Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung wagt neuen Vorstoß

Entwurf von Justizministerin Hubig:Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung wagt neuen Vorstoß

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Die Vorratsdatenspeicherung steht lange auf den Agenden deutscher Regierungen. Nun wollen SPD und Union ernst machen und IP-Adressen speichern lassen. Daran gibt es Kritik.

Finger, die auf einer Computertastatur tippen.

Justizministerin Hubig will IP-Adressen künftig drei Monate speichern lassen. So sollen Kriminelle im Netz besser verfolgt werden können. Oppositionspolitiker nennen die Pläne rechtswidrig.

21.12.2025 | 1:45 min

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor.

Während Teile der Opposition die Lösung für falsch und rechtswidrig halten, wünscht man sich bei der Polizei sogar härtere Regeln.

Mehr geht an dieser Stelle immer.

Dirk Peglow, Vorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter

Wenn man in die europäischen Nachbarländer schaue, "dann haben wir hier in einer hohen Anzahl auch Länder, die sechs oder zwölf Monate sogar diese Daten speichern", erklärt Peglow.

Dreimonatige Speicherfrist Vorhaben im Koalitionsvertrag

Der Gesetzentwurf, der auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.

Die dreimonatige Speicherfrist ist aber eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD. Nach einem Beschluss der Bundesregierung müsste sich auch der Bundestag noch mit dem Thema befassen.

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Hubig verteidigt Speichern von IP-Adressen

Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben.

Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. "Denn wir sehen, dass viele Täter einfach nicht gefasst werden können und anonym bleiben", erklärte Hubig im ZDF.

Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.

Die Frage, wie Ermittlungsbehörden bei Kriminellen vorgehen, die ihre IP-Adressen verschleiern, beantwortete Hubig im Interview mit dem ZDF nicht.

Stattdessen erklärte sie: "Wenn wir hinter die IP-Adresse gucken können und wissen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse benutzt hat, dann werden wir dadurch, dann werden die Polizei und die Staatsanwaltschaft dadurch mehr Täter ermitteln."

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Kritik von Opposition an Vorratsdatenspeicherung

Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. "Die IP-Adressen-Speicherung, die jetzt geplant ist von der Justizministerin, ist der Beginn der anlasslosen Massenüberwachung eines jeden Bürgers", warnte Lena Gumnior im ZDF. CDU und SPD vermieden bewusst Begriffe wie Vorratsdatenspeicherung, erklärte sie weiter. Versuche diese einzuführen, waren in der Vergangenheit von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden.

Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. "Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert", sagte sie der dpa. "Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle."

Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.

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Polizei wünscht sich längere Speicherzeit

Das Thema steht schon länger auf den Agenden deutscher Regierungen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten wird die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern - besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete "heute" am 21.12.2025 ab 19 Uhr.

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