Aufschläge bei Untervermietung verboten:BGH-Urteil: Mieterbund sieht Nachbesserungsbedarf
Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit laut Bundesgerichtshof keinen Gewinn erzielen. Jutta Hartmann vom Mieterbund begrüßt das Urteil, verweist aber auch auf die Kehrseite.
Der BGH hat entschieden: Mit Untervermietung darf kein Gewinn gemacht werden. Was Mieter jetzt wissen müssen – Mietexpertin bei ZDFheute live.
28.01.2026 | 9:45 minDer Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes, demzufolge Mieter mit der Untervermietung ihrer Wohnung keinen Gewinn erzielen dürfen, der über ihre eigenen Aufwendungen hinausgeht.
Im Gespräch mit ZDFheute live betont Mietexpertin Jutta Hartmann jedoch, dass das Urteil trotz positiver Effekte in Sachen Mieterschutz ihrer Ansicht nach auch eine Kehrseite hat.
Lesen Sie hier Auszüge aus dem Interview. In voller Länge sehen Sie es oben im Video.
ZDFheute live: Frau Hartmann, in welcher Größenordnung ändert denn dieses Urteil heute aus Karlsruhe die Situation generell auf dem Wohnungsmarkt?
Jutta Hartmann: Das lässt sich schlecht abschätzen. Es gibt auch keine offiziellen Zahlen dazu, wie oft dieses Modell der gewinnbringenden Untervermietung genutzt wird. Klar ist: Natürlich gibt es sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern schwarze Schafe, die die Wohnungsnot für sich ausnutzen und Gewinne erzielen möchten durch Untervermietungen, die nicht zulässig sind.
... ist Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes.
BGH-Urteil: Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich nicht teurer weitervermieten. Vermieter können das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter mit Gewinn untervermietet.
28.01.2026 | 8:10 minZDFheute live: Es gibt keine genauen Zahlen dazu. Trotzdem ist bekannt, dass der Mietmarkt gerade in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder München generell sehr angespannt ist. Was ist Ihre Einschätzung? Wird das Urteil dort die Situation entspannen?
Hartmann: Nein, entspannen wird das Urteil die Situation auf keinen Fall, denke ich. Die Konsequenz dieses Urteils ist ja unter anderem auch: Einmal ist es positiv, dass gesagt wird, der Mieter ist geschützt - ob er Hauptmieter ist oder Untermieter - vor unzulässig hohen Mieten, also dass eine Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, um Rendite zu erzielen.
Auf der anderen Seite kann dieses Urteil natürlich jetzt auch bedeuten, dass der Untermieter die Wohnung verliert.
Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund
Wenn der Hauptvermieter, also der Eigentümer, dem Hauptmieter die Wohnung kündigt, hat der Eigentümer auch einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Untermieter. Und hier muss aus unserer Sicht auch nachgebessert werden, dass diese Konstellationen nicht dazu führen, dass der Untermieter, den man ja eigentlich auch schützen möchte vor zu hohen illegalen Mieten, jetzt dann auch noch die Wohnung verliert in der Konsequenz.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Mit Untervermietung darf kein Gewinn gemacht werden, sondern nur die Kosten der Wohnung gedeckt werden.
28.01.2026 | 0:23 minZDFheute live: Das heißt für diesen Fall gibt es jetzt noch keine Lösung?
Hartmann: Vom Gesetz her ist der Untermieter zwar gleich geschützt wie der Mieter in den allermeisten Fällen, außer es handelt sich um eine Kurzzeitvermietung oder um die Anmietung eines möblierten Zimmers in der Wohnung mit dem Hauptmieter zusammen. In allen anderen Fällen der Untervermietung ist der Untermieter genauso geschützt wie der Hauptmieter. Allerdings ist das Untermietverhältnis vom Hauptmietverhältnis abhängig, sprich ist das Hauptmietverhältnis gekündigt oder beendet, aus welchen Gründen auch immer, hat der Eigentümer gegenüber dem Untermieter einen Herausgabeanspruch, den er sich titulieren lassen kann.
Und das ist natürlich jetzt in diesen Fällen ungerecht, wenn der Untermieter dadurch, dass der Hauptmieter zu tief in die Tasche gegriffen hat, jetzt auch noch seine Wohnung verliert.
Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund
Hier, wie gesagt, müsste nachgesteuert werden, dass der Untermieter dann die Chance hat, auch in den Mietvertrag einzutreten.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Mietpreise im vergangenen Quartal um 4,5 Prozent. Die Mieten erhöhten sich rund doppelt so stark wie die allgemeinen Verbraucherpreise.
19.01.2026 | 0:20 minZDFheute live: Gucken wir mal auf die andere Seite, auf die Menschen, die versuchen, mit solchen Untermietverhältnissen Gewinn zu erzielen. Welche Strafen drohen denn künftig?
Hartmann: Im Hauptmietverhältnis wird ja derzeit diskutiert, dass ein Vermieter ein Bußgeld zahlen muss, wenn er die Mietpreisbremse nicht einhält. Das ist sehr gut. Das unterstützen wir auch oder fordert auch der Mieterbund, dass der Verstoß gegen die Mietpreisbremse unter Bußgeld gestellt wird. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Da droht keine Sanktionierung des Vermieters, wenn er sich nicht an die Gesetze hält. Und in diesem Untermietverhältnis, was heute der Bundesgerichtshof entschieden hat, droht jetzt hier natürlich konkret diesem Mieter auch erstmal der Wohnungsverlust. Also er wird natürlich auch die Wohnung dann verlieren, wenn der Vermieter eben diese jetzt zu Recht laut BGH kündigt.
Das Interview führte ZDF-Moderatorin Victoria Reichelt.
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