Abstimmung über Apothekenreform:Was sich für Patienten in Apotheken ändern soll
Apotheken sollen künftig mehr anbieten dürfen: Impfungen, Vorsorge und Medikamente ohne Rezept. Die Reform soll Versorgungslücken schließen - Ärzte kritisieren das. Ein Überblick.
Der Bundestag stimmt über das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz ab. Apotheken sollen künftig mehr impfen und verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben dürfen.
22.05.2026 | 0:21 minIn Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Künftig sollen sie Patientinnen und Patienten aber noch weitere Leistungen anbieten können - von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die der Bundestag heute beschließen soll.
Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land absichern und die Versorgung generell breiter aufstellen. Von Ärzten kommt scharfer Protest. Ein Überblick über die vorgesehenen Neuregelungen:
Mehr Vorsorge und Früherkennung
Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können - etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Medikamente nur noch online, keine Fachberatung: auf dem Land gibt es immer weniger Apotheken. Doch vor allem ältere Patienten sind auf die Versorgung angewiesen.
16.09.2025 | 2:50 minImpfangebote und neue Schnelltests
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit "Totimpfstoffen" in Apotheken für Personen ab 18 Jahren angeboten werden können - also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können - etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.
Medikamente ohne Rezept in bestimmten Fällen
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patienten müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.
"Jeder ist versorgt", aber "der Weg in die nächste Apotheke ist weiter geworden", sagt Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zum Deutschen Apothekertag.
16.09.2025 | 5:25 minBlutabnehmen in Apotheken möglich
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene durchführen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Austauschmöglichkeiten werden vereinfacht
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen - bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein.
Flexiblere Öffnungszeiten
Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur "ständigen Dienstbereitschaft" mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Die deutschen Apotheken kritisieren Systemausfälle beim E-Rezept. Es könne erhebliche Konsequenzen haben, nicht an Medikamente zu kommen, sagte Verbandschef Preis.
08.08.2025 | 0:25 minWarum gibt es Kritik an den Reform-Ideen?
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können - mahnt aber, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. In der Branche wächst die Ungeduld, dass eine erst zurückgestellte und nun in Aussicht gestellte Honorarerhöhung bald kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte:
Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Medikamente seien "keine Bonbons".
Beim Deutschen Ärztetag in Hannover hat Ärztepräsident Reinhardt Änderungen am Sparpaket für die Krankenkassen gefordert. Gesundheitsministerin Warken verteidigte ihre Pläne.
12.05.2026 | 2:30 minRegeln zu Arzneipreisen und Biosimilars
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland. Die Kassen kritisierten dies als "weiteres Geschenk" an die Pharmaindustrie.
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