KI-Aufsicht in Deutschland: Berlin stellt Pläne vor

Innovation statt strenger Regulierung:So will Berlin die KI-Aufsicht in Deutschland umsetzen

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Die Bundesregierung hat heute ihren Gesetzesentwurf zur KI-Aufsicht in Deutschland vorgestellt. Überraschungen gibt es keine, grundlegende Diskussionen stehen dennoch bevor.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger bei der Vorstellung des Gesetzesnentwurfs der Bundesregierung zur Durchführung der EU-KI-Verordnung

Die Bundesregierung hat heute ihren Gesetzesentwurf zur KI-Aufsicht in Deutschland vorgestellt. Überraschungen gab es keine, grundlegende Diskussionen werden dennoch folgen.

11.02.2026 | 0:33 min

Geht es um die Umsetzung von EU-Gesetzen in nationales Recht sind die Spielräume für eine Bundesregierung für gewöhnlich begrenzt. Dies gilt vor allem, wenn es sich bei dem Gesetz aus Brüssel nicht nur um eine Richtlinie, sondern um eine unmittelbar geltende Verordnung handelt.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung ist dementsprechend kein Meilenstein. Dennoch sagt die Herangehensweise der Bundesregierung viel darüber aus, wo aktuell die politischen Diskussionslinien im Umgang mit KI verlaufen. Und über allem steht die Frage: Wie viel Schutzmechanismen wollen wir aufgeben, um innovationsfreundlich zu sein.

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Bundesnetzagentur soll Aufsichtsbehörde werden

Überraschungen bietet die deutsche Umsetzung der KI-Verordnungen nicht. Wie aus Brüssel vorgegeben, werden die für die Kontrolle von KI-Systemen zuständigen Behörden benannt. Also die Behörden, die überwachen, ob die europäischen KI-Regeln eingehalten werden und die bei Verstößen auch Bußgelder verteilen.

Die KI-Verordnung ist ein umfassendes Regelwerk für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union.

Das Gesetz orientiert sich dabei am Risiko, das von den Systemen ausgeht und enthält bestimmte Verbote, Sorgfalts- und Transparenzpflichten.

  • So sind beispielsweise Systeme mit der höchsten Risiko-Einstufung verboten. Darunter fällt unter anderem die "biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum", außer sie wird zur Strafverfolgung eingesetzt.

  • Für sogenannte "Hochrisiko-KI-Systeme" also Systeme die im Bereich Bildung oder Infrastruktur eingesetzt werden, muss unter anderem ein Risikomanagement eingerichtet werden.

  • KI-Systeme die im direkten Kundenkontakt stehen, müssen als solche erkennbar sein.

Die Verordnung ist am 01. August 2024 in Kraft getreten, wobei bestimmte Bereiche erst nach und nach Anwendung finden.

(Stand: 10.02.2026)


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Konkret soll hierfür in Deutschland künftig die Bundesnetzagentur (BNetzA) als "zentrale Marktüberwachungsbehörde" zuständig sein. Sie teilt sich die Aufgabe allerdings mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die im Bereich Finanzdienstleistungen zuständig bleibt.

Deutschland will auf "Innovationsoffenheit" setzen

Zudem sieht der deutsche Gesetzesentwurf noch die Einrichtung eines sogenannten KI-Reallabors vor, bei dem Innovationen gefördert werden sollen. Innovationsoffenheit scheint für Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) derzeit der treibende Faktor zu sein für die deutsche Position in der KI-Politik.

Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft

Karsten Wildberger, Bundesdigitalminister

Denn auf zusätzliche Vorschriften verzichtet die Bundesregierung. Sie bleibt mit dem Gesetzesentwurf genau im von der EU vorgegebenen Rahmen.

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Deutschland hätte mehr machen und schneller sein können

Dabei hätte es Spielräume gegeben, sagt Kilian Vieth-Ditlmann vom Verein Algorithm Watch. Die EU-Verordnung sieht explizit vor, dass die Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen strengere Regeln aufstellen können, beispielsweise beim Arbeitnehmerschutz. Die Bundesregierung hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Problematisch sei nach Ansicht von Vieth-Ditlmann, dass zudem die eigentliche Frist für die Umsetzung nicht eingehalten wurde.

Dass die Frist gerissen wurde, sehen wir kritisch, weil ein Vollzugsdefizit besteht.

Kilian Vieth-Ditlmann, Algorithm Watch

Denn nach den EU-Vorgaben hätte Deutschland seine zuständigen Aufsichtsbehörden bereits im August 2025 benennen müssen. Die Frage dahinter: Was passiert mit Regeln, wenn niemand da ist, um sie zu kontrollieren?

This illustration photograph taken on December 22, 2023, shows the logo of US multinational technology and Internet-related services company Google displayed on a smartphone's screen.

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Experte: "Grundrechtsschutz und Transparenz werden zurückgebaut"

Ein allzu großes Interesse an strengen Regeln scheint es in der Politik derzeit allerdings nicht zu geben. Gleich mit der Pressemitteilung zum deutschen Gesetzesentwurf verschickte das Bundesdigitalministerium eine Erklärung: Man wolle sich "in Brüssel für weitere Entlastungen" einsetzen.

Dort wird derzeit ohnehin überlegt, die noch frische KI-Verordnung bereits wieder zu ändern und mit einer Reihe anderer Digitalgesetze in einen "digitalen Omnibus" zu packen. Laut Vieth-Ditlmann seien dabei vor allem Tendenzen in Richtung Deregulierung zu sehen.

Wir sehen eine groß angelegte Lobby-Kampagne zu Deregulierung in Brüssel.

Kilian Vieth-Ditlmann, Algorithm Watch

Diese könnten zu Lasten von Grundrechtsschutz und Transparenz gehen, warnt Vieth-Ditlmann. Wie viel davon die Bundesregierung und die EU am Ende bereit wären, im Namen von "Innovationsoffenheit" und "Bürokratieabbau" aufzugeben, das scheint demnächst noch eine größere Diskussion zu werden.

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Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Bundeskabinett beschließt KI-Aufsicht in Deutschland" am 10.01.2026 um 16 Uhr.

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