Hamburg:Geiselnahme-Prozess: Angeklagter rastet aus
Mit seiner Tochter wollte ein Mann sich im November in die Türkei absetzen. Dabei bedrohte er am Hamburger Flughafen sich und sein Kind. Im Prozess ist die Stimmung aufgeheizt.
Nach der 18-stündigen Geiselnahme am Flughafen in Hamburg hat der Angeklagte am Donnerstag mitten im Prozess gegen ihn einen Wutausbruch bekommen.
"Was haben wir 18 Stunden dort besprochen?", rief der Mann nach Übersetzung einer Dolmetscherin plötzlich laut und aufgeregt. Damit unterbrach er im Landgericht den Vorsitzenden Richter, der gerade übersetzte Dokumente aus den Ermittlungen vorgelesen hatte.
Geiselnahme war langer Sorgerechtsstreit vorausgegangen
Die Anklage wirft dem 35-Jährigen Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor. Hintergrund der Tat war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit.
Der Angeklagte redete aufgebracht auf Türkisch, ließ sich vom Richter auch nicht stoppen und schlug mehrmals mit der Hand auf den Tisch. Was genau er sagte, blieb unklar. Nachdem der Mann sich beruhigt hatte, appellierte der Richter an ihn:
Können wir uns darauf einigen, dass Sie nicht mehr so ausrasten?
Richter im Geiselnahme-Prozess
Richter: Rumschreien bringt niemanden weiter
Der Angeklagte entgegnete daraufhin laut Dolmetscherin, das habe unter anderem mit der Person des Richters im damaligen Sorgerechtsstreit zu tun.
Außerdem habe er doch in den 18 Stunden am Flughafen schon viel gesprochen. "Rumzuschreien und auf den Tisch zu schlagen, bringt niemanden weiter", betonte der Vorsitzende Richter.
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17.05.2024 | 21:19 minAngeklagter gibt Taten weitestgehend zu
Der Angeklagte hatte am 4. November seine damals vierjährige Tochter mit Gewalt aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade geholt und war mit dem Kind in einem Mietauto auf das Flughafengelände gefahren, indem er drei Schranken durchbrach.
Über den Polizeinotruf forderte er, dass ein Flugzeug ihn und seine Tochter in die Türkei bringen solle. Er schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Nach seiner Aufgabe erwiesen sich die Sprengsätze als Attrappen. Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden.
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