mit Video
Maßnahme zur Fachkräftesicherung:Arbeiten im Rentenalter soll belohnt werden
|
Mit einer neuen Prämie sollen Menschen belohnt werden, wenn sie im Rentenalter weiter arbeiten. Die Prämie soll als Einmalzahlung oder als höhere Rente ausgezahlt werden können.
Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen.
Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen - in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten "Wachstumsinitiative" und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Rechenbeispiel: 22.000 Euro Prämie für ein Jahr
Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart.
Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen.
Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente
Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. Außerdem steigt diese zusätzlich wegen weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse.
Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 kann sich einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing zufolge vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.
- Senioren auf dem Arbeitsmarkt: Warum Rentner zunehmend berufstätig sind
Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten
Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das - so der Gedanke - erhöht nicht nur deren Einkommen, sondern auch den Anreiz, länger im Job zu bleiben.
Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.
Heil und Habeck betonen Beitrag zur Fachkräftesicherung
"Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), sagte:
Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister
Auch Neuregelungen bei Befristungen und Witwenrente
Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente ("Witwen"- oder "Witwerrente") arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.
Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat.
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Quelle: dpa
Themen
Mehr zur Rente
Nach Forderungen aus CDU:Merz: Nein zu Rente erst mit 70 Jahren
mit Video