Staat zahlt ab dem sechsten Lebensjahr:Grünes Licht für Frühstartrente: Wer davon profitieren kann
Altersvorsorge ab dem Kindesalter - das ist das Ziel der sogenannten Frühstartrente. Wie diese funktioniert und was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen: Ein Überblick.
Das Kabinett hat unter anderem die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Vorsorgedepots für Kinder ab dem Geburtsjahr 2020 sollen 10 Euro monatlichen Zuschuss vom Staat bekommen.
12.08.2026 | 0:25 minMit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen.
Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres gebilligt. An diesem Mittwoch beschloss das Kabinett den betreffenden Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
Die Bundesregierung fördert ab 2027 private Altersvorsorge mit Zuschüssen zu einem Wertpapierdepot. Das könnte helfen, Rentenlücken zu schließen.
20.07.2026 | 0:40 minGibt es dafür Vorgaben?
Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Ab wann gibt es die Frühstartrente?
Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.
Aktuell werden mit der Rentenreform Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt. Mirko Drotschmann erklärt, worum es bei der Rentendebatte geht.
28.05.2026 | 13:28 minWas passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Gibt es steuerliche Vorteile?
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine zusätzlichen Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
In die wieder aufgekommene Diskussion um das Rentenpaket hat sich der neue Fraktionschef der Union, Thorsten Frei eingeschaltet. Er sieht keinen Spielraum für Veränderungen im Reformpaket.
05.08.2026 | 1:33 minKombination mit Kapitalrente möglich?
Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden. Die Einführung der Kapitalrente muss noch gesetzlich geregelt werden, wenn die Regierung die betreffende Empfehlung übernimmt.
Lohnt sich die Frühstartrente?
Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1.440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers "Finanztip" würde diese bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2.200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. Dabei sind allerdings inflationsbedingte Kaufkraftverluste nicht berücksichtigt.
Lassen Sie sich Beiträge von ZDFheute bevorzugt bei Google anzeigen.
→ Hier ZDFheute als bevorzugte Quelle einstellen.
Mehr zu Rente und Altersvorsorge
Rentenreform in Gefahr?:Warum die "Rente mit 63" entscheidend für Reformpläne ist
von Miriam Hantzschemit Video11:04- FAQ
Kritik von Ost-Ministerpräsidenten:Aus für "Rente mit 63": Was das für den Osten bedeuten würde
von Johannes Liebermit Video3:02 Staatlich geförderte ETF-Anlagen:Altersvorsorgedepot ersetzt Riester: Was anders werden soll
von Frank Bethmannmit Video0:40Abschlagsfreie Frührente:Rente mit 63: CDU-Spitzen halten an Abschaffung fest
mit Video1:44