Gera: Mann zündet Ehefrau an - Lebenslange Haftstrafe

Tat im thüringischen Gera:Frau in Bahn angezündet: Mann muss lebenslang hinter Gitter

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Mitten in einer Straßenbahn übergoss ein Mann seine Ehefrau mit Benzin und zündete sie an. Nun hat das Landgericht Gera den 47-Jährigen zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

In einer Straßenbahn begoss ein Mann seine Ehefrau mit Benzin und zündete sie an. Nun hat ihn das Landgericht Gera zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im März dieses Jahres begoss ein Mann seine Ehefrau in einer Straßenbahn mit Benzin und zündete sie an. Nun wurde er vom Landgericht Gera wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

27.11.2025 | 0:53 min

Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau muss ein Mann lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Gera in Thüringen sprach ihn schuldig, seine Frau in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet zu haben.

Im März dieses Jahres hatte der Täter seine Frau mitten in einer Bahn angegriffen. Andere Fahrgäste drückten den Notfallknopf, woraufhin die Bahn stoppte und sich die Türen öffneten. Während der Straßenbahnfahrer das Opfer mit einem Feuerlöscher löschte, floh der Täter. Er stellte sich tags darauf bei der Polizei.

Vorfall in Gera: Frau erlitt schwere Verbrennungen

Die Frau erlitt Verbrennungen dritten Grades im Gesicht, am Hals und am Oberkörper. Sie befand sich mehrere Monate in stationärer Behandlung.

Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sind nach einem Brandanschlag in einer Straßenbahn im Einsatz, aufgenomen am 16.03.2025

Im März hatte der Mann seine Frau in einer Straßenbahn in Gera mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet.

17.03.2025 | 1:38 min

Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro zahlen.

Richter: "Sie sind kein Monster"

Der 47-jährige Mann habe seine Frau töten wollen, weil diese die Ehe beenden wollte und sie nach seinem Besitzdenken kein selbstbestimmtes Leben führen sollte, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Damit war nach Auffassung des Gerichts bei der Tat unter anderem das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt.

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25.11.2025 | 43:37 min

Der Mann habe sich durch die Trennung in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt. "Sie sind kein Monster", sagte Tonndorf zu dem Angeklagten.

Sie sind ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat.

Uwe Tonndorf, Richter in Gera

"Sie haben ihre Familie zerstört und ihr eigenes Leben gleich mit", so Tonndorf gegenüber dem Angeklagten. Der versuchte Femizid habe weit über Gera hinaus Entsetzen, Betroffenheit und tiefes Erschrecken darüber ausgelöst, wozu Menschen in der Lage seien, anderen Menschen anzutun, so der Vorsitzende Richter.

Im Jahr 1976 verwendete die US-amerikanische Soziologin Diana Russel den Begriff "Femizid", um zu verdeutlichen, dass Frauen häufig aus anderen Gründen getötet werden als Männer. Bekanntheit erlangte der Begriff in Lateinamerika, wo er seit den 1990er Jahren genutzt wird und mittlerweile in einige Strafgesetze Eingang gefunden hat.

Das Bundeskriminalamt (BKA) nutzte den Begriff erstmals in seinem Bundeslagebild 2023 zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten. Es versteht Femizide als Tötungsdelikte an Frauen, denen die Annahme einer geschlechtsbezogenen Ungleichwertigkeit zugrunde liegt.

Mangels Daten zur Tatmotivation erfasst das BKA folgende Taten an Frauen als Femizid: Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten und sonstiger Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Ausgenommen sind unter anderem Sexualdelikte mit Todesfolge und Brandstiftung mit Todesfolge.


Quelle: dpa, AFP

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