Wehretat: 3,5 Prozent des BIP für Verteidigung bis 2029

Auf 3,5 Prozent des BIP:Regierung hebt Wehretat bis 2029 massiv an

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Mehr Geld für Sicherheit: Der Verteidigungsetat soll bis 2029 auf 152,8 Milliarden Euro steigen. Damit nutzt die Regierung jetzt schon den neuen Verschuldungsspielraum aus.

Soldaten der Bundeswehr vor dem Boxer Schützenpanzer
Die Neuverschuldung soll bereits in diesem Jahr massiv erhöht und so die Ausgaben für Verteidigung deutlich angehoben werden. (Symbolbild)
Quelle: AFP

Der deutsche Verteidigungshaushalt soll bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 152,8 Milliarden Euro anwachsen. Das geht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen aus der Finanzplanung des Bundes hervor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden soll. Auch ZDFheute liegen diese Informationen vor.
Einhergehen soll dies mit einem drastischen Anstieg der Neuverschuldung auf einen Jahreswert für 2029 von 126,1 Milliarden Euro - außer zur Finanzierung der steigenden Verteidigungsausgaben vor allem zugunsten von deutlich höheren Investitionen.
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Koalition will Ziele der Nato für Verteidigung erfüllen

Mit den höheren Verteidigungsausgaben will die Regierung bis 2029 das erwartete neue Nato-Ziel erfüllen, wonach diese schrittweise auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ansteigen sollen. Insgesamt plant die Nato sogar eine Vorgabe von fünf Prozent des BIP, davon 1,5 Prozentpunkte für verteidigungsrelevante Infrastruktur. Auch hierfür enthält die Haushaltsplanung des Bundes Vorkehrungen, ohne dass dies konkret zugeordnet oder beziffert wurde.
2025 soll der Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP 2,4 Prozent erreichen. Für den Wehretat ist dann laut dem Haushaltsentwurf der Regierung den Angaben zufolge ein Volumen von 62,4 Milliarden Euro geplant, mehr als zehn Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Für 2026 sind für den Wehretat 82,7 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 dann 93,3 Milliarden Euro.
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Höherer Wehretat: Ausnahme von der Schuldenbremse

Möglich ist dies durch die im März beschlossene Ausnahme für Ausgaben der äußeren und inneren Sicherheit von der Schuldenbremse im Grundgesetz. Diese umfasst weitere Ausgaben etwa für Hilfen für die Ukraine, Zivil- und Bevölkerungsschutz oder Nachrichtendienste. Zum Verteidigungshaushalt hinzu kommen für die Jahre bis 2027 noch die Mittel aus dem 2022 eingerichteten Bundeswehr-Sondervermögen. Danach ist dieses aufgebraucht.
Daher steigen die Verteidigungsausgaben im Haushalt laut Finanzplan sprunghaft von 93,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf 136,5 Milliarden Euro im Jahr 2028 an. Für die Ukraine-Hilfen ist zudem im Finanzplanungszeitraum bis 2029 durchgehend ein jährlicher Betrag von 8,5 Milliarden Euro angesetzt.

Schwarz-Rot mahnt veränderte Sicherheitslage an

Die Ausnahme von der Schuldenbremse sieht vor, dass für die einbezogenen Sicherheitsausgaben jeweils Mittel in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres unter Einhaltung der Schuldenbremse finanziert werden müssen.
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Die darüber hinausgehende Kreditaufnahme für den Sicherheitsbereich soll 2025 insgesamt 32,1 Milliarden Euro betragen und bis 2029 auf 121,2 Milliarden Euro anwachsen. Die Gesamtausgaben für diesen Bereich betragen dann laut Finanzplan 167,8 Milliarden Euro.
"Unsere Sicherheit und Freiheit sind in einem Maße bedroht, wie es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr der Fall war", hieß es aus Regierungskreisen zu dem drastischen Ausgabenanstieg für Verteidigung. Die unbefristete Fortschreibung der Mittel für die Ukraine-Hilfe solle Russland zudem das Signal senden, dass es für die deutschen Anstrengungen hier kein Limit gebe.
Quelle: AFP, ZDF

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