Krawalle nach Gen-Z-Demos:Schnelle Prozesse gegen Randalierer? Strafrechtler bremst
Kanzler Merz droht Randalierern mit der Härte des Gesetzes. Ein Strafrechtler erklärt, warum schnelle Urteile schwierig sind - und wie wahrscheinlich ein Demo-Verbot ist.
"Beim Landfriedensbruch ist die Beweislage selten so klar", erklärt Strafrechtler Matthias Jahn zu den Krawallen in deutschen Städten.
02.11.2026 | 6:04 minNach den Krawallen in mehreren deutschen Städten am Wochenende spricht sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) für ein strenges Vorgehen gegen die Randalierer aus. Straftäter würden die Härte des Gesetzes spüren, so der Kanzler.
Bei der Frage nach möglichen Strafen müsse man aber zwischen zwei Fällen unterscheiden, sagt Matthias Jahn, Strafrechtler an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Nach den Krawallen in mehreren deutschen Städten hat Kanzler Merz ein hartes Vorgehen gegen die Gewalttäter gefordert. Zugleich drückte er sein Verständnis für die friedlichen Demonstranten aus.
02.11.2026 | 1:46 minSo gebe es einerseits "individuelle Strafbarkeiten", die minder schwer, "aber natürlich nichtsdestotrotz empörend" seien. Jahn zählt dazu etwa Diebstähle, Sachbeschädigungen sowie Angriffe gegen Polizeibeamte. "Aber das wird nicht die drakonischen Strafen hergeben, die ja politisch von einem Teil der Diskutanten gewünscht werden." Dafür müsse man andere Delikte in den Blick nehmen - etwa Landfriedensbruch oder schweren Landfriedensbruch.
Bestraft werden könne nach dem Strafgesetzbuch das Handeln aus einer Menschenmenge heraus, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit massiv gestört wird. Dazu sagt Jahn:
Wenn es zu Plünderungen kommt, dann ist ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich.
Matthias Jahn, Strafrechtler
Nach den Ausschreitungen nach den Gen-Z-Protesten besteht die Sorge, dass sich die Krawalle wiederholen. ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese berichtet.
01.11.2026 | 1:27 minStrafrechtler: Schwere Delikte eignen sich nicht für schnelle Verfahren
Aber, so der Strafrechtler, schwerer Landfriedensbruch "hat viel höhere Nachweisvoraussetzungen" als andere Straftaten. "Dieser Nachweis ist schwerer zu führen", so Jahn. Daher sei dieser Tatvorwurf für Prozesse im beschleunigten Verfahren ungeeignet.
Beim Landfriedensbruch ist die Beweislage selten so klar, wie es sich ein Teil der Politiker jetzt herbeiwünscht.
Matthias Jahn, Strafrechtler
Die vielen Videos der Krawalle, die jetzt in den sozialen Netzwerken zu sehen sind, seien für die Aufklärung hilfreich und "grundsätzlich sehr belastbar", so der Strafrechtler. Aber: "Das sind immer nur kleine Ausschnitte." Insbesondere beim schweren Landfriedensbruch gehe es "um das größere Ganze", so Jahn.
Nach den Krawallen in Frankfurt spricht die Polizei von 1.000 bis 1.500 Störern. Ihnen droht Kanzler Merz mit der Härte des Gesetzes.
Quelle: Andreas Arnold / dpaHier müsse bewiesen werden, dass die Tat im Video ein Teil einer "aufrührerischen Menschenmenge" sei, dass die Tat aus der Gruppe heraus begangen worden sei und dass die abgebildeten Personen überhaupt Täter seien und nicht etwa bloß aus Gelegenheit bei einem zerbrochenen Schaufenster zugegriffen hätten. Dies zu klären sei "immer komplex".
Und das verlängert natürlich, auch politisch gesehen, die Ergebnisfindung in diesem Prozess.
Matthias Jahn, Strafrechtler
"Wir haben in Frankfurt eine enthemmte Gewalt erlebt", so der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) zu den Krawallen.
01.11.2026 | 4:51 minVerbot weiterer "Gen Z regelt"-Proteste? Strafrechtler zweifelt
Nach den Krawallen hatte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) die Durchführung weiterer angekündigter Jugendproteste am 20. November infrage gestellt. "Aus meiner Sicht sollte es jedenfalls nicht sein", sagte er in den ARD-"Tagesthemen".
Straftrechtler Jahn sieht auch hier hohe Hürden: Zunächst müsse man die Erkenntnisse von Behörden und Justiz auswerten. Entscheidend sei dann unter anderem die Frage, ob von Seiten der Initiative "Gen Z regelt" alles getan worden sei, um die Ausschreitungen zu unterbinden. Ein Demo-Verbot könne nur gerichtsfest sein, wenn man den Anmeldern von Gen Z Unterlassung vorwerfen kann, so Jahn. Dies sei etwa der Fall, wenn die Organisatoren mangelhaft mit den Behörden kommuniziert hätten.
Dafür gibt es bisher (…) keine belastbaren Anhaltspunkte.
Matthias Jahn, Strafrechtler
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