Bundesrat: Strafverschärfung bei Terrorismus und Spionage

Beschluss des Bundesrats:Strafverschärfung bei Terrorismus und Spionage

von Fabian Krause

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Als Reaktion auf eine Zunahme von Anschlägen und Spionage hat der Bundesrat am Freitag höhere Strafen beschlossen. Doch die Reform stößt auf Kritik.

Ein Bundespolizist zeigt ein sichergestelltes Messer am Berliner Bahnhof Ostkreuz (Archivfoto)

Als Reaktion auf Anschläge, die mit Alltagsgegenständen begangen werden, hat der Bundesrat die Strafbarkeit ausgeweitet. Charlotte Greipl erklärt, warum es Kritik an der Reform gibt.

06.03.2026 | 0:35 min

Ob Terrorismus oder Spionage - Deutschland steht im Fadenkreuz von Extremisten, Terrornetzwerken und autoritären Staaten. Damit derartige Bedrohungen bald besser verfolgt werden können, hat der Bundesrat am Freitag eine Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen. Umgesetzt werden hierdurch Vorgaben einer EU-Richtlinie von 2017 zur Terrorismusbekämpfung.

Neue und höhere Strafen für Terrorismus und Spionage

Die Regelungen stellen sowohl Terrorismus als auch Spionage stärker unter Strafe. Beispielsweise wird nun ein neuer Spionage-Tatbestand geschaffen. Danach macht sich strafbar, wer in Deutschland "im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht" Straftaten begeht. Außerdem wird der Strafrahmen für die geheimdienstliche Agententätigkeit auf bis zu 10 Jahre erhöht. Dies sei erfolgt, um einen Austausch zwischen den Nachrichtendiensten zu ermöglichen, vermuten Experten. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt das nämlich nur bei schweren Straftaten.

Als Reaktion auf die Bedrohung durch Terrorismus wird die Einreise sogenannter ausländischer terroristischer Kämpfer, die in Deutschland Straftaten begehen wollen, eigens unter Strafe gestellt. Eingefügt wurden zudem die neuen Vorgaben der EU zur Terrorismusfinanzierung. Neben Vorbereitungshandlungen ist nun auch der bloße Versuch der Finanzierung von bestimmten terroristischen Handlungen strafbar. Außerdem wird nun auch der bloße Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt - eine Ausweitung, die von der EU gar nicht gefordert war.

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Antwort auf Bedrohung aus Staaten wie Russland

Die Polizeigewerkschaft begrüßt die Regelungen: "Die neuen Vorschriften ermöglichen der Polizei eine schnellere Aufklärung terroristischer Straftaten", erklärt Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Besonders die Vorverlagerung der Strafbarkeit ermögliche eine schnelle Reaktion der Ermittlungsbehörden:

Durch die Reform ist es für den Verfassungsschutz einfacher, Vorgänge zu melden. Zudem lassen sich Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungen leichter einleiten

Jochen Kopelke, Gewerkschaft der Polizei

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Kritiker bemängeln eine Ausweitung der Strafbarkeit

Die Reform ist unter Experten allerdings umstritten. Kritiker bemängeln vor allem die erneute Ausweitung auf Vorbereitungshandlungen: "Das deutsche Strafrecht ist ein Tatstrafrecht und kein Gesinnungsstrafrecht", erklärt Strafrechtsexpertin Anneke Petzsche von der Humboldt-Universität zu Berlin. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur konkret begangene Taten bestraft werden. Die bloße Vorbereitung einer Tat ist hingegen nur im Ausnahmefall strafbar:

Der Versuch wird im Strafrecht nur dann bestraft, wenn der Täter bereits unmittelbar zur Tat angesetzt hat. Diese Schwelle ist bei den neuen Regelungen aber häufig noch gar nicht erreicht. Der Gesetzgeber stellt hier bewusst reine Vorbereitungshandlungen unter Strafe - und den Versuch dazu.

Anneke Petzsche, Strafrechtsexpertin

Dies betrifft insbesondere Vorbereitungshandlungen für Anschläge mit gefährlichen Werkzeugen wie Messern. "Aufgrund der Anschläge wie dem in Solingen wollte der Gesetzgeber auch Alltagsgegenstände erfassen", erklärt Petzsche. Allerdings könne durch die neuen Regelungen schon der bloße Kauf eines Bleistifts unter Umständen eine Überwachung erlauben:

Theoretisch kann ich einen Bleistift für einen Terroranschlag benutzen, etwa, wenn ich jemandem damit ein Auge aussteche. Sobald Indizien dies für möglich erscheinen lassen, sind daher Überwachungsmaßnahmen denkbar.

Anneke Petzsche, Strafrechtsexpertin

Zwar habe der Gesetzgeber dies versucht abzuschwächen, indem eine Absicht zur terroristischen Verwendung vorliegen muss. Eine solche Absicht sei jedoch nur schwer zu beweisen, wie Petzsche erklärt.

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EU-Umsetzungsfrist seit Jahren versäumt

Die Reform folgt den Vorgaben einer EU-Richtlinie zur Terrorismusabwehr aus dem Jahr 2017. Anders als EU-Verordnungen müssen Richtlinien von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden. Zwar haben die Mitgliedstaaten in der Regel einen Spielraum, wie sie die Vorgaben genau in nationales Recht überführen. Dennoch müssen sie hierbei eine von der EU gesetzte Frist einhalten.

Diese Umsetzungsfrist war bereits im September 2018 abgelaufen. Die Ampel-Koalition war erst aktiv geworden, nachdem die Kommission 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung eingeleitet hatte. Die Reform tritt nun mit fast achtjähriger Verspätung in Kraft.

Über dieses Thema berichtete ZDFheute Xpress in dem Beitrag "Kritik an neuen Gesetzen gegen Terrorismus" am 06.03.2026 um 13:34 Uhr.

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