BGH untersagt "gewinnbringende" Untervermietung

Urteil des Bundesgerichtshofs:BGH untersagt "gewinnbringende" Untervermietung

|

Mieter dürfen mit der Untervermietung ihrer Wohnung keinen Gewinn erzielen, der über ihre eigenen Aufwendungen hinausgeht. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Schlüssel die auf einem nicht ausgefülltem Untermietvertrag liegen.

Der BGH hat entschieden: Mit Untervermietung darf kein Gewinn gemacht werden. Was Mieter jetzt wissen müssen – Mietexpertin bei ZDFheute live.

28.01.2026 | 9:45 min

Mieter dürfen mit Untervermietungen keinen Gewinn machen. Das berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei, die wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falls aus Berlin.

Menschen würden damit vor überhöhten Untermieten geschützt, sagte der Vorsitzende Ralph Bünger in Karlsruhe. Bislang war die für Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage höchstrichterlich ungeklärt.

Keine Gewinne durch Untervermietung

Eine Untervermietung solle einem Mieter ermöglichen, die Wohnung bei einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse halten zu können - etwa bei einem Auslandsaufenthalt. Die Untermiete dürfe die Aufwendungen in Bezug auf die Wohnung decken, entschied der Senat.

Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen.

Ralph Bünger, BGH-Vorsitzender

Um was es in dem konkreten Fall geht

Im konkreten Fall aus Berlin hatte eine Vermieterin einem Mieter gekündigt, weil er die Wohnung gewinnbringend untervermietet habe. Der heute 43-Jährige verlangte demnach 962 Euro monatlich für eine 65 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung, für die erst selbst anfangs 460 Euro zahlte.

BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn verboten

BGH-Urteil: Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich nicht teurer weitervermieten. Vermieter können das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter mit Gewinn untervermietet.

28.01.2026 | 8:10 min

Bisher keine Regeln für Möblierungszuschlag

Der Mann hatte argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen - unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen.

Die Spur: Mietwucher Co-Living?

Martin Togstad zahlt 1.070 Euro für ein 21 Quadratmeter großes, möbliertes Zimmer in einer Wohnung mit fünf Mitbewohnern – und nur einer von ihnen hat einen Schlüssel.

03.09.2025 | 1:29 min

Der Deutsche Mieterbund bestätigt das. Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regeln für den Möblierungszuschlag.

Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht. Er wies die Revision des Mieters zurück. Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Mieter: "BGH behandelt meinen Hausrat wie Luft"

Der unterlegene Mieter kritisierte das Urteil scharf: Der BGH übergehe die wirtschaftlichen Risiken der möblierten Untervermietung.

Ein Möblierungszuschlag wird hier als reiner Gewinn dargestellt, obwohl er faktisch als Kostendeckung dient.

43 Jahre alter Mieter

Wer eine Wohnung mit Möbeln und Hausrat vermiete, stelle Kapital zur Verfügung und trage Risiko. "Der BGH behandelt meinen Hausrat wie Luft. Ich habe sehr viel Eigentum fremden Personen überlassen, ohne die Möglichkeit diese vor Beschädigungen durch Unachtsamkeit oder Diebstahl zu schützen."

Quelle: dpa
Über dieses Thema berichtet die "heute"-Sendung am 28.01.2026 ab 17 Uhr und die ZDFheute live um 17:08 Uhr sowie phoenix am 28.01.2026 in dem Beitrag "BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn verboten" ab 16:29 Uhr.

Mehr zu Wohnraum und Mieten

  1. Hinter einem Wohn-Hochhaus mit hochwertigen Luxus-Eigentumswohnungen am Spreeufer in Friedrichshain entstehen neue Gebäude, die noch von Baugerüsten verdeckt sind.

    Rasanter Anstieg bei Neuverträgen:Ifo-Institut warnt: "Mietmarkt wird zur Lotterie"


  2. Wohnhäuser

    Schärfere Regeln, höhere Bußgelder:Mietwucher: Linke macht Druck

    von Jan Henrich

  3. Balkone von Mietwohnungen in der Münchner Innenstadt. (Archiv)

    "Das können wir nicht stemmen":Wohnarmut in Bremen: Bezahlbare Mieten gesucht

    von Alexander Poel
    mit Video0:22

  4. Auf Centrumeiland hat die Wohnkooperative „De Warren“ ein innovatives Haus gebaut.

    Projekt in den Niederlanden:Günstige City-Mieten? Eine Idee aus Amsterdam

    von Annette Hoth
    mit Video29:45