitzensteuersatz
Konkret enthält die geplante Reform eine ganze Reihe von steuerlichen Änderungen. So soll etwa der Grundfreibetrag im kommenden Jahr auf 12.564 Euro und im darauffolgenden Jahr auf 12.900 Euro steigen. Zudem plant die Bundesregierung das Kindergeld bis 2028 um 23 Euro je Kind und Monat zu erhöhen.
Ebenfalls sollen die Kinderfreibeträge von derzeit 9.756 auf 10.056 Euro im kommenden Jahr und 2028 auf 10.236 Euro steigen. Eine Erhöhung um 200 Euro ist zudem beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag für absetzbare Werbungskosten geplant. Außerdem sieht die Reform vor, dass der sogenannte Spitzensteuersatz erst ab 70.600 Euro statt wie bisher ab 69.879 Euro greifen soll.
Teilweise Entlastungen von über 600 Euro
Wie groß die Entlastungen im Alltag damit ausfallen, rechnet das Finanzministerium auf seiner Seite vor. Insgesamt 678 Euro sollen sie 2028 beispielsweise für eine Familie mit zwei Einkommen je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern betragen. Der höchste angegebene Betrag. Ohne Kinder liegen die Entlastungen nur noch bei 384 Euro, laut den Angaben.
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02.07.2026 | 29:10 minUm die Entlastungen zu finanzieren, soll im Gegenzug der sogenannte Reichensteuersatz bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro im Jahr greifen und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent erhöht werden. Auch Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch mit 15 Prozent der Kosten und maximal 900 Euro steuerlich absetzbar sein.
Frisst die kalte Progression die Entlastungen auf?
Für Menschen mit mittleren oder niedrigen Einkommen könnte die Entlastung am Ende dennoch geringer ausfallen, als erwartet, mahnen Fachleute. Insbesondere durch neue Belastungen in anderen Bereichen, wie etwa steigende Sätze der Sozialversicherungen, bleibe am Ende nicht viel übrig, sagt Steuerexperte Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Es kommt schon etwas bei rum, aber man hatte in der Vergangenheit deutlich mehr versprochen.
Frank Hechtner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Auch die kalte Progression, also eine schleichende Steuermehrbelastung im Zuge von Inflation und Lohnerhöhungen, werde mit der geplanten Reform nicht vollständig ausgeglichen, so Hechtner.
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Brief aus Wirtschaftsministerium kritisiert Reformpläne
Und überraschenderweise gab es nur Tage vor der Abstimmung im Kabinett noch einen Seitenhieb aus dem Wirtschaftsministerium gegen die Reformpläne. In dem Schreiben eines Staatssekretärs, das der Machtwechsel-Podcast veröffentlicht hatte, wird der Vorwurf einer "heimlichen Steuererhöhung" erhoben.
Das Schreiben dürfte im Finanzministerium als Affront verstanden werden. Denn dort hatte man immer wieder betont, dass sich der nun vorgelegte Gesetzesentwurf genau im Rahmen dessen bewege, was die Koalitionsspitzen vor der Sommerpause vereinbart hatten.
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