Nach Festnahme in Tschechien:Wie geht es weiter mit der Rechtsextremistin Liebich?
von Charlotte Greipl
Nach der Festnahme der Rechtsextremistin Liebich stellen sich Fragen: Kommt sie ins Frauengefängnis? Und kann die Geschlechtsänderung rückgängig gemacht werden? Ein Überblick.
Ermittler haben die flüchtige Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in Tschechien festgenommen. Nachdem sie ihre Haftstrafe nicht angetreten hatte, wurde seit August 2025 nach ihr gefahndet.
09.04.2026 | 0:23 minEigentlich sollte Marla-Svenja Liebich schon längst im Gefängnis sitzen. Im Juli 2023 war die rechtsextremistische Person, die damals noch Sven Liebich hieß, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Doch Liebich tauchte unter und aus Sven wurde Marla-Svenja - obwohl Liebich sich immer wieder transfeindlich geäußert hatte. Möglich war die Namens- und Geschlechtsänderung aufgrund des im November 2024 von der damaligen Ampel-Regierung eingeführten Selbstbestimmungsgesetzes.
Seit Geltung des Selbstbestimmungsgesetzes ist es deutlich einfacher, den eigenen Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern. Anders als unter dem bis dahin geltenden Transsexuellengesetz kommt es nur noch auf den Wunsch der betroffenen Person an und nicht mehr auf die Einschätzung von Behörden und Gutachtern.
Kritiker fanden schon damals, dass die Geschlechtsänderung zu einfach sei und Missbrauch Tür und Tor öffne. Aus ihrer Sicht beweist der Fall Liebich genau das.
Quelle: ZDF
Wann kommt Liebich zurück nach Deutschland?
Am Donnerstag nahm die tschechische Polizei Liebich in Schönbach bei Asch, im Westen Tschechiens, fest. Grundlage dafür war ein europäischer Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Halle hat bereits angekündigt, Liebichs Auslieferung zu beantragen, über die dann Tschechien entscheiden muss.
Wie schnell ausgeliefert werden kann, hängt auch von Liebichs Zustimmung ab: Sollte Liebich diese verweigern, müsste ein Gericht entscheiden und die Auslieferung würde sich verzögern. Andernfalls könnte Liebich binnen einer Woche überstellt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur EPD mitteilte.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zum Fall Marla-Svenja Liebich: Hier wird das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht, sagt Dobrindt.
28.08.2025 | 0:31 minIn welches Gefängnis kommt Liebich?
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Liebich zum Haftantritt in die JVA Chemnitz, ein Frauengefängnis, geladen. Eine Entscheidung, die auf viel Kritik stieß und wohl auch nicht zwingend war.
Denn Liebich müsste nicht zwangsläufig aufgrund des Geschlechtseintrags in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Entscheidend sind auch die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte der anderen Strafgefangenen. Die Staatsanwaltschaft hätte sich zum Schutz der Insassinnen in Chemnitz daher auch für eine Männer-JVA entscheiden können.
Dazu kommt, dass Haftanstalten ein Hausrecht haben, im Extremfall also den Zutritt verweigern können. Dass das Hausrecht weiterhin maßgeblich ist, steht sogar explizit im Selbstbestimmungsgesetz.
Ob Liebich die gesamte Haft in der Frauen-JVA verbüßt oder noch einmal verlegt wird, ist daher offen.
Der für diesen Freitag erwartete Haftantritt der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich befeuert die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht im Fall einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
29.08.2025 | 2:42 minWird aus Marla-Svenja bald wieder Sven?
Standesämter, die für die Änderung des Geschlechtseintrags und Namens zuständig sind, nehmen keine Plausibilitätskontrolle vor. Behörden sollen die autonome Entscheidung der betroffenen Person respektieren und gerade nicht überprüfen, welches Geschlecht das vermeintlich passende ist.
Juristen gehen davon aus, dass die Änderung des Geschlechtseintrags im Einzelfall dennoch abgelehnt werden kann. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass die eigene Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister "abweicht". Wer den Eintrag jedoch nur ändert, um das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum zu führen, hat schlicht keine abweichende Geschlechtsidentität – und erfüllt damit die gesetzliche Voraussetzung nicht.
So sieht es auch der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt: Dieser hat im Dezember des vergangenen Jahres beim Amtsgericht Halle beantragt, den Eintrag Liebichs im Personenstandsregister zu berichtigen. Sollte das Gericht dem zustimmen, wäre Liebich bald auch offiziell wieder ein Mann und könnte die Haft am Ende doch in einem Männergefängnis verbüßen.
Charlotte Greipl arbeitet in der ZDF-Fachredaktion "Recht und Justiz".
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