Gericht kippt Einstufung vorerst:Experte: "Der AfD ist kein Persilschein erteilt worden"
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, so ein Gericht. Das ist "keine Ehrenerklärung" für die Partei, so ein Experte im ZDF.
Das Interview mit Verwaltungswissenschaftler Markus Ogorek zum Gerichtsbeschluss zur AfD hier in voller Länge.
26.02.2026 | 9:39 minDer Verfassungsschutz darf die AfD nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen - und sie weder öffentlich so betiteln noch so behandeln. Diese Eilentscheidung gilt bis zum Hauptverfahren in der Sache. "Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat", erklärte Parteichefin Alice Weidel. Co-Chef Tino Chrupalla spricht immerhin von einem "Zwischenerfolg".
Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an:
- aggressiver Nationalismus: das heißt deutsche Interessen gelten als Richtwert, andere Nationen werden als ''minderwertig" betrachtet
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf ''rassischer" Grundlage: die Rechte des Einzelnen sollen beliebig eingeschränkt werden, das Modell des ''Volkskollektivismus'' (''Du bist nichts, Dein Volk ist alles'') wird angestrebt
- aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
- der Wunsch nach einem ''Führerstaat'' mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des "Dritten Reiches", Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus
- ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings können schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.
Quelle: ZDF, dpa
Klatsche für den Verfassungsschutz, Sieg für die AfD? Bei ZDFheute live erklärt Verwaltungswissenschaftler Markus Ogorek von der Uni Köln, warum das Gericht so entschied, was das für die Partei bedeutet - und warum der Verfassungsschutz daraus sogar lernen könnte.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen - und muss auf das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens warten.
26.02.2026 | 1:30 minWie kommt das Gericht zu der Entscheidung?
Das Gericht liege für eine Entscheidung dieser Art "sehr strenge Maßstäbe zugrunde", so der Rechtswissenschaftler. Dass einzelne Forderungen einer Partei verfassungswidrig seien und dass es eine Vielzahl problematischer Aussagen gebe, reiche nicht für die Feststellung einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung".
Entscheidend ist nach Ansicht der Richterinnen und Richter eine wertende Gesamtbetrachtung.
Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler der Uni Köln
Zentral für die Beurteilung sei die Frage: "Prägen die Positionen die politischen Hauptziele der Partei oder handelt es sich um einzelne - wenn auch gravierende - Entgleisungen?".
... ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Köln. Markus Ogorek forscht zum Verwaltungs- sowie zum Staats- und Verfassungsrecht, aktuell befasst er sich besonders mit der Öffentlichen Sicherheit.
"Dobrindt hatte vor einer Klatsche gewarnt", berichtet ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese nach der Gerichtsentscheidung zur AfD.
26.02.2026 | 1:20 minUm welche AfD-Positionen geht es?
Das Gericht selbst spreche von einem "starken Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD und sehe "konkrete verfassungsrechtliche hochproblematische Forderungen" - etwa in der Forderung des Verbots von Minaretten, Muezzin-Rufen oder des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen im Bundestagswahlprogramm 2025. Laut dem Verwaltungsgericht Köln könne dies die Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde-Garantie berühren, so Ogorek.
Dem Gericht lege eine "Vielzahl problematischer Aussagen" vor, so der Experte:
Stichwort muslimfeindliche Äußerungen, Stichwort Remigration, Stichwort ethisch-kultureller Volksbegriff.
Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler der Uni Köln
Der entscheidende Punkt letztendlich sei, dass diese Elemente die Partei nach Auffassung des Gerichts nicht in einer Weise prägten, "die eine beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lassen würde".
Das Urteil bezieht sich nicht auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, doch beeinflusst die politische Debatte zu diesem Thema.
26.02.2026 | 1:33 minIst der Gerichtsbeschluss ein Erfolg für die AfD?
Dass die AfD die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln als großen Erfolg feiert, "verwundert nicht wirklich", so der Rechtswissenschaftler. Die AfD bleibe weiterhin ein Verdachtsfall. "Das Verwaltungsgericht Köln hat zugunsten der AfD jetzt keine Ehrenerklärung abgegeben."
Der AfD ist kein Persilschein erteilt worden.
Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler der Uni Köln
Weiterhin dürfe der Verfassungsschutz die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln prüfen, darunter der Einsatz von V-Leuten, die Durchführung von Observationen sowie das Nutzen von Informanten, so Ogorek.
Die "AfD bleibt extremistischer Verdachtsfall", so ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.
26.02.2026 | 1:24 minWie geht es weiter für die AfD?
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist auch noch nicht rechtskräftig, erklärt der Experte: "Das heißt, dass das Bundesamt gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen kann." Gleichzeitig geht das Hauptverfahren weiter, in dem das Gericht eine "vertiefte Beweisaufnahme" durchführe. Dies bedeute, so der Experte, die Durchsicht von mehreren Tausend Seiten Akten und umfangreichen Datensammlungen.
Das Ganze wird meines Erachtens noch mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen können.
Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler der Uni Köln
"Natürlich jubelt die AfD", so ZDF-Reporter Wulf Schmiese zur aktuellen Entscheidung.
26.02.2026 | 2:32 minWas bedeutet der Beschluss für den Verfassungsschutz?
Formal betrachtet sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln "eine Niederlage" für den Verfassungsschutz, so Rechtswissenschaftler Ogorek. Aber: "Gleichzeitig hat der Verfassungsschutz dem Bundesamt aufgezeigt, wie die Behörde im Hauptsacheverfahren zu agieren hat."
Nun stehe fest, dass der Rückgriff auf öffentlich zugängliche Informationen wie etwa Social-Media-Posts oder das Parteitagsprogramm nicht ausreichend sei, um die "Verwurzelung verfassungsfeindlicher Positionen in der AfD nachzuweisen". Es gelte:
Es muss der Nachweis eines politischen Gesamtkonzepts geführt werden.
Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler der Uni Köln
Das Interview führte ZDFheute live-Moderatorin Alica Jung. Autor der Zusammenfassung ist ZDFheute-Redakteur Silas Thelen.
Mehr Nachrichten zur AfD
TV-Triell in Baden-Württemberg:Özdemir und Hagel harmonisch - gegen AfD-Mann Frohnmaier
mit Video0:24Satirische Kritik rechtlich zulässig:Molkerei-Chef Müller verliert vor Gericht gegen NGO Campact
mit Video0:31Affäre um Verflechtungen:AfD-Spitze weist Vorwürfe zu Vetternwirtschaft zurück
von David Gebhard, Anne Herzlieb, Julia Klaus, Marta Oroszmit Video11:16Landesverfassungsschutz:Rechtsextremismus: AfD Niedersachsen hochgestuft
mit Video0:34