Experte für Infrastruktur:Drohnenabwehr "entwickelt sich sehr langsam"
Ob Flughäfen oder Bundeswehrstandorte - Drohnen sorgen immer wieder für Störungen. Sicherheitsexperte Atug bemängelt fehlende Strukturen und fordert mehr Tempo bei der Abwehr.
Wer ist überhaupt zuständig und was können und dürfen deutsche Sicherheitsbehörden? Was aktuell gilt, schildert Manuel Atug, Experte für Sicherheit von kritischer Infrastruktur.
25.09.2025 | 5:52 minWiederholt haben Drohnenflüge den Luftverkehr und militärische Einrichtungen in Deutschland gestört. Die Bundesrepublik sei auf diese Bedrohung schlecht vorbereitet, warnt der Sicherheitsexperte Manuel Atug von der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) im ZDF heute journal.
Auffällig sei, dass die Drohnen zuletzt mit eingeschalteten Positionslichtern unterwegs waren. "Das ist auch sehr offensichtlich, dass man eben gesehen werden will. Und das ist eben nicht ein Akteur, der im Stillen, Heimlichen arbeitet", sagt Atug. Anders als private Hobbydrohnen handele es sich um professionelles Gerät, das über lange Zeit in der Luft bleiben könne. Das deute auf staatliche oder gut organisierte Angreifer hin - möglicherweise Russland.
Zwei Tage nach dem Vorfall am Kopenhagener Flughafen wurden erneut mehrfach Drohnen gesichtet. Woher sie stammen: unklar. Dänemarks Regierung sieht eine "systematische Bedrohung".
25.09.2025 | 2:15 minBegrenzte Abwehrmöglichkeiten, komplizierte Zuständigkeiten
Eine effektive Abwehr ist in Deutschland kompliziert: Fliegt eine Drohne zum Beispiel über einen Flughafen, dann sei auf dem Weg dorthin die Landespolizei und die dazugehörige Gesetzgebung verantwortlich.
Auf dem Flughafengelände ist dann die Bundespolizei verantwortlich und zuständig und wenn sie (die Drohne) dann wieder weiterfliegt, ist wieder die Landespolizei zuständig.
Manuel Atug, Experte für kritische Infrastruktur
Es sei daher nicht trivial, wie die gesetzliche Regelung laute und wie die verschiedenen Behörden agieren können.
Technisch gäbe es verschiedene Ansätze: das Stören von Funkfrequenzen ("Jamming"), das Abfangen mit Netzen oder das Abschießen. Doch jede Methode habe Nachteile - von Risiken für den regulären Flugverkehr bis hin zu hohem Personalbedarf.
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25.09.2025 | 2:49 minFehlende Strategie der Bundesregierung
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte jüngst erklärt, man habe nur begrenzte Handhabe gegen die Aufklärungsflüge. Atug widerspricht: "Also es gibt schon Maßnahmen, die gerade ergriffen werden, aber es entwickelt sich sehr langsam." Zwar diskutiere man über erweiterte Befugnisse für die Feldjäger oder melde Sichtungen an die Landespolizei - doch insgesamt gehe es viel zu langsam.
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Auch die geplanten neuen Regelwerke helfen laut Atug nicht weiter. "Es gibt theoretisch das NIS-2-Gesetz (EU-weite Regelung zur Cyber- und Informationssicherheit, Anm. d. Redaktion) für die Cybersicherheit und das Kritis-Dach-Gesetz für die physische Sicherheit gegen Naturereignisse, gegen Sabotage und Terrorismus."
Beide (Gesetze) werden aber Drohnen nicht adressieren. Drohnenabwehr, Drohnendetektion, (...) das kommt schlicht in diesen beiden Gesetzgebungen nicht vor.
Manuel Atug, Experte für kritische Infrastruktur
Er fordert, entsprechende Regelungen aufzunehmen und zudem öffentliche Lagebilder bereitzustellen, damit auch Betreiber kritischer Infrastruktur wüssten, welche Bedrohungslage bestehe.
Das Interview führte ZDF heute journal-Moderatorin Dunja Hayali, zusammengefasst hat es ZDFheute-Redakteur Jan Schneider.
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