AfD-Eilverfahren: vorerst nicht „gesichert rechtsextremistisch“

Eilverfahren zu AfD:Vorerst nicht „gesichert rechtsextremistisch“

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Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorläufig, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. ZDFheute live analysiert die Entscheidung.

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und beobachten. Das untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Eilbeschluss. 

Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz. Damit erzielte die Partei zunächst einen juristischen Teilerfolg. AfD-Co-Chefin Alice Weidel bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „großen Sieg“. 

Was bedeutet diese Entscheidung für die AfD?  Und wie geht es weiter? Darüber spricht Alica Jung bei ZDFheute live mit Prof. Markus Ogorek von der Universität Köln. 

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