Wie Justizministerin Hubig Mieter entlasten will

Mietwucher und Kurzzeitverträge:Wie Justizministerin Hubig Mieter entlasten will

Jan Henrich

von Jan Henrich

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Steigende Mieten werden - vor allem in Großstädten - zu einer immer größeren Belastung. Justizministerin Hubig will gegensteuern. Im Fokus: Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen.

Mietwohnungen in München

Mit einem neuen Gesetzentwurf will Justizministerin Hubig die Mietpreisbremse verschärfen. ZDF-Korrespondent Jan Henrich erklärt die Pläne der Ministerin - und welche Kritik es an ihnen gibt.

01.02.2026 | 0:58 min

Wer in deutschen Großstädten auf Wohnungssuche ist, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Die Preise auf dem Mietmarkt steigen schneller als die allgemeine Teuerung. Das ging zuletzt erneut aus Zahlen hervor, die das Kieler Institut für Weltwirtschaft veröffentlicht hatte. Trotz Bau-Turbo und Mietpreisbremse.

Noch nie in den letzten Jahrzehnten sei es in Ballungszentren so schwer gewesen eine bezahlbare Wohnung zu finden, so Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegenüber ZDFheute. Ihr Ministerium plant deswegen eine umfassende Anpassung des Mietrechts. Nun wurden weitere Details dazu bekannt. Ein erster Gesetzesentwurf stehe in Abstimmung mit der Bundesregierung, heißt es aus dem Ministerium. Bei anderen Maßnahmen könnte die Umsetzung allerdings noch eine ganze Weile auf sich warten lassen.

Ministerium plant Gesetzespaket "Mietrecht II"

Die Mietpreisbremse, die in vielen deutschen Großstädten gilt, hat die schwarz-rote Koalition bereits verlängert. Nun, heißt es aus dem Justizministerium, befinde man sich in Gesprächen zum Gesetzespaket "Mietrecht II". Dort sollen insbesondere solche Bereiche angepasst werden, die bislang als Ausnahme zur Mietpreisbremse galten.

Die Mietpreisbremse muss dort bremsen können, wo sie bremsen soll.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Die Vermietung möblierter Wohnungen beispielsweise oder Kurzzeitmietverträge. Bereits im Koalitionsvertrag waren Anpassungen hierfür vorgesehen.

Im Fokus: Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen

Konkret sollen Vermieter nach den Plänen des Ministeriums einen Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen und dieser müsse sich auch am Zeitwert der Möbel orientieren. Bei vollmöblierten Wohnungen greife eine Pauschale von fünf Prozent der Netto-Kaltmiete.

Wohnhäuser in Berlin sind zu sehen.

Gerade in großen Städten werden häufig zu hohe Mieten verlangt. Ein Onlineportal soll helfen, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

01.08.2025 | 1:20 min

Kurzzeitmietverträge sollen zudem künftig die Ausnahme sein und nur einmalig für sechs Monate geschlossen werden können.

"Längst überfällig" nennt der Deutsche Mieterbund die geplanten Änderungen und fordert zusätzliche Sanktionen bei überhöhten Mieten.

Solange die Missachtung der Mietpreisbremse für Vermieterinnen und Vermieter faktisch folgenlos bleibt, wird sie ihre steuernde Wirkung nicht entfalten können.

Jutta Hartmann, Pressesprecherin Deutscher Mieterbund e.V.

Kritik an den Vorschlägen kommt hingegen von Immobilienverbänden. Der Verband "Haus und Grund" hatte in den vergangenen Monaten mehrfach gewarnt, dass Verschärfungen im Mietrecht den Wohnungsbau hemmen würden.

Deckel für Indexmieten geplant

Eine weitere geplante Maßnahme betrifft sogenannte Indexmietverträge. Also Verträge, bei denen sich die Miete automatisch mit der allgemeinen Preissteigerung nach dem Verbraucherpreisindex erhöht. Bei solchen Indexmieten greift auch die bestehende Mietpreisbremse nicht mehr.

In Zeiten hoher Inflation können so in kurzer Zeit große Kostensprünge auf Mieter zukommen. Deswegen will die Justizministerin in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Preissteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich deckeln.

Altbauwohnung,Mietwohnung,Mietwohnungen in Muenchen

Um den Anstieg der Mieten zu bremsen, will Justizministerin Hubig künftig auch Indexmieten, die sich an der Inflation orientieren, deckeln. Auch Kurzzeitmieten sollen begrenzt werden.

20.12.2025 | 0:27 min

Der Effekt der Maßnahme dürfte sich derzeit allerdings in Grenzen halten. Zum einen sind nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft nur 2,6 Prozent aller Mieterverträge sogenannte Indexmietverträge. Zum anderen liegt die Inflation derzeit mit rund zwei Prozent deutlich unter dem angepeilten Maximalwert, ab dem die Deckelung greifen würde.

Anpassung des Mietwucher-Paragraphs nicht vor 2027

Stärker ins Gewicht fallen dürfte eine weitere Änderung, die derzeit allerdings nur diskutiert wird und noch nicht Teil des Gesetzesentwurfs ist. Bereits seit mehreren Jahrzehnten gibt es im Wirtschaftsstrafgesetz einen sogenannten Mietwucherparagrafen, der Bußgelder für Vermieter vorsieht, die bei einem angespannten Wohnungsmarkt überzogene Preise aufrufen.

Er greift theoretisch schon bei Mieten, die 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Was bei aktuellen Angeboten in Großstädten nicht selten vorkommt. Doch der Paragraf sei bislang so ausgestaltet, dass er kaum Anwendung finden würde, so Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Die derzeit hohen rechtlichen Hürden führen dazu, dass bestehende Regelungen in der Praxis kaum greifen.

Jutta Hartmann, Pressesprecherin Deutscher Mieterbund e.V.

Ein Vorschlag, den Paragrafen anzupassen hat im Bundesrat seit 2019 eine Mehrheit. Doch in der Bundesregierung gibt es anscheinend noch Gesprächsbedarf. Eine Kommission soll sich zunächst mit dem Thema beschäftigen. Ergebnisse werden erst für Ende 2026 erwartet.

Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress am Sonntag, 01.02.2026 in dem Beitrag "So will Hubig das Mietrecht verschärfen".