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Fachgremien des Bundestags:AfD bekommt keinen Ausschuss-Vorsitz
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Nach parlamentarischen Gepflogenheiten stünden der AfD Vorsitze wichtiger Ausschüsse im Bundestag zu. Keiner ihrer Kandidaten bekam jedoch eine Mehrheit.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag lässt auch in dieser Wahlperiode bislang keine Abgeordneten der AfD als Vorsitzende in Parlamentsausschüssen zu. An diesem Mittwoch scheiterten im wichtigen Haushaltsausschuss sowie in den Ausschüssen für Recht, Arbeit, Finanzen, Inneres und Petitionen die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, wie der Bundestag mitteilte. Dort stimmte jeweils eine Mehrheit gegen sie.
AfD: Keine Vorsitze auch im vorigen Parlament
Bereits in der Wahlperiode zuvor hatten AfD-Abgeordnete in den Ausschüssen, für die sie nach parlamentarischer Gepflogenheit anteilig den Vorsitz hätten stellen sollen, als Kandidaten für den Vorsitz keine Mehrheit der Ausschussmitglieder erhalten.
Zu Beginn dieser Wahlperiode gab es erneut eine Debatte um den Umgang mit der AfD bei wichtigen Posten im Parlament. Mit der Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch den Verfassungsschutz hatten Vertreter anderer Fraktionen es aber mehrheitlich abgelehnt, AfD-Abgeordneten Ausschussvorsitze anzuvertrauen.
Auch Nicht-AfDler stimmten für AfD-Abgeordnete
In einigen Ausschüssen erhielten die Kandidatinnen und Kandidaten allerdings mehr Stimmen als die Abgeordneten der eigenen Fraktion dort hatten.
- Im Haushaltsausschuss entfielen etwa auf die AfD-Parlamentarierin Ulrike Schielke-Ziesing zwölf Ja- und 29 Nein-Stimmen, wobei die AfD dort zehn Abgeordnete hat.
- Im Ausschuss für Arbeit und Soziales fiel die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy bei der Wahl für den Vorsitz durch.
- Im Rechtsausschuss bekam Stefan Möller (AfD) nicht die erforderliche Mehrheit.
- Im Finanzausschuss fiel Kay Gottschalk (AfD) durch.
- Im Innenausschuss erhielt der AfD-Abgeordnete Jochen Haug nicht genügend Stimmen
- Im Petitionsausschuss bekam Manfred Schiller (AfD) nicht die erforderliche Mehrheit.
Auf einen zweiten Wahlgang verzichtete die AfD nach Angaben des Bundestags jeweils. Die Leitung der Ausschüsse falle damit an die in den Ausschüssen vertretenen dienstältesten Abgeordneten. Im Haushaltsausschuss ist das etwa die frühere Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).
Bundesverfassungsgericht: Kein gesetzlicher Anspruch
Die AfD hatte in der Vergangenheit versucht, den Vorsitz von Bundestagsausschüssen gerichtlich zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass eine Fraktion keinen Anspruch darauf hat, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin in den Vorsitz eines Ausschusses gewählt wird. Begründet wurde dies vor allem mit der freien Wahl der Abgeordneten.
In der vorvergangenen Wahlperiode hatte der Rechtsausschuss den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner nach rassistischen Äußerungen aus dem Ausschussvorsitz abgewählt. Auch die Klage gegen diese Abwahl wies das Bundesverfassungsgericht ab.
Quelle: epd, dpa
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