Verbraucherschutzzentrale:Handgepäck-Gebühren: Drei Airlines verklagt
Flugpreise, die nicht das "gesamte angemessene Handgepäck" einschließen? Das wirft der Bundesverband der Verbraucherzentralen mehreren Airlines vor - und reicht nun Klage ein.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Klage gegen drei Fluggesellschaften eingereicht, weil sie Zusatzgebühren für Handgepäck erheben. Das verstoße gegen EU-Recht.
02.08.2025 | 0:22 minDer Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht "unzulässiger" Handgepäck-Gebühren. vzbv-Vorständin Ramona Pop sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung":
Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht.
Ramona Pop, Bundesverband der Verbraucherzentralen
Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. "Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht", kritisierte Pop.
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06.01.2025 | 2:18 minTatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen. Europaweit seien davon jährlich Millionen Passagiere betroffen.
Klage wegen Handgepäck-Gebühren folgte auf Abmahnung
In einem ersten Schritt hat der vzbv den Angaben zufolge sieben Airlines, darunter auch Ryanair, abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht", sagte Pop.
Die Verfahren laufen.
Ramona Pop, Bundesverband der Verbraucherzentralen
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18.07.2025 | 1:31 minDie EU sollte nach ihren Worten klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.
EuGH-Urteil von 2014: Handgepäck keine Extraleistung von Airlines
Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline.
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13.07.2025 | 2:05 minFür Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
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