Hubig: Verschärfungen des Sexualstrafrechts

Hubig: Verschärfungen des Sexualstrafrechts

von Britta Hilpert

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Laut Bundesjustizministerin Hubig seien die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen zu kurz. Künftig soll Vergewaltigung statt nach fünf erst nach 20 Jahren verjähren.

Bei der Frühjahrstagung der Justizminister schlug Bundesjustizministerin Hubig vor, die Verjährung bei Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre anzuheben.

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