Rechtsextremistin Liebich tritt Haft nicht an - Fahndung

Verurteilte Rechtsextremistin:Fahndung nach Liebich - Haft nicht angetreten

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Marla-Svenja Liebich sollte eigentlich in Chemnitz ihre Haft antreten - erschien aber nicht. Nach der verurteilten Rechtsextremistin wird jetzt gefahndet.

Frauengefängnis in Chemnitz

JVA Chemnitz: Rechtsextremistin Liebich erschien nicht zum Haftantritt

Quelle: AFP

Polizei und Staatsanwaltschaft suchen weiter nach der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Sie sollte am Vortag eine Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz in Sachsen antreten, erschien aber nicht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist sie weiterhin flüchtig.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat einen Vollstreckungshaftbefehl gegen Liebich erlassen. Den Angaben zufolge führt sie die Fahndung in Absprache mit der Polizeiinspektion Halle durch. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota erklärte: Dass sie ihre Haft nicht pünktlich angetreten hat, führe in der Regel auch dazu, dass ihr das Absitzen der Freiheitsstrafe nicht erleichtert wird - etwa durch eine Unterbringung im offenen Vollzug.

Marla-Svenja Liebich

Der für diesen Freitag erwartete Haftantritt der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich befeuert die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht im Fall einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

29.08.2025 | 2:42 min

Hat sich Liebich "in ein Drittland" abgesetzt?

Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der JVA Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, "dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat", sagte ein Polizeisprecher. Die Versammlung, zu der sich insbesondere rechtsextreme Unterstützer Liebichs angekündigt hatten, wurde demnach aufgelöst.

Kritik am Vorgehen der Justiz kam aus dem Landtag in Sachsen-Anhalt: "Diverse Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden beschäftigen sich seit Jahren mit Liebich und ließen sich dabei immer wieder auch an der Nase herumführen", sagte die fraktionslose Abgeordnete Henriette Quade. "Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie all diese Behörden nicht erkennen konnten, dass sich Liebich der Haft entziehen würde."

Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich.

Debatte über Selbstbestimmungsgesetz

Liebich hatte Geschlechtseintrag und Namen kurz nach Inkrafttreten des von der Ampelkoalition verabschiedeten Gesetzes ändern lassen. Dabei steht der Verdacht im Raum, Liebich habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen, also in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.

Der Fall befeuerte die Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich bei ZDFheute einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz.

Der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Falko Droßmann, will hingegen an der Reform der Ampel-Koalition festhalten. "Der Fall Liebich ist ein gezielter Missbrauchsversuch eines bekannten Rechtsextremisten und kein strukturelles Problem des Selbstbestimmungsgesetzes."

Alexander Dobrindt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Fall Marla-Svenja Liebich: Hier wird das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht, sagt Dobrindt.

28.08.2025 | 0:31 min

Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.

Quelle: dpa, AFP, epd

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