Kabinett debattiert Gesetzentwurf:Kommt die Vorratsdatenspeicherung light?
von Jan Henrich
Das Bundeskabinett berät über ein Gesetz, das Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Kritiker befürchten Rückschlüsse auf das Privatleben.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch eine auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern beschließen.
Quelle: imago/CHROMORANGEDie Vorratsdatenspeicherung war lange Zeit ein rotes Tuch, nicht nur für Datenschützer, sondern auch für den Europäischen Gerichtshof. Anlasslos und massenhaft Informationen über alle Bürger eines Landes zu sammeln, galt lange Zeit als schwerer Grundrechtseingriff.
2024 hatte das Luxemburger Gericht seine harte Linie aufgeweicht und den Weg für eingeschränkte Speichermodelle frei gemacht. Die will die Bundesregierung nun nutzen und berät an diesem Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur sogenannten "IP-Adressspeicherung".
Internetprovider sollen IP-Adressen drei Monate speichern
Konkret sieht der Gesetzentwurf neue Ermittlungsinstrumente für Sicherheitsbehörden und Verpflichtungen für Telekommunikationsunternehmen vor. So sollen Internet-Anbieter künftig IP-Adressen und die dazugehörigen Daten über den Inhaber eines Internetanschlusses für drei Monate speichern.
Die Bundesregierung will, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen drei Monate lang speichern. Die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Zustimmung soll künftig strafbar sein.
25.03.2026 | 2:34 minAußerdem plant das Justizministerium, dass künftig auch darüber hinausgehende Verkehrsdaten von Einzelpersonen gespeichert werden können. Das dann allerdings nur auf Anordnung mit konkretem Anlass. Auch die Voraussetzungen für Funkzellen-Abfragen will das Justizministerium lockern.
Justizministerin: IP-Adressen oft einzige Spuren
Es gehe darum, die Strafverfolgung im Internet zu verbessern, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung der Pläne im vergangenen Dezember. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter hinterlassen würden.
Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin
Ermittler und Polizeigewerkschaften hatten immer wieder auf die Einführung einer Speicher-Regelung gepocht. Nur so könne die Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden im digitalen Raum sichergestellt werden, hieß es in einer Stellungnahme der GdP zu dem Gesetzesentwurf.
Justizministerin Hubig will IP-Adressen künftig drei Monate speichern lassen. So sollen Kriminelle im Netz besser verfolgt werden können. Oppositionspolitiker nennen die Pläne rechtswidrig.
21.12.2025 | 1:45 minDie Ministerin wies aber auch darauf hin, dass die Vertraulichkeit von Kommunikation strikt gewahrt bleibe. Es würden keine Metadaten, sondern eben "nur" IP-Adressen gespeichert. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.
Digitalexperten sind besorgt über Rückschlüsse auf Privatleben
Dass die reine Sammlung von IP-Adressen unverfänglich sei, wird von Digitalexperten bezweifelt. Die Daten seien sensibler, als es in der öffentlichen Debatte dargestellt wird, sagt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. An vielen Stellen im Internet hinterließen Nutzer ihre IP-Adressen. Dadurch seien auch Rückschlüsse auf Vorlieben oder Internetsuchen möglich.
Mit einer IP-Adresse in Verbindung mit anderen Datenpunkten, die Sie überall im Netz hinterlassen, kann man nachvollziehen, wofür Sie sich interessieren.
Markus Beckedahl, Zentrum für Digitalrechte und Demokratie
Beckedahl rät zu einem sorgsameren Umgang mit den Informationen, insbesondere in Zeiten, in denen man nicht verhindern könne, dass Daten zusammengeführt würden. Positiv sei aber aus Sicht des Digitalexperten, dass die Politik aus früheren Fehlern gelernt habe und nicht zu viele Daten speichern möchte.
EuGH hatte 2024 die Vorgaben gelockert
Immer wieder hatten sich Gerichte mit vorherigen Versionen der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Insbesondere der Europäische Gerichtshof hatte viele Jahre eine strenge Haltung gegenüber der Speicher-Praxis eingenommen. Die Ampel-Koalition der vorherigen Bundesregierung hatte daher von weiteren Versuchen abgesehen und ein sogenanntes "Quick-Freeze" Modell eingeführt, wonach Daten bei konkretem Verdacht auf eine schwere Straftat eingefroren wurden.
Werbung auf Instagram, Facebook und Co. passt oft erstaunlich gut zu den eigenen Interessen. Warum das ein Sicherheitsrisiko darstellen kann und wie man seine Daten besser schützt.
04.12.2024 | 2:26 minIn einem Urteil von 2024 hatte der EuGH die Vorgaben gelockert und die Speicherung von IP-Adressen auch ohne konkreten Anlass unter bestimmten Umständen ermöglicht. Ob die Vorgaben mit dem neuen Gesetz eingehalten sind, wird möglicherweise wieder ein Gericht entscheiden müssen.
Mehr zu Speicherung von IP-Adressen
- Interview
Sexualisierte Deepfakes und Co.:Gesetz gegen digitale Gewalt: Expertin sieht Schutzlücken
mit Video3:42 Entwurf von Justizministerin Hubig:Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung wagt neuen Vorstoß
mit Video1:45- FAQ
"Superdatenbank" für Polizei?:Warum Palantir so umstritten ist
von Oliver Klein und Nils Metzger Forderung der Polizei:Vorratsdatenspeicherung reloaded - geht das?
von Samuel Kirsch