Jetzt Pflicht in Praxen und Kliniken:Was Sie zur elektronischen Patientenakte wissen müssen
Ab heute ist die elektronische Patientenakte Pflicht in Arztpraxen und Kliniken. Für gesetzlich Versicherte gilt: Ihre Daten müssen jetzt in der ePA eingetragen werden.
Ab heute müssen Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen die elektronische Patientenakte nutzen. Darin werden medizinische Befunde und weitere Daten digital gespeichert.
01.10.2025 | 0:24 minWelche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?
In der ePA ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einsehbar: Arztbriefe, Röntgenbilder, verordnete Medikamente oder Laboruntersuchungen werden darin gesammelt. Aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft sollen schrittweise elektronisch archiviert werden.
Versicherte können so besser über ihre Krankengeschichte Bescheid wissen. Die ePA soll zudem den Austausch zwischen Praxen, Kliniken und Apotheken erleichtern. So sollen Ärztinnen und Ärzte sofort sehen, was bisher gemacht wurde. Auch in Notfällen ist alles schnell ersichtlich - auch wenn der Patient womöglich nicht ansprechbar ist.
Die Elektronische Patientenakte ist jetzt für Ärzte Pflicht. Doch viele Patienten wissen nicht, wie sie ihre Daten nutzen, schützen oder ablehnen können. Dr. Christoph Specht gibt Antworten.
01.10.2025 | 6:23 minWie kann ich die Akte einsehen?
Über die App, die die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Allerdings wird die bislang noch sehr wenig genutzt. Nach Umfrage der "Ärzte Zeitung" haben sich kurz vor dem verpflichtenden Start erst knapp 1,5 Millionen Versicherte (drei Prozent) in Deutschland für die Nutzung über die jeweilige Kassen-App registriert.
Für Versicherte, die kein Smartphone haben, ist auch eine Nutzung per Laptop oder PC möglich. Zudem können Angehörige oder andere Vertreter berechtigt werden, die App einzusehen oder zu verwalten. Wer keine App nutzen kann oder will, kann über die Ombudsstelle der Krankenkasse Einsicht in die Akte bekommen und Zugriffsbeschränkungen veranlassen.
Wer die ePA nicht nutzen will, kann dagegen Widerspruch einlegen, digital über die App oder auch mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse ohne Angaben von Gründen. Der Widerspruch kann jederzeit auch wieder rückgängig gemacht werden.
Wie klappt es bei unseren Nachbarn? Österreichs elektronische Patientenakte startete 2015. Erst in öffentlichen Einrichtungen, bis 2019 auch im niedergelassenen Bereich.
29.04.2025 | 2:05 minWie sicher sind die Gesundheitsdaten in der ePA?
Patientinnen und Patienten entscheiden, wer auf ihre Akte zugreifen kann und erteilen beispielsweise ihrer Hausärztin die Berechtigung. Vergleichbar mit der Bankkarte müssen die medizinischen Daten mit einem PIN freigeschaltet werden. Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Einblick bekommen, die einen elektronischen Heilberufsausweis haben: Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Praxen oder Krankenhäuser.
Der Zugriff ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband für Ärzte und Krankenhäuser regulär auf 90 Tage, für Apotheken auf drei Tage beschränkt. Die Patienten selbst können jederzeit Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte erteilen oder beschränken und Widersprüche einlegen. Das erfordert allerdings einen gewissen Aufwand und vor allem eine gewisse Kenntnis.
Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert, ausschließlich auf Servern in Deutschland. Datenschützer haben die Sicherheit aber mehrfach in Frage gestellt. Die ePA-Betreibergesellschaft Gematik hat daraufhin zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Wie bei jedem digitalen System besteht grundsätzlich ein Restrisiko für Hackerangriffe oder Datenlecks.
Trotz Kritik - die ePA kommt. Seit April werden Befunde, Diagnosen und Medikamente digital erfasst.
28.04.2025 | 2:41 minGeht die elektronische Patientenakte überall an den Start?
Laut Betreibergesellschaft Gematik sind zum Start mehr als 93 Prozent der (Zahnarzt-)Praxen und Apotheken in Deutschland technisch ausgestattet sein, um mit der ePA arbeiten zu können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hingegen schätzt, dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePa arbeiten können. Bis Jahresende sollten aber wohl alle Praxen mit der Software ausgerüstet sein. Hinzu kommen allerdings noch Hürden beim Austausch zwischen Praxen und Kliniken. Bis die ePA ganz reibungslos läuft, dürfte es also noch eine Weile dauern.
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