Gema klagt gegen Suno AI:Kunstschaffende im Kampf gegen KI
von Daniel Heymann und Bianca Schwarz
Mit der KI Suno kann man Musik per Mausklick produzieren. Aber: Die Inhalte seien bekannten Songs teilweise "zum Verwechseln ähnlich", sagt die Gema - und zieht vor Gericht.
Die Gema klagt gegen das Unternehmen hinter der Musik-KI Suno. Gegen OpenAI hat sie in einem ähnlichen Fall in erster Instanz gewonnen.
09.03.2026 | 0:35 min"Ladies and Gentlemen, this is Mambo Number Five."
Wer diesen Satz von Lou Bega hört, summt wahrscheinlich intuitiv direkt den danach einsetzenden Beat mit. Die Melodie hat sich aber nicht nur in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt - sondern wurde, neben anderen Titeln, auch zum Training der Musik-KI Suno verwendet. Die Musik, die Suno in der Folge generiert, sei Originalsongs oft "zum Verwechseln ähnlich". Das wirft jedenfalls die Verwertungsgesellschaft Gema dem Unternehmen Suno Inc. vor, das hinter der gleichnamigen KI-Anwendung steht.
Weil Suno für die Nutzung der Songs keine Vergütung gezahlt hat, hat die Gema das Unternehmen vor dem Landgericht München I verklagt. Am heutigen Montag hat der ungewöhnliche Prozess begonnen, und zwar ebenfalls ungewöhnlich: Im Sitzungssaal des Landgerichts lief heute alles von Schlager bis Pop.
Eine KI-Sängerin stürmte in den USA im Dezember 2025 sogar an die Spitze der R&B Digital Song Sales Charts. Aus der Musikbranche gab es Kritik.
08.12.2025 | 1:09 minGema fordert Vergütung
Für die Gema steht fest: Suno generiert Inhalte, die "offensichtlich Urheberrechte verletzen". Betroffen sind laut Gema teils weltbekannte Songs wie "Forever Young", "Daddy Cool" oder eben "Mambo No. 5". Die Verwertungsgesellschaft will die Nutzung der Songs für das KI-Training nicht verbieten, fordert aber eine finanzielle Beteiligung der von ihr vertretenen Künstlerinnen und Künstler:
Die Gema strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen.
Tobias Holzmüller, CEO der Gema
Die Gema hatte im Vorfeld bereits ein Lizenzmodell vorgeschlagen: Im Kern basiert es darauf, dass die Urheber an den Einnahmen von Suno in Höhe von 30 Prozent beteiligt werden. Die Anwälte von Suno wiesen den Vorschlag am ersten Verhandlungstag als unrealistisch zurück.
Seit August 2025 gelten in der EU strengere Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Anbieter müssen mehr Daten offenlegen. Damit sollen Urheberrechte besser geschützt werden.
02.08.2025 | 1:40 minDie Vorsitzende Richterin empfahl den Beteiligten, vor allem der Beklagtenseite, eine Einigung und verwies dabei auf ein erst kürzlich ergangenes Urteil ihrer Kammer. Der Ausgang des Verfahrens ist offen, aber dieser Hinweis könnte für die Argumentation der Urheber sprechen.
Paralleles Verfahren gegen OpenAI
Denn es ist nicht der einzige Fall, in dem die Gema gegen einen großen KI-Anbieter juristisch vorgeht.
Eine ähnliche Klage hat die Verwertungsgesellschaft nämlich gegen OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, eingereicht. Hier geht es um Songtexte, mit denen der Chatbot trainiert wurde und die er teils wortgleich wiedergibt.
In erster Instanz hat das Landgericht München I der Gema im vergangenen November überwiegend Recht gegeben: Die "Memorisierung", also die Speicherung im Modell, und die Wiedergabe der Texte stellten nach Ansicht des Gerichts Eingriffe in die Rechte der Urheber dar. Auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht, das sogenannte Text- und Data-Mining, konnte OpenAI sich nicht berufen.
Text- und Data-Mining ist ein Sammelbegriff für verschiedene Verfahren, um große Mengen von Texten oder Daten unter verschiedenen Aspekten zu durchsuchen und auszuwerten. Hierfür ist eine Lizenz nicht erforderlich.
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es Unternehmen, zu Forschungszwecken kreative Werke zu analysieren und zu vervielfältigen, um beispielsweise Regelmäßigkeiten wie die Häufigkeit bestimmter Begriffe zu erheben. Diese Vervielfältigungen müssen allerdings, sobald sie für die Forschung nicht mehr relevant sind, gelöscht werden.
OpenAI hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht München.
Der Chatbot ChatGPT von OpenAI wurde auch mit geschützten Inhalten wie Liedtexten trainiert.
11.11.2025 | 1:30 minKI im Wettbewerb mit Künstlern
Bis es in dem Bereich letztinstanzliche und damit verbindliche Entscheidungen gibt, könnte es noch lange dauern. Urheberrechtsexperte Josef Drexl rechnet mit mehreren Jahren:
Es kann gut sein, dass einige Fragen durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden müssen. Ich denke, wir reden hier über 2030.
Prof. Josef Drexl, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Drexl weist darauf hin, dass hinter den aktuellen Fällen noch deutlich größere Fragen stehen. Man müsse grundsätzlicher darüber nachdenken, wie sich KI auf die Kreativwirtschaft auswirkt. Denn schon jetzt sehe man an der Masse von KI-Inhalten etwa auf Musikplattformen, dass Künstlerinnen und Künstler zunehmend verdrängt werden. Der Musik-Streamingdienst Deezer gab zum Beispiel Anfang des Jahres an, dass etwa 40 Prozent aller täglichen Neu-Uploads KI-generiert seien.
KI und Kunst geht auch im Einklang: "Digital by nature" heißt die erste große Einzelausstellung des Künstlers Miguel Chevalier in der Kunsthalle München. Er arbeitet seit vierzig Jahren mit Computer-Kunst, jetzt auch mit KI.
18.09.2025 | 2:26 minDrexl gibt deshalb zu bedenken: "Überwiegend klingen KI-generierte Inhalte nicht wie Originale, sondern wirken neu. Trainiert wurden die Modelle aber trotzdem mit menschengemachten Werken."
Deshalb muss man überlegen, ob man mit dem Urheberrecht nicht weitergeht - dass also KI-Anbieter auch in diesen Fällen eine Vergütung zahlen müssen. Und dann reden wir über ganz andere Dimensionen.
Prof. Josef Drexl, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Diese Debatte, ergänzt Drexl, stehe aber noch ganz am Anfang. Aus seiner Sicht ist es auch möglich, dass die KI-Anbieter nun technisch reagieren, etwa mit Filtern in ihren Modellen, die helfen, Vervielfältigungen und somit Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Auf diese Weise würden die Urheberinnen und Urheber nach aktueller Rechtslage komplett leer ausgehen.
Daniel Heymann und Bianca Schwarz arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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