IP-Adressspeicherung: Kabinett debattiert Gesetzentwurf

Kabinett debattiert Gesetzentwurf:Kommt die Vorratsdatenspeicherung light?

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Das Bundeskabinett berät über ein Gesetz, das Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Kritiker befürchten Rückschlüsse auf das Privatleben.

Hand im Dunkeln auf Laptop-Tastatur

Das Bundeskabinett will am Mittwoch eine auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern beschließen.

Quelle: imago/CHROMORANGE

Die Vorratsdatenspeicherung war lange Zeit ein rotes Tuch, nicht nur für Datenschützer, sondern auch für den Europäischen Gerichtshof. Anlasslos und massenhaft Informationen über alle Bürger eines Landes zu sammeln, galt lange Zeit als schwerer Grundrechtseingriff.

2024 hatte das Luxemburger Gericht seine harte Linie aufgeweicht und den Weg für eingeschränkte Speichermodelle frei gemacht. Die will die Bundesregierung nun nutzen und berät an diesem Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur sogenannten "IP-Adressspeicherung".

Internetprovider sollen IP-Adressen drei Monate speichern

Konkret sieht der Gesetzentwurf neue Ermittlungsinstrumente für Sicherheitsbehörden und Verpflichtungen für Telekommunikationsunternehmen vor. So sollen Internet-Anbieter künftig IP-Adressen und die dazugehörigen Daten über den Inhaber eines Internetanschlusses für drei Monate speichern.

Mikrochip mit Aufschrift digitale Gewalt und Paragrafenzeichen, Fotomontage

Die Bundesregierung will, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen drei Monate lang speichern. Die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Zustimmung soll künftig strafbar sein.

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Außerdem plant das Justizministerium, dass künftig auch darüber hinausgehende Verkehrsdaten von Einzelpersonen gespeichert werden können. Das dann allerdings nur auf Anordnung mit konkretem Anlass. Auch die Voraussetzungen für Funkzellen-Abfragen will das Justizministerium lockern.

Justizministerin: IP-Adressen oft einzige Spuren

Es gehe darum, die Strafverfolgung im Internet zu verbessern, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung der Pläne im vergangenen Dezember. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter hinterlassen würden.

Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

Ermittler und Polizeigewerkschaften hatten immer wieder auf die Einführung einer Speicher-Regelung gepocht. Nur so könne die Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden im digitalen Raum sichergestellt werden, hieß es in einer Stellungnahme der GdP zu dem Gesetzesentwurf.

Finger, die auf einer Computertastatur tippen.

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Die Ministerin wies aber auch darauf hin, dass die Vertraulichkeit von Kommunikation strikt gewahrt bleibe. Es würden keine Metadaten, sondern eben "nur" IP-Adressen gespeichert. Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.

Digitalexperten sind besorgt über Rückschlüsse auf Privatleben

Dass die reine Sammlung von IP-Adressen unverfänglich sei, wird von Digitalexperten bezweifelt. Die Daten seien sensibler, als es in der öffentlichen Debatte dargestellt wird, sagt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. An vielen Stellen im Internet hinterließen Nutzer ihre IP-Adressen. Dadurch seien auch Rückschlüsse auf Vorlieben oder Internetsuchen möglich.

Mit einer IP-Adresse in Verbindung mit anderen Datenpunkten, die Sie überall im Netz hinterlassen, kann man nachvollziehen, wofür Sie sich interessieren.

Markus Beckedahl, Zentrum für Digitalrechte und Demokratie

Beckedahl rät zu einem sorgsameren Umgang mit den Informationen, insbesondere in Zeiten, in denen man nicht verhindern könne, dass Daten zusammengeführt würden. Positiv sei aber aus Sicht des Digitalexperten, dass die Politik aus früheren Fehlern gelernt habe und nicht zu viele Daten speichern möchte.

EuGH hatte 2024 die Vorgaben gelockert

Immer wieder hatten sich Gerichte mit vorherigen Versionen der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Insbesondere der Europäische Gerichtshof hatte viele Jahre eine strenge Haltung gegenüber der Speicher-Praxis eingenommen. Die Ampel-Koalition der vorherigen Bundesregierung hatte daher von weiteren Versuchen abgesehen und ein sogenanntes "Quick-Freeze" Modell eingeführt, wonach Daten bei konkretem Verdacht auf eine schwere Straftat eingefroren wurden.

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In einem Urteil von 2024 hatte der EuGH die Vorgaben gelockert und die Speicherung von IP-Adressen auch ohne konkreten Anlass unter bestimmten Umständen ermöglicht. Ob die Vorgaben mit dem neuen Gesetz eingehalten sind, wird möglicherweise wieder ein Gericht entscheiden müssen.

Über dieses Thema berichtete das heute journal update am 22.04.2026 ab 00:01 Uhr.

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