12-Jährige von zwei Mädchen getötet:Fall Luise: Landgericht entscheidet über Schmerzensgeld
Mit über 70 Messerstichen wurde die zwölfjährige Luise 2023 von zwei gleichaltrigen Mädchen getötet. Nun entscheidet das Gericht über ein mögliches Schmerzensgeld für die Familie.
Vor drei Jahren wurde die zwölfjährige Luise getötet. Ihre Familie verlangt nun Schmerzensgeld von den minderjährigen Täterinnen. Das Landgericht Koblenz entscheidet am Donnerstag darüber.
28.05.2026 | 0:39 minDer brutale Tod der zwölf Jahre alten Luise aus Freudenberg im Siegerland im Jahr 2023 war bundesweit ein Schock. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Eltern der ermordeten Luise fordern Schmerzensgeld
Mehr als drei Jahre später will das Landgericht Koblenz am Donnerstag eine Entscheidung in einem Zivilverfahren treffen. Luises Eltern und eine weitere Angehörige forderten bei einer Zivilklage Schmerzensgeld- und Hinterbliebenengeldansprüche sowie die Erstattung von Beerdigungskosten.
Bei dem Verfahren geht es nicht um die Frage, wer Schuld trägt, sondern darum "ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen", schrieb das Landgericht. Laut einer früheren Aussage eines Gerichtssprechers geht es um etwas weniger als 180.000 Euro, die die Hinterbliebenen fordern. Ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.
Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben 2023 gestanden, die zwölfjährige Luise erstochen zu haben. So berichtete das ZDF im März 2023.
14.03.2023 | 1:07 minZwölfjährige Schülerin mit über 70 Stichen erstochen
Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Als die zwölfjährige Schülerin danach nicht nach Hause kam, wählten die Eltern den Notruf. Nach Hinweisen fand ein Hundeführer der Polizei die Leiche des Mädchens am 12. März.
Bei der Obduktion in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz seien zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden und sei unter anderem am Blutverlust gestorben.
Freundinnen unter Tatverdacht
Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Nach einer Konfrontation mit den Widersprüchen hätten sie die Tat gestanden. Der Richter hatte zu Prozessbeginn gesagt, Luise sei mit beiden Beklagten befreundet gewesen. Sie hätten sich an dem Tag 2023 zu dritt verabredet. Chatverläufe zeigten, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.
Die Ermittlungen wurden im September 2023 eingestellt. Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück. Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler.
Messerattacken unter Kindern und Jugendlichen sind ein wachsendes Problem. Was steckt hinter den steigenden Zahlen?
04.07.2025 | 3:06 minTäterinnen nicht strafmündig
Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz nicht strafmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig - selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.
Anders als im Strafrecht können Kinder im Zivilrecht ab dem Alter von sieben Jahren für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Bei einem Zivilverfahren geht es um die Durchsetzung privater Rechte.
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