BGH-Urteil: Kein Gewinn mit Untervermietung

BGH-Urteil zur Untervermietung:Kein Gewinn mit Untervermietung

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ILLUSTRATION - 17.09.2025, Berlin: Ein Untermietvertrag liegt zusammen mit Wohnungsschlüsseln auf einem Tisch. Das oberste deutsche Zivilgericht prüft, ob ein Vermieter seinem Mieter kündigen kann, wenn der die Wohnung «gewinnbringend» untervermietet.

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Mit Untervermietung darf kein Gewinn gemacht werden, sondern nur die Kosten der Wohnung gedeckt werden.

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