Gerichtsentscheid in Pilsen:Wird Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland gebracht?
Derzeit sitzt die verurteilte Rechtsextremistin Liebich in einem tschechischen Gefängnis. Heute wird entschieden, ob sie nach Deutschland ausgeliefert wird. Liebich lehnt das ab.
Das Landgericht Pilsen entscheidet heute über die Auslieferung der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Sie wurde Anfang April an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommen.
01.06.2026 | 0:27 minDas Landgericht im tschechischen Pilsen will heute (14:00 Uhr) die Entscheidung verkünden, ob die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausgeliefert wird. Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat einen solchen Schritt beantragt, Liebich lehnt das ab.
Ist über eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Liebich seit April in tschechischer Haft
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt, saß bislang aber nie ein, sondern floh stattdessen. Anfang April wurde sie an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft.
Ihren Widerstand gegen eine Auslieferung begründete die 55-Jährige am ersten Verhandlungstag in Pilsen damit, dass sie befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen.
Ermittler haben die flüchtige Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in Tschechien festgenommen. Nachdem sie ihre Haftstrafe nicht angetreten hatte, wurde seit August 2025 nach ihr gefahndet.
09.04.2026 | 0:23 minDerzeit sitzt Liebich im Gefängnis Pilsen (Plzen), auch Bory genannt. Dort gibt es sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftszellen. Untergebracht sind mehr als 1.200 Häftlinge - darunter Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt weibliche Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.
Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich war seit Ende August 2025 zunächst deutschland-, dann europaweit gesucht worden. Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht.
Muss Liebich tatsächlich ins Frauengefängnis?
Sollte das Landgericht entscheiden, dass Liebich ausgeliefert werden darf, hat sie einige Tage Zeit, um eine Beschwerde am Oberlandesgericht in Prag einzureichen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers beläuft sich die Beschwerdefrist auf acht Tage nach Zustellung des Bescheids über die Entscheidung. Diese wäre nach der Verkündung also noch nicht rechtskräftig.
Sollte Liebich in der JVA Chemnitz ankommen, wäre nicht mehr die Staatsanwaltschaft Halle, sondern die sächsische Justiz zuständig. Denkbar ist, dass dann noch einmal darüber entschieden wird, ob die Rechtsextremistin tatsächlich in dem Frauengefängnis ihre Haftstrafe verbüßen muss. Die Entscheidung trifft der Anstaltsleiter. Er muss unter anderem beurteilen, ob Liebich in der Haftanstalt in Gefahr ist oder eine Gefahr für andere darstellt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Fall Marla-Svenja Liebich: Hier wird das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht, sagt Dobrindt.
28.08.2025 | 0:31 minWas würde passieren, wenn Liebich wieder als Mann gilt?
Im März kündigte das Amtsgericht Halle an, darüber entscheiden zu wollen, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Eine neuerliche Änderung von Namen und Geschlecht Liebichs hätte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle allerdings erst einmal keine Auswirkungen auf das weitere Vorgehen.
Bei der Festnahme in Tschechien trug Liebich einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" zufolge Männerkleidung und hatte einen kahlgeschorenen Kopf. Vor Gericht in Deutschland war Liebich zuletzt in Frauenkleidung erschienen, war geschminkt und hatte lackierte Fingernägel. Zur Verhandlung in Pilsen trat die Rechtsextremistin mit Bart und Brille auf, war geschminkt und trug ein Oberteil in Leopardenmuster.
Unter anderem Liebichs Auftreten und Aussehen könnten eine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob die 55-Jährige als Mann oder Frau gilt und wo sie die Haft absitzen muss.
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