Kindergeld, Elterngeld, Bürgergeld:So stark steigt die Rente im Vergleich zu anderen Leistungen
von Luisa Billmayer
Die Rente ist zum 1. Juli gestiegen. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld erhöhen sich nicht jedes Jahr. Ein Vergleich in Grafiken.
Nicht alle Leistungen sind so stark gestiegen wie die Rente. Vor allem das Elterngeld verliert an Wert.
Quelle: iStock/gahsoonDer Rentenwert steigt weiterhin. Er liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro. Der Rentenwert ist die Basis für die ausbezahlten Summen der Rente.
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Wer länger und mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat einen höheren Rentenanspruch. Aber auch das Lohnniveau der aktuell Einzahlenden definiert die jeweilige Auszahlungssumme.
Die Rente ist eine Lohnersatzleistung für Menschen, die nicht mehr arbeiten können. Die Auszahlungsbeträge sind an die aktuelle Lohnentwicklung gekoppelt, um Menschen in Rente am Lohnwachstum zu beteiligen.
Dr. Johannes Geyer, Ökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
Renten sind an die aktuellen Löhne gekoppelt
Weil die durchschnittlichen Bruttolöhne in den vergangenen Jahren gestiegen sind, fallen auch die durchschnittlich ausbezahlten Renten jedes Jahr höher aus.
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Auch das Bürgergeld und das Kindergeld sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Mindest- und Höchstwerte des Elterngelds und die Berechnungsgrundlage für den monatlichen Anspruch blieben hingegen gleich.
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Wieso steigen Sozialleistungen unterschiedlich?
Der Rentenwert - die Basis für die Auszahlbeträge - steigt zum 1. Juli abhängig von der Lohnentwicklung. Sinken kann die Rente nicht.
Regelbedarfe werden alle fünf Jahre ermittelt und jährlich abhängig von der Inflation und der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. 2026 ergab die Berechnungsformel keine Erhöhung, die Regelbedarfe bleiben unverändert. Auch das Bürgergeld kann nicht sinken.
Die Mindest- und Höchstbeträge sind im Elterngeld- und Elternzeitgesetz festgelegt. Seit Einführung wurden die Summen nicht angepasst. Erhöhungen sind nicht gesetzlich definiert.
Das Kindergeld steigt mit der Entwicklung des Kinderfreibetrags. Es erhöht sich nicht jährlich automatisch. Der Bedarf wird aber regelmäßig überprüft.
"Das Elterngeld war als Lohnersatzleistung konzipiert. Weil die Mindest- und Höchstsummen seit Einführung nicht angepasst wurden, hat das Elterngeld an Qualität verloren", sagt Johannes Geyer, Ökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. "Für eine kleine Bevölkerungsgruppe mit geringen Einkommen ist es noch eine Lohnersatzleistung. Aber für den wachsenden Rest hat sich das Elterngeld zu einem Mindesteinkommen für die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes entwickelt."
Johannes Winkel (CDU) kritisiert bei "Markus Lanz" die Rentenerhöhung zulasten von Familien und Studierenden.
03.06.2026 | 75:44 minSozialleistungen im Vergleich zur Inflation
Um ihre Kaufkraft stabil zu halten, müssten Leistungen mit der Inflation steigen. Beim Blick auf die Entwicklung von 2010 bis 2024 fällt auf: Die Renten und auch das Bürgergeld sind zuletzt mit dem Bruttoinlandsprodukt gestiegen. Das Elterngeld wurde nie erhöht.
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Wenn Leistungen nicht dynamisiert sind, wie es beim Elterngeld der Fall ist, dann verfällt der Wert.
Dr. Dorothea Voss, Sozialwissenschaftlerin am Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-Essen
Das Elterngeld sei eine wichtige familienpolitische Leistung. "Daher sind Überlegungen, beim Elterngeld zu kürzen, der falsche Weg", sagt Voss. Der Wertverfall könne die Entscheidung für Kinder negativ beeinflussen. Im am 2. Juli veröffentlichten Reformpaket der Bundesregierung sind Erhöhungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds vorgesehen. Anpassungen beim Elterngeld werden nicht erwähnt.
Redaktion: Kevin Schubert
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