Gesetzentwurf von Bas: Rentenpaket kostet Bund Milliarden

Gesetzentwurf von Bas:Rentenpaket kostet Bund Milliarden

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Union und SPD wollen das Rentenniveau stabil halten. Dafür liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Die Milliarden-Mehrausgaben sollen aus dem Haushalt kommen.

Bärbel Bas bei der SPD-Pressekonferenz nach Gremiensitzung
Bärbel Bas hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung des Rentenniveaus vorgelegt (Archiv)
Quelle: ddp

Mit ihrem ersten Rentengesetz will Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) das Rentenniveau mit Milliardensummen wie versprochen bei 48 Prozent sichern. Der Gesetzentwurf liegt verschiedenen Nachrichtenagenturen vor, er wurde nach Angaben aus Regierungskreisen nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Bas sagte in der ARD-Tagesschau:

Für die Menschen bedeutet das einmal Stabilität, aber dass sie auch nach einem langen Arbeitsleben die Sicherheit haben, eine stabile Rente zu bekommen.

Bärbel Bas (SPD), Sozialministerin

In ihrem Entwurf heißt es: "Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert, so dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird."
Neben der Sicherung des Rentenniveaus sollen bestimmte Hürden abgebaut werden, so dass ältere Beschäftigte weiter arbeiten können, wenn sie möchten. Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung der Mütterrente, die allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 greift. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf voraussichtlich Ende August beschließen, damit der Bundestag das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden kann.
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Was hat es mit dem Rentenniveau auf sich?

Das Rentenniveau beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Löhnen. Konkret drückt die Größe das Verhältnis von Durchschnittseinkommen und einer "Standardrente" aus. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. Die Kosten dafür sollen aus dem Bundeshaushalt kommen - in dem Entwurf heißt es:

Die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. (...) Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden.

Gesetzenwurf

Auch die Rentenerhöhung im laufenden Jahr hat bereits die schon gültige, aber befristete Haltelinie berücksichtigt. Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 3,74 Prozent steigende Bezüge. Der Rentenwert war mit der entsprechenden Verordnung so hoch festgesetzt worden, dass mit ihm das gesetzlich vorgeschriebene Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
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Was soll das kosten?

Die Alterung der Gesellschaft setzt das Rentensystem unter Druck. In den kommenden Jahren werden immer weniger Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen - immer mehr Menschen bekommen Altersbezüge. Nach offiziellen Berechnungen würde das Rentenniveau ohne Änderung von heute 48 Prozent bis 2030 auf 46,9 und 2045 auf 44,9 Prozent sinken. Die Renten würden weniger stark steigen im Vergleich zu den Einkommen der Erwerbstätigen.
Vor allem die SPD hatte ein stabiles Rentenniveau durchsetzen wollen - unter anderem die Arbeitgeber warnen vor explodierenden Lohnnebenkosten. Doch nun sollen Steuermittel in großem Stil fließen. Laut Gesetzentwurf führen die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie und sämtliche weitere Maßnahmen zu zusätzlichen Ausgaben ...
  • ... im Jahr 2029 in Höhe von 4,1 Milliarden Euro,
  • ... im Jahr 2030 in Höhe von 9,4 Milliarden Euro,
  • ... im Jahr 2031 in Höhe von 11,2 Milliarden Euro.
Zudem will die Bundesregierung im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorlegen. Geprüft werden soll, was nötig ist, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.
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Ausgeweitete Mütterrente erst ab 2028

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung soll laut Entwurf künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert werden. Diese ausgeweitete Mütterrente soll aber erst ab 2028 ausgezahlt werden, weil die Rentenversicherung nach eigener Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes braucht.
Noch nicht enthalten im Rentenpaket ist die geplante sogenannte Aktivrente, die Rentnern Steuervorteile verspricht, wenn sie über den Rentenbeginn hinaus arbeiten. Zur Vorbereitung des Vorhabens wird mit dem Entwurf das Vorbeschäftigungsverbot für Menschen im Rentenalter abgeschafft. Damit dürften ältere Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze für den Rentenbeginn erreicht haben, auch von ihrem früheren Arbeitgeber mehrfach befristet wieder eingestellt werden.
Quelle: dpa, Reuters

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