Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung im Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. ZDFheute live ordnet ein.08.05.2025 | 30:35 min
Seit der Hochstufung der
AfD zur rechtsextremistischen Bestrebung vergangene Woche herrscht in der Partei große Nervosität. Nun habe man zumindest einen "Teilerfolg" errungen, wie es die beiden Co-Chefs
Alice Weidel und
Tino Chrupalla formulieren: Der Bundesverfassungsschutz (BfV) setzt die Hochstufung vorläufig aus.
In einer so genannten Stillhaltezusage, die dem ZDF vorliegt, schreibt der Inlandsgeheimdienst dem Verwaltungsgericht Köln, er werde die AfD "einstweilen weiterhin lediglich als Verdachtsfall beobachten und behandeln" und nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen. Ferner werde man "die am 02.05.2025 veröffentlichte Pressemitteilung zur AfD von der Website des BfV entfernen".
Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ausgesetzt, bis über die dagegen eingereichte AfD-Klage entschieden wird. Jan Henrich berichtet. 08.05.2025 | 2:05 min
Hochstufung der AfD nicht zurückgenommen
Am 2. Mai hatte die sich da noch im Amt befindende Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) die Hochstufung öffentlich erklärt. Grundlage dieser Entscheidung ist ein über 1.000 Seiten starkes Gutachten des BfV. Die AfD reichte daraufhin Klage ein und beantragte unter anderem eine Stillhaltezusage. Die Frist würde morgen, 12 Uhr ablaufen. Das BfV ist dem nun zuvorgekommen.
Anders, als mancher Anhänger und Vertreter der AfD nun in den sozialen Medien behauptet, ist die Hochstufung der AfD damit aber nicht zurückgenommen. Genauso wenig lässt die Stillhaltezusage Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens zu.
Mit der Einstufung der AfD habe der Verfassungsschutz "ganz laut gewarnt", sagt ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke. Entscheidend sei jetzt, was mit dieser Warnung gemacht werde.03.05.2025 | 2:16 min
AfD klagte schonmal gegen Einstufung - erfolglos
2021 stufte das BfV die Partei zum rechtsextremistischen Verdachtsfall hoch. Auch da klagte die AfD. Es folgte ein Hängebeschluss - auch damals setzte der BfV die Hochstufung vorübergehend aus.
- Verfassungsschutz und AfD: Was die Stillhaltezusage bedeutet
Im weiteren Rechtsstreit unterlag die AfD jedoch zunächst im Jahre 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln und 2024 in der nächsthöheren Instanz, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster: Beide Gerichte bestätigten die Hochstufung zum Verdachtsfall. Das Urteil des OVG Münster ist noch nicht rechtskräftig. Als solcher wird die AfD also nun erstmal weiter vom BfV geführt und beobachtet.
Einige AfD-Vertreter unterstützen offen die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Menschen mit Migrationsgeschichte und deren "Remigration" – zuletzt beim Geheimtreffen in Potsdam. Gegen diese Pläne gehen nun Hunderttausende auf die Straße.23.01.2024 | 6:50 min
Diskussion über Verbot von AfD
Die Hochstufung vergangene Woche hat die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD wieder in Gang gesetzt. Anstoßen können es Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat. Über das Verbot entscheiden kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Die AfD, die den dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Bundesverfassungsschutz seit Jahren als politisch gesteuert und nicht unabhängig zu verunglimpfen versucht, fürchtet ein Verbotsverfahren. Ein erster Abgeordneter verließ diese Woche Partei und Bundestagsfraktion und begründete dies explizit mit der Hochstufung der Partei.