Bundesrat billigt Gesetzentwurf:Online-Shopping: Widerruf wird einfacher durch Button
Beim Online-Shopping gilt in der Regel eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ein verpflichtender Button soll es Verbrauchern künftig erleichtern, Verträge rückgängig zu machen.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein neues Gesetz gebilligt, das die Rechte von Verbrauchern stärken soll: Online-Shopping-Händler müssen künftig einen Widerrufsknopf anbieten.
30.01.2026 | 0:21 minDer Widerrufsbutton kommt: Wer einen Online-Kauf widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun, ein Klick auf den Widerrufsbutton am Bildschirm genügt. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.
Widerrufsbutton muss leicht zu finden sein
Anbieter werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie im Netz abgeschlossen worden sind.
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein "echter verbraucherpolitischer Fortschritt".
Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin
Bisher Widerruf meist per Mail oder Formular
In der Regel gilt bei Online-Käufen laut Verbraucherzentrale ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wer einen Vertrag rückgängig machen möchte, muss dies dem Shop mitteilen. Das geht formlos, bisher etwa per Mail oder Formular.
"Ab Sommer gilt: Kein langes Suchen nach Formularen mehr, keine komplizierten Mails mehr. Wer einen Online-Kauf widerrufen will, kann das ganz einfach tun; ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt", sagte Justizministerin Hubig mit Blick auf das neue Gesetz.
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Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.
Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei möglich sein.
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