Neue Vorschriften für E-Roller:E-Scooter-Nutzung: Welche verschärften Regeln künftig gelten
von Karsten Uwe Witt
Höhere Bußgelder, verschärfte Regeln für das Abstellen und neue technische Anforderungen: Der Gesetzgeber reagiert auf hohe Unfallzahlen mit E-Scootern. Was es zu beachten gibt.
Die neue Unfallstatistik von Nordrhein-Westfalen zeigt: Immer mehr Menschen verunglücken mit dem E-Scooter. Welche Verwarnungsgelder gelten bei welchen Verstößen? Unterwegs mit der Polizei in Duisburg.
15.05.2026 | 3:03 minIm vergangenen Jahr hat die Polizei knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern registriert. Etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Bundesregierung hat neue Fassungen der Straßenverkehrsordnung und der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen.
Neue technische Anforderungen
Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge werden an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. "Neu zugelassene E-Scooter müssen künftig verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden," erklärt Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Das soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen."
Die neuen technischen Regelungen sollen ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen.
Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Bundesregierung will nun mit einem Gesetzesentwurf die Haftungsregeln verschärfen.
18.03.2026 | 1:29 minRegeln für das Abstellen von E-Scootern
Die Fahrzeuge werden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen rücksichtlos abgestellt. Deshalb hat die Bundesregierung auch hier nachgeschärft. Städte und Gemeinden bekommen nun ganz offiziell mehr Befugnisse. Sie können selbst bestimmen, wo und wie E-Scooter abgestellt werden dürfen. Bisher bewegten sich die Gemeinden mit solchen Regeln in einem rechtlichen Graubereich.
Grundsätzlich können Fahrräder und E-Scooter weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden.
Um einen E-Scooter zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein und braucht keinen Führerschein - auch keinen Mofa-Führerschein. Kempgens weist allerdings darauf hin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind: "Es gilt die Straßenverkehrsordnung für Fahrzeuge."
Im Jahr 2025 wurden 27 Prozent mehr Scooter-Unfälle erfasst als noch im Vorjahr. Deshalb werden die Regeln nun verschärft. Was das bedeutet, erklärt Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
15.05.2026 | 4:56 minVerwarnungsgeld erhöht
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen - und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von fünf Euro auf 25 Euro. Grundsätzlich darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren. E-Scooter dürfen generell nicht als Transportmittel benutzt werden. "Kleine Tasche ja, große Tasche nein, andere Person auch nein", so Kempgens.
Darüber hinaus werden weitere Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
"Die Änderung der Kleinstfahrzeuge-Verordnung - zum Beispiel die Blinker-Pflicht - tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft", erklärt Rechtsanwalt Kempgens. "Die Änderung der Straßenverkehrsordnung erst im März des kommenden Jahres."
Wegen steigender Unfallzahlen verschärft die Regierung die Haftung für E-Scooter. So soll der Opferschutz im Straßenverkehr deutlich verbessert werden.
18.03.2026 | 2:41 minGeänderte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
Die Bundesregierung hat zudem weitere Maßnahmen beschlossen. Künftig haftet grundsätzlich auch der Halter des Scooters für Unfallschäden. So haben es Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern leichter, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bisher haftete nur der Fahrer. Da es bei E-Scootern jedoch mitunter zu Fahrerflucht kommt, gingen die Unfallopfer in diesen Fällen oft leer aus. Das soll sich jetzt ändern.
Obwohl das Fahren von E-Scootern erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt ist, werden sie auch häufig von Jüngeren genutzt. Im Falle eines Unfalls ist es strafrechtlich schwierig. Man könne schauen, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, so der Anwalt, aber im Grunde könnten unter 14-Jährige nicht zur Kasse gebeten werden, weil das Bußgeldverfahren erst ab 14 gelte.
Karsten Uwe Witt ist Redakteur der Sendung "Volle Kanne - Service täglich".
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