Debatte um Befehlsverweigerung bei AfD-Sieg: Was Beamte dürfen

FAQ

GdP-Vize löst Debatte zu AfD aus:Wann dürfen Beamte Befehle verweigern?

von Daniel Heymann

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Kurz vor der Wahl in Sachsen-Anhalt schlägt ein Artikel hohe Wellen. Es geht darum, ob Polizeibeamte Befehle eines AfD-Chefs verweigern dürfen. Was das Gesetz sagt - ein Überblick.

Daniel Heymann ist zu sehen.

Daniel Heymann aus der Redaktion Recht und Justiz erklärt, unter welchen Voraussetzungen Beamte Anordnungen verweigern können. Allein die Tatsache, dass der Vorgesetzte in der AfD ist, genügt nicht.

21.08.2026 | 0:20 min

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob und wann Polizeibeamte Befehle verweigern dürfen.

Hüber hatte in der vergangenen Woche einen Beitrag in der GdP-Mitgliederzeitschrift veröffentlicht, in dem er den von ihm so bezeichneten "Elefanten im Raum" anspricht. Gemeint war damit die Frage, was "geschehen solle, übernähme die AfD ein Innenministerium".

Tipps, wie man als Beamter Bedenken vorbringt

In dem Beitrag stellte Hüber auch mehrfach Bezüge zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt her. Unter der Überschrift "Richtig Nein sagen" spricht Hüber unter anderem im Zusammenhang mit der AfD von einem "absoluten No-Go". Zusätzlich zu dem Artikel gibt es in der Zeitschrift Hilfestellung zur sogenannten" Remonstration", also wie man als Beamter rechtliche Bedenken gegen Dienstanordnungen vorbringt.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Beamte tatsächlich Befehle verweigern? Und welche Rolle spielt die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Was verlangt der Diensteid?

Beamte leisten nach den beamtenrechtlichen Regelungen in Bund und Ländern einen sogenannten Diensteid, der eine Verpflichtung auf das Grundgesetz enthält. Für Landesbeamte in Sachsen-Anhalt und damit auch für Landespolizisten lautet die genaue Formulierung des Eides: "Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen."

Konkrete, spezifische Folgen könne man aus dem Diensteid nicht ableiten, sagt Markus Thiel, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Denn die Dienstpflichten von Beamten seien im Detail in den entsprechenden Gesetzen geregelt. Der Eid diene vielmehr dazu, den Beamten ihre Pflichten noch einmal in besonderer Form persönlich vor Augen zu führen.

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Müssen Beamte rechtswidrige Befehle befolgen?

Zunächst gilt: Beamte müssen rechtmäßig handeln und tragen hierfür nach den Beamtengesetzen "die volle persönliche Verantwortung". Wenn sie rechtliche Bedenken gegen dienstliche Anordnungen haben, sie sie beispielsweise für strafbar halten, dürfen Beamte in der Regel nicht einfach selbst entscheiden. Sie müssen sich im Rahmen der sogenannten Remonstration an ihre Vorgesetzten wenden, um die Rechtmäßigkeit klären zu lassen.

Sollten diese die Anordnung bestätigen, müssen Beamte sie befolgen - von der persönlichen Verantwortung sind sie dann aber befreit.

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Von dieser Pflicht, eine Anordnung zumindest dann zu befolgen, wenn ein Vorgesetzter sie bestätigt hat, gibt es nur wenige Ausnahmen, nämlich:

  • Das angeordnete Verhalten verletzt die Menschenwürde.
  • Das angeordnete Verhalten ist strafbar oder ordnungswidrig und dies ist für die Beamten erkennbar.

Auch und gerade in rechtlich schwierigen Fällen dürfen Beamte von der Remonstration Gebrauch machen, erklärt Thiel, denn: "Wir wollen ja mündige, denkende Polizistinnen und Polizisten." Deshalb müssten Beamte auch nicht etwa dienstrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie eine komplizierte Rechtslage nicht sofort richtig einschätzen. Anders sei es nur bei "querulatorischen" Beamten, die das Remonstrationsrecht bewusst und wiederholt missbrauchen.

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Ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz relevant?

Unter anderem in Sachsen-Anhalt wird die AfD vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Dies erlaubt eine besonders intensive nachrichtendienstliche Behandlung der Partei - für Beamte hat die Einstufung aber keine unmittelbare rechtliche Bedeutung.

Es sei zwar möglich, dass Polizisten, die die AfD unterstützen, gegen ihre Pflichten als Beamte verstoßen - dies müsse aber immer im Einzelfall geprüft werden, betont Thiel. Im Ausgangspunkt müsse man jedenfalls die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz von Konsequenzen für einzelne Beamte trennen:

Es kommt immer auf das konkrete Verhalten des Beamten an. Man kann nicht pauschal sagen: Weil jemand AfD-Mitglied ist, wird er aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Professor Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei

Der Experte weist auch darauf hin, dass der Grad der Unterstützung stark variieren kann - von Sympathie für einzelne Positionen bis zur Kandidatur für Parteiämter.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, beschreibt in seinem Artikel auch das hypothetische Szenario, dass im Rahmen eines etwaigen AfD-Verbotsverfahrens ein AfD-Landesverband, etwa in Sachsen-Anhalt, verboten würde. Die Vollstreckung dieses Verbots wäre dann zunächst Aufgabe der jeweiligen Landesregierung. Für diesen hypothetischen Interessenkonflikt bringt Hüber Artikel 91 Grundgesetz (GG), den sogenannten inneren Notstand ins Spiel. Dann müssten, so Hüber, die Bereitschaftspolizeien "so stark und so vorbereitet" sein, um auf Weisung des Bundesinnenministers die verfassungsmäßige Ordnung in dem Bundesland wiederherzustellen.

Politisch spricht derzeit wenig für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Selbst wenn es dazu käme, würde ein solches Verfahren Jahre dauern. Schon aus diesen praktischen Gründen erscheint die von Hüber skizzierte Konstellation fernliegend.

Auch das von ihm angesprochene Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG dürfte praktisch nicht relevant werden: Wenn die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ausgehebelt wurde, haben nach dem Grundgesetz "alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Das Widerstandsrecht greift erst dann, wenn die Sicherungs- und Kontrollmechanismen der Verfassung bereits außer Kraft gesetzt sind. Von einer solchen Situation ist man in Deutschland - auch bei einer etwaigen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt - weit entfernt.


Daniel Heymann arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.

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Über dieses Thema berichtet ZDFheute am 21.08.2026 ab 17:50 Uhr in dem Beitrag "Wann Beamte Befehle verweigern können".

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