Hubigs Mietrechtsreform: Was ändert sich für Mieter?

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Hubig präsentiert Entwurf:Mietrechtsreform: Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

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Justizministerin Stefanie Hubig hat nun einen Entwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt. Was sich für Mieter und Vermieter ändern soll - die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Was ist das Ziel der Reform?

Wer eine Wohnung sucht oder schon Mieter ist, soll vor hohen Mieten geschützt werden. Außerdem ist eine Regelung geplant, die verhindern soll, dass jemand, der die Miete für eine begrenzte Zeit nicht bezahlt, obdachlos wird. 

Wie soll das erreicht werden?

Erhält ein Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wird diese unwirksam, wenn er oder eine öffentliche Stelle wie etwa das Jobcenter die gesamten Mietrückstände innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Voraussetzung ist allerdings, dass es nicht innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre schon einmal eine solche Schonfristzahlung gab. 

Vermieter verbinden fristlose Kündigungen oft hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung, um das Mietverhältnis trotz Nachzahlung zu beenden. Für diese soll künftig aber die gleiche Schonfristregelung gelten wie für die fristlose Kündigung.

Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin

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Wie funktioniert die Mietpreisbremse und was ändert sich da?

Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Verstößt ein Vermieter gegen diese Regelung, kann der Mieter eine Reduzierung der Miethöhe fordern. Die Landesregierungen können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. 

Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel für Neubauwohnungen, grundlegend modernisierte Wohnungen oder Kurzzeitmietverträge. Damit Kurzzeitmietverträge, die für Praktikanten oder Monteure durchaus sinnvoll sein können, nicht nur abgeschlossen werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen, soll es künftig eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten für solche Verträge geben.

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Was soll sich bei möblierten Wohnungen ändern?

Die Mietpreisbremse orientiert sich an der Nettokaltmiete. Wenn eine Wohnung möbliert vermietet wird, ist oft nicht ganz klar, wie hier die Berechnung aussieht. In dem Entwurf steht dazu:

Bei der Bestimmung des Möblierungszuschlags ist der Anschaffungswert der Einrichtungsgegenstände und deren Abnutzungsgrad zu berücksichtigen.

Gesetzentwurf

Der Möblierungszuschlag soll künftig als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.

Gibt es auch Verbesserungen für Vermieter?

Ja, wenn auch nicht viele. Nach geltendem Recht können nach einem vereinfachten Verfahren Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten von bis zu 10.000 Euro pro Wohnung durchgesetzt werden. Das sind typischerweise Maßnahmen wie das Verlegen neuer Fliesen oder ein Fenstertausch.

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Die Wertgrenze für Erhöhungen nach diesem Verfahren, das für den Vermieter weniger bürokratischen Aufwand bedeutet, soll aufgrund der gestiegenen Kosten für solche Maßnahmen auf 20.000 Euro angehoben werden. Für Mieter hat das auch Vorteile, allerdings nur, wenn ihnen mehr Energieeffizienz oder eine modernere Ausstattung wichtiger sind als eine günstige Miete. 

Ab wann gelten die Änderungen? 

Das ist noch nicht klar. Zuerst muss über den Vorschlag im Bundeskabinett beraten werden. Dafür gibt es noch keinen Termin. Allerdings sind etliche Details des Entwurfs im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. 

Quelle: dpa
Über das Thema berichtete das ZDF in verschiedenen Sendungen, u.a. im ZDF PolitiX: Sinken bald die Mieten? am 06.02.2026 um 18:00 Uhr.

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