Heckenschnitt und Co. im Garten:Wann es erlaubt ist, die Hecke zu schneiden
von Lara Leidig
Langsam ist es so weit: Der Frühling rückt näher und Bäume und Sträucher sprießen. Das stellt viele Hobby-Gärtner vor die Frage, was bei der Gartenpflege eigentlich gestattet ist.
Ab dem 1. März sind radikale Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen gesetzlich verboten. Erlaubt sind dann nur schonende Pflege- und Formschnitte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
19.02.2026 | 0:33 minJeder, der einen Garten hat, kennt es: Der alljährliche Rückschnitt der Sträucher, Hecken und Bäume steht jetzt an. Was zunächst unkompliziert klingt, unterliegt vielen Regeln, die man vor dem Beginn mit der Gartenarbeit kennen sollte. Vor allem der immer mehr im Fokus stehende Naturschutz spielt dabei eine große Rolle.
Christoph Schneider von der ZDF-Redaktion Recht und Justiz erläutert, was beim Heckenschnitt erlaubt und was verboten ist.
12.03.2024 | 7:20 minHecke schneiden: In welchem Zeitraum ist es erlaubt?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Eine sinnvolle Regelung, findet auch Christine Tölle-Nolting vom Naturschutzbund Deutschland:
Die Maßnahmen sind sinnvoll, da sie Vögel, aber auch Insekten schützen.
Christine Tölle-Nolting, Naturschutzbund Deutschland e. V.
Insgesamt sei in den letzten Jahrzehnten ein Rückgang von Vögeln und Insekten in Deutschland zu beobachten, ergänzt Tölle-Nolting, sodass es wichtig sei, die Lebensräume von wild lebenden Tieren zu schützen. "Gerade Hecken bieten einen wertvollen Lebensraum für viele Arten und bieten diesen Wohnraum und Nahrung."
Ob Büsche, Hecken oder Sträucher - eines haben sie gemeinsam: Sie sind bewohnt. In Gartenhecken nisten im Schutz der dichten Äste Vögel und die Blüten der Hecke locken Insekten an.
01.05.2025 | 1:03 minEs ist aber noch nicht alleine damit getan, dieses Verbot zu beachten. Denn es gibt weitere Regelungen, die es untersagen, die Brut- und Lebensstätten von wild lebenden Tieren ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Bei Bäumen die lokalen Regelungen checken
Es ist also bei jedem Rückschnitt - auch außerhalb der Verbotszeiten - sorgfältig zu prüfen, ob sich in der Hecke oder dem Gebüsch möglicherweise Vögel, Igel, Kröten oder andere Wildtiere angesiedelt haben. Vor allem auf Vogelnistplätze sollte geachtet werden.
Zum Schutz, als Verzierung oder als Zaun: Hecken erfüllen verschiedene Funktionen.
01.05.2025 | 1:09 minBei Bäumen gilt die Besonderheit, dass sie von dem zeitlich begrenzten Fällverbot ausgenommen sind, wenn sie sich in Haus- oder Kleingärten befinden. Allerdings können die Kommunen Satzungen zum Baumschutz erlassen. Daher sollte man sich vor dem Rückschnitt zusätzlich genau über die lokal geltenden Anforderungen bei den Städten und Gemeinden informieren.
Welche Ausnahmen gelten beim Heckenschnitt-Verbot?
Um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen oder Bäume gesund zu halten, sind schonende Form- und Pflegeschnitte jederzeit zulässig. Darunter fällt beispielsweise das Entfernen der Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt der Hecke nachgewachsen sind.
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Rückschnitt durch eine Behörde angeordnet wird, um eine von den Pflanzen ausgehende Gefahr einzudämmen, sollte beispielsweise eine Hecke oder ein Baum nach einem Sturm auf den Bürgersteig zu kippen drohen. Solange die Maßnahme die Verkehrssicherheit gewährleistet und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann, darf sie auch in der Verbotszeit vorgenommen werden. Es ist dennoch ratsam, zunächst die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren und eine Genehmigung zu beantragen.
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21.07.2025 | 3:06 minDenn: Ein Verstoß gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes, egal, ob er vorsätzlich oder bloß fahrlässig begangen wurde, gilt als Ordnungswidrigkeit. Es drohen dann Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Wieso gibt es Schnitt- und Fällverbote?
Mit den Verbotszeiten des Bundesnaturschutzgesetzes wird das Ziel verfolgt, die Natur und Landschaft "aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen" zu schützen.
Das Ziel des Umweltschutzes ist bereits seit 1994 im Grundgesetz verankert und wurde 2002 um den Tierschutz erweitert. Artikel 20a des Grundgesetzes regelt, dass der Staat "in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung" schützt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Staatsziel, also eine objektive Verpflichtung des Staates, nicht um einen Anspruch des Einzelnen. Art. 20a GG gibt damit dem Umwelt- und Tierschutz eine besonders hervorgehobene Position.
Artenschützer Christian Ehrlich blickt auf aktuelle Auswilderungsprojekte und erklärt, wie Tierarten Schritt für Schritt in geeignete Lebensräume zurückgeführt werden können.
06.02.2026 | 5:40 minSo soll vor allem die biologische Artenvielfalt erhalten werden, indem Lebensräume für wild lebende Tiere geschaffen und gepflegt werden. Der konkrete Verbotszeitraum für radikale Rückschnitte der Pflanzen soll in erster Linie die Nist- und Brutzeit von Vögeln schützen und so ihr Fortbestehen sichern.
Bei einem radikalen Schnitt der Hecke im Sommer oder Frühjahr ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in dieser Hecke bereits Vögel brüten.
Christine Tölle-Nolting, Naturschutzbund Deutschland e. V.
Durch den Schnitt der Hecke könnten die Nester zerstört oder die Elternvögel so beunruhigt werden, dass sie das Nest verlassen, warnt Christine Tölle-Nolting.
Mit Beginn der Brutzeit finden Vögel oft keine geeigneten Nistplätze. Warum ist das so?
30.03.2025 | 1:34 minWas gilt beim Hecke schneiden in Bezug auf den Nachbarn?
Auch gegenüber dem Nachbarn müssen einige Grundsätze beherzigt werden. Zweige und Wurzeln, die vom Nachbargrundstück herüberragen, dürfen nicht einfach so abgeschnitten werden. Ein sogenanntes Selbsthilferecht gibt es nur, wenn die Wurzeln die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen, indem sie beispielsweise Plattenwege anheben oder in Fundamente eindringen.
Bei überwachsenden Zweigen muss dem Nachbarn zusätzlich eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Erst wenn diese fruchtlos verstreicht, darf man selbst die Zweige entfernen. Anderenfalls kann man sich schadensersatzpflichtig oder strafbar wegen Sachbeschädigung machen.
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Der Artikel wurde erstmals am 12. Februar 2024 publiziert und am 22. Februar 2026 aktualisiert.
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