Trumps Zölle gekippt: Konzerne wappnen sich für Rückforderungen

US-Gericht kippt Trump-Zölle:Bekommen Unternehmen die gezahlten US-Zölle zurück?

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Schätzungsweise 175 Milliarden Dollar haben die USA über ihre Zölle erhoben - zu Unrecht, urteilte das höchste US-Gericht. Nun hoffen auch deutsche Konzerne auf einen Geldsegen.

Metin-Hakverdi

Beim Thema Zölle und Wirtschaftsbeziehungen brauche man eine neue Vertrauensbasis mit den USA, sagt SPD-Politiker Metin Hakverdi.

03.03.2026 | 5:36 min

Endloser Papierkrieg oder unerwarteter Geldsegen? In den Chefetagen vieler europäischer Konzerne rätseln sie über die Folgen der Entscheidung des Obersten Gerichts in den USA zu den von Trump verhängten Zöllen. Denn einen festen Mechanismus, mit dem Firmen zu Unrecht gezahlte Zölle von den US-Behörden zurückholen könnten, gibt es bislang nicht.

Viele Konzerne prüfen nun den wahrscheinlich langwierigen Klageweg - doch es könnte auch eine andere Möglichkeit geben, um von dem Urteil zu profitieren. Das Begehren in den Chefetagen ist groß: Schätzungen zufolge haben die USA durch die vom Gericht gekippten Zölle, die Trump auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes erhoben hatte, mehr als 175 Milliarden Dollar eingenommen.

Börsennotierte Unternehmen müssen für ihre Anteilseigner alle Optionen nutzen, um Gelder zu sichern. "Wenn sich aus dieser ganzen Änderung der Regulatorik tatsächlich ein Rechtsanspruch der BASF Corporation (...) ergibt, dann haben wir natürlich auch die treuhänderische Pflicht, diesem Rechtsanspruch nachzugehen", machte BASF-Chef Markus Kamieth klar.

Der Essener Chemiekonzern Evonik behält sich Forderungen an die US-Behörden ebenfalls vor. Es gehe immerhin um einen kleinen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag, sagte Claus Rettig, Evoniks Interims-Finanzchef.

Der neueste Schritt in Trumps Zollpolitik: Der US-Präsident hat einen globalen Zollsatz von 10 Prozent angekündigt.

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Handelskonflikt: Rund 2.000 Firmen reichen Klage ein

Auch das stark in den USA engagierte Unternehmen ebm-papst sieht mögliche Rückforderungen im "zweistelligen Millionenbereich". Doch der Weg zum Geld könnte steinig werden: "Ob bestimmte einseitig von den USA erlassene Strafzölle zurückerstattet werden, dürfte die unteren Gerichte über einen längeren Zeitraum beschäftigen", sagt ein Sprecher des auf Ventilatorlösungen spezialisierten Unternehmens.

Derzeit fehlen noch verbindliche Leitlinien der US-Behörden, sodass viele Details offen sind.

Sprecher von ebm-papst

Der Klageweg ist allerdings kein Selbstläufer, sagen Experten. Dennoch stehen Unternehmen in den USA bereits Schlange. Rund 2.000 Firmen haben beim Court of International Trade Klage eingereicht. Unternehmen müssen die Vorgänge rund um die Exporte in die USA zunächst genau dokumentieren. Dabei könnten auch Logistiker, die Transport und Zollabfertigung übernommen haben, eine wichtige Rolle spielen.

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DHL will Konzerne bei Rückforderungen unterstützen

"Wir würden unsere Technologie in der Zollabfertigung nutzen, um Prozesse nachzuverfolgen und sicherzustellen, dass unsere Kunden - falls Rückerstattungen genehmigt werden - die Erstattungen korrekt und effizient zurückerhalten", erläutert der Bonner Logistik-Riese DHL seine Rolle bei diesem Prozess.

Zollspezialisten verweisen auf eine andere Möglichkeit als den komplexen und teuren Weg durch die juristischen Instanzen. Die "Post Summary Correction" (PSC). Das ist ein Verfahren für Importeure, mit dem sie in den USA ihre Einfuhrdaten bei der Zollbehörde elektronisch ändern können, solange die Einfuhr noch nicht "liquidiert", also endgültig festgesetzt ist.

"Im Kontext des Urteils des Obersten Gerichtshofs könnte ein PSC für noch nicht abgerechnete Einfuhren - bei denen die Zölle entrichtet, aber noch nicht endgültig bearbeitet wurden - verwendet werden, um Zölle zu entfernen, die nicht mehr rechtsgültig sind", erläutert Nicolas Urien, Leiter der Zollberatung beim Dienstleister Customs Support Group, das Verfahren. Laut den Vorgaben der US-Zollbehörde kann es bis zu einem Jahr dauern, um einen Vorgang endgültig abzuschließen. Damit gibt es bei zahlreichen Anträgen noch die Möglichkeit einer Änderung.

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Quelle: Reuters
Über dieses Thema berichtete das gemeinsame Morgenmagazin von ARD und ZDF am 03.03.2026 ab 05:30 Uhr.

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