Digitale Brieftasche, Online-Personalausweis: Das ist geplant

FAQ

Bundestag macht Weg frei :Digitale Brieftasche soll Behördengänge einfacher machen

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Smartphone statt Karte, weniger Behördengänge: Der Bundestag treibt den Bürokratieabbau voran. Senioren sollen Ausweise nicht mehr verlängern müssen, Umzüge einfacher werden.

Auf einem Smartphone wird ein digtitaler Ausweis angezeigt.

Der Bundestag hat heute den Weg für die digitale Brieftasche freigegeben. Damit sollen Smartphone-Nutzer sich künftig mit ihrem Gerät ausweisen und Verträge schließen können.

15.10.2026 | 0:26 min

Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Dazu hatten sich Bund und Länder auf eine lange Liste mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau verständigt - und eine "Föderale Modernisierungsagenda" vereinbart.

Der Bundestag hat nun konkrete Maßnahmen aus dieser Liste beschlossen, die das Leben einfacher machen sollen: Das Smartphone soll zum Ausweis werden, ältere Menschen sollen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern müssen und beim Umzug muss der neue Wohnort im Reisepass künftig nicht mehr nachgetragen werden.

Wer muss seinen Personalausweis bald nicht mehr erneuern?

Laut Gesetzentwurf gilt das für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 Jahre alt oder älter waren. Wenn etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen im nächsten Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern.

Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen und sie muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dürfte bis zum Jahreswechsel der Fall sein.

Bundeskanzler Friedrich Merz (r, CDU) sitzt neben Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts mit den Beratungen zur Entbürokratisierung im sogenannten Entlastungskabinett.

Das Bundeskabinett beschloss zehn Maßnahmen zur Erleichterung beim Umgang mit Behörden. Zuständig ist Digitalminister Wildberger, also soll vieles digitaler werden.

15.07.2026 | 1:30 min

Wie wird die Maßnahme begründet?

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet."

Kurz: Man will ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen traktieren. Auch die Bürokratie würde entlastet. Grob wird erwartet, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Gibt es Einschränkungen dieser Regel?

Ja. Empfohlen wird: Wer innerhalb der EU nur mit seinem Personalausweis, also ohne Reisepass, verreist, sollte sicherheitshalber einen aktuell gültigen Ausweis dabei haben. Den alten weiterzunutzen, ist vor allem für "alltägliche Gebrauchssituationen" in Deutschland gedacht, wie Polizeikontrollen oder den Gang zum Wahllokal.

Und: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn dann nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis verbauten Chip und andere "technische Sicherheitsmerkmale" sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu.

 Die Hand eines Mitarbeiters hält im Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor Beginn einer "Presse-Roadshow" ein Smartphone mit der App des Projektes EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet).

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für digitale Identitäten beschlossen. Es ebnet den Weg für das EUDI-Wallet, in dem künftig Ausweise, Nachweise und Verträge digital gespeichert werden können.

20.05.2026 | 0:29 min

Wie sieht die geplante Neuregelung beim Reisepass aus?

Bisher muss bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf der im Pass vermerkte Wohnort umgetragen werden. Das bedeutet entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, einen Online-Antrag zur Änderung. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass stehen bleiben. Laut Gesetzentwurf könnten so rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern wegfallen.

Worum geht es bei der digitalen Brieftasche?

Beide Regelungen sind Teil eines Gesetzes zur Einführung der digitalen Brieftasche. Dabei geht es um die sogenannte EUDI-Wallet. Die EU-Länder haben sich per EU-Verordnung dazu verpflichtet, dass jedes Mitgliedsland eine digitale Brieftasche (Wallet) für Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. In Deutschland soll die Wallet am 2. Januar 2027 starten. Die dazugehörige App auf dem Smartphone soll "d-you" heißen.

Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung präsentiert den Namen und das Logo der EUDI-Wallet „d-you

Ab 2027 macht die App "d-you" das digitale Speichern von wichtigen Dokumenten, wie Personalausweis oder Führerschein, und das Ausweisen mit dem Smartphone in der ganzen EU möglich.

09.09.2026 | 1:24 min

Was soll ein Personalausweis auf dem Handy bringen?

Mit dem Personalausweis auf dem Smartphone soll man sich leichter gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern im Netz ausweisen können. Online Anträge beim Amt stellen, Bankkonten eröffnen, Verträge schließen, einkaufen und bestimmte Plattformen im Netz nutzen, wo das Alter nachgewiesen werden muss - solche Dinge sollen damit einfacher werden.

Perspektivisch wird der Plastik-Personalausweis ganz zu Hause bleiben können und das Smartphone auch bei Vor-Ort-Kontakt mit Polizei oder Behörden ausreichen. Schritt für Schritt sollen auch andere Identitätsnachweise wie der Führerschein hochgeladen werden können. Die Nutzung ist freiwillig.

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Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Bundestag beschließt digitale Brieftasche" am 15.10.2026 um 21:31 Uhr.

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