Mehr Verfassungsschutz-Befugnisse: Staatsrechtler nennt Risiken

Debatte um mehr Befugnisse:Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?

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Angesichts wachsender Bedrohungen wird über mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz diskutiert. Staatsrechtler Ogorek erklärt, was das bedeuten könnte, und warnt vor Risiken.

Ein buntes Bild von gestapelten Daten

Verfassungsschutz-Präsident Selen fordert mehr Macht für seine Behörde. Was das bedeutet, analysiert ZDFheute live mit Rechtswissenschaftler Ogorek.

27.05.2026 | 15:06 min

Wegen der verschärften Sicherheitslage in Deutschland fordert Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen neue Befugnisse für seine Behörde. Sie müsse sich zu einem "echten" Geheimdienst wandeln. Was das bedeuten würde und wo die Fallstricke liegen, darüber sprach Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln im Interview mit ZDFheute live.

Ogorek sieht einen deutlichen Unterschied zwischen dem Verfassungsschutz, der ein Nachrichtendienst sei, und einem Geheimdienst.

Ein Nachrichtendienst, der darf nur beobachten. Der schaut sozusagen von außen auf ein Geschehen, während ein Geheimdienst aktiv eingreifen darf.

Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler

SGS Selen

"Wir haben eine Gleichzeitigkeit von verschiedenen Bedrohungsszenarien", sagt Sinan Selen, Verfassungsschutzpräsident. Die Bedrohungen kämen sowohl von außen als auch von innen.

27.10.2025 | 7:00 min

Mehr "offensive Befugnisse" und "digitale Gegenangriffe"

Der Verfassungsschutz sammle bislang nur Informationen, werte sie aus und gebe sie weiter - etwa an Polizei oder Politik. Sogenannte Zwangsbefugnisse habe das Bundesamt nicht: "Es darf keine Personen festnehmen. Es darf keine Wohnungen durchsuchen, es darf keine Server abschalten." Sollte die Behörde künftig zu einem "echten Geheimdienst" werden, gehe es nach Einschätzung des Juristen vor allem um "offensivere Befugnisse".

Außenansicht des Bundesamts für Verfassungsschutz

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai eine baldige Reform der Nachrichtendienste angekündigt, um diese "zu einem echten Geheimdienst" auszubauen. Genaue Details seien bisher unbekannt, sagte Ogorek. Daher müsse man etwas mutmaßen.

Diskutiert würden in der Rechtswissenschaft etwa "digitale Gegenangriffe auf Server im Ausland" oder "heimliche Online-Durchsuchung" sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Dazu zählten auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse, erläuterte Ogorek.

Bereits erlaubt: "Große Datenbestände auswerten"

Trotz der Unterschiede zu Geheimdiensten in anderen Ländern sieht Ogorek den Verfassungsschutz nicht als rückständig. Das zugrundeliegende Gesetz stamme zwar "ursprünglich aus dem Jahr 1950", doch verfüge die Behörde bereits heute über digitale Instrumente. So dürfe sie unter engen Voraussetzungen Kommunikation überwachen:

Man darf also, etwas plakativer formuliert, einen Staatstrojaner einsetzen.

Markus Ogorek, Rechtswissenschaftler

Zudem könne der Dienst "große Datenbestände auswerten und auch mit ausländischen Nachrichten- und Geheimdiensten kooperieren". Lücken vermutete Ogorek aber bei "vollständiger Online-Durchsuchung von Endgeräten", beim Einsatz von KI sowie bei "offensiven Gegenoperationen" im Cyberraum.

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Strikte Trennung von Polizei und Nachrichtendienst historisch bedingt

Die strikte Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten habe in Deutschland historische Gründe, betonte der Rechtswissenschaftler. Sie sei "eine direkte Lehre aus der deutschen Geschichte, nämlich aus den Erfahrungen mit der geheimen Staatspolizei, der Gestapo, im Nationalsozialismus und später mit der Staatssicherheit in der DDR", erläutert Ogorek.

Beide Behörden (Gestapo und Stasi) waren genau das, was heute nicht mehr entstehen soll, nämlich ein Apparat, der zugleich beobachtet, ermittelt, verhaftet, verfolgt, wo also polizeiliche Befugnisse und nachrichtendienstliche Datenerhebungen ineinanderflossen.

Markus Ogorek, Rechtswissenschatler

Damals seien Beobachtung und Zwangsbefugnisse in einer Hand gebündelt gewesen, das solle heute verhindert werden. Es gebe heute ein "informationelles Trennungsprinzip: "Zwischen Polizei und Nachrichtendiensten dürfen grundsätzlich nicht ohne weiteres Informationen ausgetauscht werden."

Allerdings verwies Ogorek auf den enormen Zeitdruck bei Cyberangriffen: Diese liefen "innerhalb weniger Sekunden" ab. Er halte daher "punktuelle" neue Befugnisse für denkbar, etwa wenn die Polizei nicht so schnell eingebunden werden kann.

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Mehr Befugnisse bergen Risiken

Sorgen vor Missbrauch neuer Befugnisse für den Verfassungsschutz hält der Staatsrechtler für gut nachvollziehbar. Mehr Befugnisse bedeuteten "strukturell natürlich ein gewisses Risiko", da Eingriffe oft im Geheimen stattfänden. Zudem habe es in der Vergangenheit "Fehleinschätzungen" gegeben. Dennoch sieht er Handlungsbedarf:

Es wäre ein Fehler zu sagen, wir ignorieren jetzt einfach die Zeitenwende, auch bei den Nachrichtendiensten, die veränderte geopolitische Situation, und machen weiter wie bisher, sondern hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Markus Ogorek

Entscheidend sei eine klare gesetzliche Grundlage mit "rechtssicheren Eingriffsschwellen" und wirksamer Kontrolle. Diese sei derzeit "völlig zersplittert". Sie müsse schlanker und effizienter werden. "Ich habe aber keine Zweifel daran, dass der Deutsche Bundestag in der Lage sein wird, (...) Freiheit auf der einen Seite, Sicherheit auf der anderen Seite gut auszutarieren", resümierte Ogorek.

Das Interview führte ZDFheute-live Moderatorin Sara Bildau. Zusammengefasst hat es Michaela Schmehl.

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Quelle: ZDF
Über dieses Thema berichtete ZDFheute live am 27.05.2026 ab 15:30 Uhr.

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