Mirko Drotschmann erklärt: Vergesellschaftung - ist das legal?

Mirko Drotschmann erklärt:Vergesellschaftung: Ist das legal?

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Das Bild zeigt @MrWissen2go Mirko Drotschmann, hinter ihm ist eine Person mit einem "Enteignen"-Schal in der Hand als Fotomontage zu sehen.

Die Pläne zur Vergesellschaftung einer möglichen neuen rot-grün-roten Koalition in Berlin haben hohe Wellen geschlagen. Wie sehen die Pläne aus und was sagt das Grundgesetz dazu?

In Berlin könnte es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Vergesellschaftung geben. Befürworter erhoffen sich damit die Lösung der Mietkrise, Gegner sprechen von einer "Schnapsidee" und fürchten "Sozialismus". @MrWissen2go Mirko Drotschmann erklärt, was das Grundgesetz zu Enteignungen und Vergesellschaftung sagt und warum das Thema für so viele Diskussionen sorgt.

Vergesellschaftung: Was ist in Berlin geplant?

Linke, Grüne und SPD haben sich darauf geeinigt, dass sie - sollte eine gemeinsame Koalition vereinbart werden - eine Vergesellschaftung umsetzen wollen. Wohnungsbestände großer privater Wohnungskonzerne, die mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin haben, sollen vergesellschaftet werden. Das heißt: Sie werden gezwungen, gegen eine Entschädigung Wohnungen an das Land Berlin abzugeben.

Insgesamt betrifft das wohl circa 160.000 Wohnungen. Dafür bekommen die Unternehmen eine Entschädigung. Eine landeseigene Behörde soll dann die Wohnungen verwalten und vermieten.

Was sagt das Grundgesetz zu Enteignung und Vergesellschaftung?

Im Grundgesetz ist zwar geregelt, dass das Privateigentum geschützt ist. Allerdings steht da auch: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Wenn zum Beispiel Straßen oder Bahntrassen gebaut werden, muss der Staat Grundstücke von Bürgern oder Unternehmen erwerben. Wollen die nicht verkaufen, können sie aus Allgemeinwohlzwecken in letzter Konsequenz gegen eine Entschädigung enteignet werden. Solche Enteignungen sind keine Seltenheit.

Eine Vergesellschaftung hat es in Deutschland dagegen noch nicht gegeben. Sie ist aber ebenso im Grundgesetz geregelt. Sie funktioniert ähnlich wie eine Enteignung: Es wird Eigentum verstaatlicht, die Betroffenen bekommen eine Entschädigung. Während sich Enteignungen auf konkrete Vermögenswerte wie Grundstücke beziehen, kann es bei einer Vergesellschaftung um ganze Wirtschaftszweige gehen - zum Beispiel eben um Zehntausende Wohnungen in Berlin.

Quelle: ZDF

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