EU-Kamerapflicht im Auto: Was passiert mit den Daten?

Faktencheck

Neue Sicherheitsregeln gegen Ablenkung:Kamerapflicht: Überwacht die EU jetzt alle Autofahrer?

Autorenfoto Nils Metzger

von Nils Metzger

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Neuwagen in der EU müssen nun eine Kamera an Bord haben, die prüft, ob der Fahrer am Steuer abgelenkt ist. Manche wittern den Überwachungsstaat. Was steckt hinter der Aufregung?

Der Fahrer wird durch das Handy im Auto abgelenkt. (Symbolbild)

Handy am Steuer: Alle Neuwagen müssen den Fahrer nun warnen, falls er abgelenkt ist. (Symbolbild)

Quelle: dpa

Mehr als 9.500 Unfälle gab es 2025 in Deutschland, weil die Beteiligten am Steuer abgelenkt waren. Das meldet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unter Verweis auf neue Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Eine Maßnahme, mit der die Europäische Union das Risiko von unaufmerksamen Fahrern reduzieren möchte, trat am Dienstag in Kraft. Alle Neufahrzeuge müssen in der EU nun mit einer Kamera ausgestattet sein, die erkennt, ob ein Fahrer abgelenkt ist - um ihn dann zu warnen. "Advanced Driver Distraction Warning" (ADDW) heißt das System und ist Teil einer ganzen Reihe von weiteren zeitgleich eingeführten Sicherheitssystemen für den Autoverkehr.

Internetnutzer besorgt wegen Überwachung

In den sozialen Medien hat diese Neuerung jedoch auch Verunsicherung ausgelöst - angeheizt von Beiträgen, die die Maßnahme als staatliche Überwachungsmaßnahme darstellen. "Big Brother fährt mit", titelt das Portal "Kettner Edelmetalle" über einem Artikel, der mutmaßt, dass die Technik nur der Auftakt für eine umfassendere Überwachungsinfrastruktur sein könnte.

Ein Autofahrer schaut auf sein Smartphone während der Fahrt.

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"Totale Überwachung im Auto", schreibt eine Finanz-Influencerin auf Instagram. "Irgendwie gruselig find ich es schon, wenn man die ganze Zeit gefilmt wird", heißt es auch im viralen TikTok-Video eines Auto-Influencers.

Sind diese Sorgen berechtigt? Was sagen die EU-Vorgaben zum Datenschutz? Und was wird alles im Auto gefilmt?

Wie funktioniert die Kameratechnik?

Die zum Erkennen der Fahrerbewegungen genutzten Kameras sind üblicherweise fest und ab Werk in den Autos verbaut. Meist verbergen sie sich hinter dem Rückspiegel oder sind am Armaturenbrett verbaut. Es gibt aber auch frei erhältliche Nachrüstsets zum freien Anbringen im Innenraum.

Durchgehend beobachtet wird man tatsächlich: Die Sensoren achten auf Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen des Fahrers, um festzustellen, ob er sich gerade auf die Straße oder auf sein Handy konzentriert. Die EU-Verordnung 2023/4523 definiert dabei genau, wohin der Fahrer seine Aufmerksamkeit lenken darf, und definiert auch unproblematische Bereiche wie Beifahrerfenster oder Armaturenanzeigen.

Ausgelöst wird das Warnsystem je nach Geschwindigkeit unterschiedlich:

  • Bei 20-50 km/h: abgelenkter Blick ab einer Dauer von sechs Sekunden
  • Bei über 50 km/h: abgelenkter Blick ab einer Dauer von dreieinhalb Sekunden
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Anders jedoch, als viele Stimmen im Netz es befürchten, erstellt das Kamerasystem kein stundenlanges Videoarchiv aller Autofahrten. Es ist den Herstellern etwa untersagt, mehr als nur die Daten aufzuzeichnen, die für den Betrieb des ADDW-Systems erforderlich sind. Das bedeutet etwa, dass zu dem Video nicht automatisch auch eine Tonspur erfasst wird. Die Videodaten werden auch nicht dauerhaft im Speicher des Autos gesichert, sondern kontinuierlich überschrieben.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Zentral für die Akzeptanz solcher Systeme ist die Frage, was mit den aufgezeichneten Daten geschieht. Sie sollen nur lokal auf dem jeweiligen Fahrzeug verarbeitet und nicht ins Netz übertragen werden - also weder zum Hersteller noch zu einer Behörde. Eine durchgehende staatliche Überwachung ist so ohne weitere Anpassung der Fahrzeug-Funktionen nicht möglich.

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Die EU-Verordnung macht strikte Vorgaben zum Datenschutz: Biometrische, personenbezogene Daten dürfen durch die ADDW-Kamera gar nicht erfasst werden. Eine Identifizierung der konkreten Person, die am Steuer sitzt, soll so ausgeschlossen sein. Jede Datenverarbeitung muss gemäß dem EU-Datenschutz erfolgen.

Eine Identifizierung der Person durch das ADDW [ist] untersagt.

EU-Verordnung 2023/4523

Welche Autos sind davon betroffen?

Dass diese neue Regelung kommen wird, ist schon lange bekannt. Die zugrundeliegende EU-Verordnung 2019/2144 trat schon Anfang Januar 2020 in Kraft.

Neue Fahrzeugtypen müssen bereits seit Juli 2024 mit den neuen Sicherheitssystemen ausgestattet sein, nun wurde die Pflicht auf alle Neuwagen erweitert. Ausgenommen sind lediglich schwere Nutzfahrzeuge, dort greift die Vorgabe erst 2029. Alte Fahrzeuge hingegen müssen nicht nachgerüstet werden, sie dürfen auch ohne die Kameratechnik in ganz Europa weiterhin fahren.

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Neben dem ADDW-Ablenkungswarner sind auch Rückfahrassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, eine automatische Fahrdatenspeicherung bei Unfällen und weitere Neuerungen Teil dieses EU-Pakets. Bis 2050 möchte die EU die Zahl der Verkehrstoten auf null senken.

Kann man das Warnsystem einfach abschalten?

Wer sich an dem Assistenten stört, dem lässt die EU-Verordnung weiterhin eine Tür offen: Es muss eine Möglichkeit geben, das System manuell abzuschalten - entweder den gesamten Assistenten, oder zumindest die Warnsignale. Welche Abschalt-Option es gibt, bleibt dem Autohersteller überlassen. Bei jedem Neustart sind alle Funktionen aber wieder aktiviert, ein automatisches Abschalten ist nicht vorgesehen.

Einige Internetnutzer betonen, die Kameras verdecken zu wollen oder das bereits bei aktuellen Fahrzeugen zu tun. Beim TÜV kann das zum Problem werden, der dann womöglich keine Zulassung mehr ausstellt, da ein Sicherheitssystem des Autos manipuliert wurde. Einige Internetnutzer fürchten auch, dass Autos künftig gar nicht mehr anspringen könnten, sollten sie feststellen, dass der ADDW-Kamerasensor verdeckt ist. Dafür gibt es bislang in der EU jedoch keine bestätigten Fälle.

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Dass das Auto eine Manipulation oder einen technischen Fehler der Kamera mitbekommt, ist aber auch von der EU so vorgesehen. "Das System muss eine nicht vorübergehende Verdeckung des Sensors erkennen", heißt es im EU-Text. In dem Fall soll wie bei anderen dauerhaften Ausfällen auch ein "durchgängig angezeigtes optisches Fehlerwarnsignal" angezeigt werden.

Fazit: Das Assistenzsystem ADDW erfasst tatsächlich mehr Daten aus dem Fahrzeuginnern, als in vielen Autos bislang üblich ist. Doch die EU macht auch strikte Vorgaben beim Datenschutz. Es darf weit weniger aufgezeichnet und gespeichert werden, als viele Autofahrer gerade befürchten. Weder Staat noch Hersteller sollen direkten Zugriff auf die Kamerabilder haben. Eine absolute Garantie gegen Missbrauch ist das aber nicht. Gesetze wie auch Software können theoretisch später geändert werden. Stand heute gibt es aber keine solchen Pläne.

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