60 Prozent mehr als im Vorjahr:Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichen neuen Höchstwert
21,4 Milliarden Euro hat der Fiskus 2025 an Erbschaften und Schenkungen eingenommen. Grund sind vor allem große Vermögensübertragungen.
Grund für das Rekordhoch waren vor allem große Vermögensübertragungen.
26.08.2026 | 0:31 minDie Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert geklettert. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Plus von 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert.
Ausschlaggebend war demnach vor allem ein sprunghafter Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt (plus 146,8 Prozent).
Die SPD will einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro einführen und Betriebsvermögen bis fünf Millionen Euro steuerfrei übertragen. Union und Wirtschaft kritisieren die Pläne.
13.01.2026 | 1:40 minIMK: Abschaffung der Erbschaftsteuer wäre absurd
Für das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) ist die Entwicklung ein Indiz für eine wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland. So sagte der wissenschaftliche IMK-Direktor Sebastian Dullien:
Der Anstieg der Steuereinnahmen geht einzig darauf zurück, dass 2025 in der Summe deutlich mehr Vermögen vererbt oder verschenkt wurde als 2024.
Sebastian Dullien, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
Angesichts knapper Kassen seien Forderungen absurd, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. "Ein solcher Schritt würde das Steuersystem noch ungerechter machen, als es ohnehin schon ist, weil es Vermögende entlasten würde", sagte Dullien.
Sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer erreichten dabei neue Spitzenwerte. Das Steueraufkommen auf Erbschaften erhöhte sich um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 lag bei 9,0 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro. Insgesamt wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen, ein Plus von gut 23 Prozent.
Wer erbt, muss die Gesellschaft über die Erbschaftsteuer beteiligen. Doch viele Erben von Familienunternehmen bleiben von diesem Grundsatz weitgehend verschont. Dem Staat entgehen so Milliarden.
20.01.2026 | 9:05 minMeiste Vermögensübergänge innerhalb der Freibeträge
Grund für die höheren Veranlagungen waren vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen. So wurden mit 16,8 Milliarden Euro mehr als doppelt so viele Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt wie im Vorjahr, was einem Plus von knapp 129 Prozent entspricht. Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro, wobei hier vor allem Schenkungen ins Gewicht fielen. Das übertragene Grundvermögen legte um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro zu.
- Ehepartner & eingetragene Lebenspartner 500.000€
- Kind 400.000€ (je Kind; auch Stiefkinder)
- Enkel 400.000€ (wenn das Kind bereits gestorben ist) bzw. 200.000€ (wenn das Kind noch lebt)
- Urenkel & Eltern 100.000€
- Alle übrigen Erben 20.000€ (dazu zählen u.a. Geschwister, Schwiegereltern und solche ohne Verwandtschaftsgrad)
Besonderheiten
Einem überlebenden Ehegatten und Kindern im Alter von bis zu 27 Jahren stehen außerdem ein zusätzlicher Versorgungsbeitrag zu:
Ehegatte 256.000€
Kind je nach Alter 10.300€ - 52.000€
Zwischen Ehegatten ist außerdem das Erben einer Wohnung in einem Haus oder einer Eigentumswohnung steuerfrei, wenn sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Kinder können ein Familienheim ebenfalls steuerfrei erben, sofern es eine Wohnfläche von 200qm nicht überschreitet und der Erwerbende es nach dem Erwerb mindestens zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzt. Sollte es innerhalb dieser Frist vermietet oder verkauft werden, wird das Heim rückwirkend besteuert. Ausnahmen gibt es nur in Fällen von unabdingbaren objektiven Gründen.
Quelle: BMJV
Das Bundesamt wies darauf hin, dass die meisten Vermögensübergänge innerhalb der persönlichen Freibeträge liegen. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten. Zudem weist die Statistik bestimmte Steuererlasse nicht aus. Bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wurden im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen.
"Jährlich werden Vermögen im Volumen des Bundeshaushalts vererbt"
Dem IMK zufolge werden in Deutschland jedes Jahr nach aktuellen Schätzungen rund 400 Milliarden Euro vererbt. "Jährlich werden also Vermögen in etwa im Volumen des Bundeshaushalts vererbt oder verschenkt", sagte IMK-Direktor Dullien. Die allermeisten Erbschaften fielen jedoch nicht in die Statistik, weil sie unter die Freigrenzen fallen, die bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Ehepartnern bei 500.000 Euro liegen.
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