Speicherung von IP‑Adressen: Gesetzentwurf auf den Weg gebracht

Vorratsdatenspeicherung light?:Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Die Bundesregierung will Internetanbieter verpflichten, sämtliche IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Kritiker befürchten Rückschlüsse auf das Privatleben.

Deepfake und digitale Gewalt - Fotomontage

Im Kampf gegen Onlinekriminalität will die Bundesregierung Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen drei Monate zu speichern. So sollen Täter besser verfolgt werden können.

22.04.2026 | 1:36 min

Die Vorratsdatenspeicherung war lange Zeit ein rotes Tuch, nicht nur für Datenschützer, sondern auch für den Europäischen Gerichtshof. Anlasslos und massenhaft Informationen über alle Bürger eines Landes zu sammeln, galt lange Zeit als schwerer Grundrechtseingriff.

2024 hatte das Luxemburger Gericht seine harte Linie aufgeweicht. Das will die Bundesregierung nutzen, um den Kampf gegen Internetkriminalität zu stärken. Heute hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur sogenannten "IP-Adressspeicherung" auf den Weg gebracht.

Internetprovider sollen IP-Adressen drei Monate speichern

Konkret sieht der Gesetzentwurf neue Ermittlungsinstrumente für Sicherheitsbehörden und Verpflichtungen für Telekommunikationsunternehmen vor. So sollen Internet-Anbieter künftig IP-Adressen und die dazugehörigen Daten über den Inhaber eines Internetanschlusses für drei Monate speichern.

Mikrochip mit Aufschrift digitale Gewalt und Paragrafenzeichen, Fotomontage

Die Bundesregierung will, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen drei Monate lang speichern. Die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Zustimmung soll künftig strafbar sein.

25.03.2026 | 2:34 min

Außerdem plant das Justizministerium, dass künftig auch darüber hinausgehende Verkehrsdaten von Einzelpersonen gespeichert werden können. Das dann allerdings nur auf Anordnung mit konkretem Anlass. Auch die Voraussetzungen für Funkzellen-Abfragen will das Justizministerium lockern.

Justizministerin: IP-Adressen oft einzige Spuren

Der digitale Raum dürfe kein Paradies für Straftäter sein, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) - egal ob bei Kinderpornografie, Online-Betrug oder strafbarem Hass im Netz. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter hinterlassen würden, hier müsse der Staat handlungsfähiger werden.

Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst - es ist Zeit, dass wir nachziehen.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

Ermittler und Polizeigewerkschaften hatten immer wieder auf die Einführung einer Speicher-Regelung gepocht. Nur so könne die Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden im digitalen Raum sichergestellt werden, hieß es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zu dem Gesetzentwurf.

Finger, die auf einer Computertastatur tippen.

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21.12.2025 | 1:45 min

Die Ministerin wies aber auch darauf hin, dass die Vertraulichkeit von Kommunikation strikt gewahrt bleibe. Es würden keine Metadaten, sondern eben "nur" IP-Adressen gespeichert. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.

Digitalexperten fürchten Rückschlüsse auf Privatleben

Dass die reine Sammlung von IP-Adressen unverfänglich sei, wird von Digitalexperten bezweifelt. Die Daten seien sensibler, als es in der öffentlichen Debatte dargestellt wird, sagt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. An vielen Stellen im Internet hinterließen Nutzer ihre IP-Adressen. Dadurch seien auch Rückschlüsse auf Vorlieben oder Internetsuchen möglich.

Mit einer IP-Adresse in Verbindung mit anderen Datenpunkten, die Sie überall im Netz hinterlassen, kann man nachvollziehen, wofür Sie sich interessieren.

Markus Beckedahl, Zentrum für Digitalrechte und Demokratie

Beckedahl rät zu einem sorgsameren Umgang mit den Informationen, insbesondere in Zeiten, in denen man nicht verhindern könne, dass Daten zusammengeführt würden. Positiv sei aber, dass die Politik aus früheren Fehlern gelernt habe und nicht zu viele Daten speichern möchte.

EuGH hatte 2024 die Vorgaben gelockert

Immer wieder hatten sich Gerichte mit vorherigen Versionen der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Insbesondere der Europäische Gerichtshof hatte viele Jahre eine strenge Haltung gegenüber der Speicher-Praxis eingenommen. Die Ampel-Koalition der vorherigen Bundesregierung hatte daher von weiteren Versuchen abgesehen und ein sogenanntes "Quick-Freeze"-Modell eingeführt, wonach Daten bei konkretem Verdacht auf eine schwere Straftat eingefroren wurden.

Frau blickt auf Handy, während um sie herum Fußgänger in der nächtlichen Straße unterwegs sind.

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In einem Urteil von 2024 hatte der EuGH die Vorgaben gelockert und die Speicherung von IP-Adressen auch ohne konkreten Anlass unter bestimmten Umständen ermöglicht. Ob die Vorgaben mit dem neuen Gesetz eingehalten sind, wird möglicherweise wieder ein Gericht entscheiden müssen.

Über dieses Thema berichteten mehrere Sendungen, unter anderem am 22.04.2026 das gemeinsame Mittagsmagazin von ZDF und ARD und das heute journal update.

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