SPD will Erbschaftssteuer reformieren - Streit um Firmen

Analyse

Reformpläne der Sozialdemokraten:Erbschaftssteuer: Für SPD Frage der "Leistungsgerechtigkeit"

Jan Henrich aus dem ZDF-Hauptstadtstudio

von Jan Henrich

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Die SPD hat Pläne für eine neue Erbschaftssteuer vorgestellt und will Betriebsvermögen mehr ins Visier nehmen. Den Koalitionspartner davon zu überzeugen, dürfte schwierig werden.

SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftssteuer

Während das Bundesverfassungsgericht noch prüft, nimmt die SPD politische Vorarbeit auf: Wer große Vermögen erbt, soll künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit.

13.01.2026 | 1:56 min

Höhere Freibeträge für alle, weniger Ausnahmen für Erben großer Unternehmensvermögen, so lässt sich der SPD-Vorstoß zur Erbschaftssteuer zusammenfassen. Es ginge um "Leistungsgerechtigkeit" und "Chancengleichheit", hieß es bei einer Vorstellung der Pläne am Dienstagmorgen.

Überzeugungsarbeit werden die Sozialdemokraten vor allem beim eigenen Koalitionspartner leisten müssen. Der zeigt sich wenig begeistert. Und am Ende könnte sich auch Karlsruhe in die Diskussion einmischen.

SPD will weniger Ausnahmen für Betriebsvermögen

Konkret sehen die Pläne vor, dass die Verschonungsregeln für vererbte Unternehmensvermögen angepasst werden. Geht es nach den Sozialdemokraten, soll anstelle der aktuell geltenden Ausnahmen künftig nur noch ein Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro greifen. Damit würde laut Partei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nächste Generation übergehen können. Über den Freibetrag hinaus würden Steuern fällig.

Aktuell sieht das Steuerrecht umfangreiche Verschonungsregeln vor, wenn Unternehmen vererbt werden. Bei Unternehmensvermögen von über 26 Millionen Euro können Erben einen Steuererlass beantragen, falls die Steuerschuld nur aus Betriebsvermögen bezahlt werden kann.

ZDF-Hauptstadtkorresondentin Andrea Maurer

Die SPD plant eine Reform der Erbschaftssteuer. Das stößt in der Union auf Kritik. In der CSU bezeichne man die Pläne als "leistungsfeindlich", so ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Andrea Maurer.

13.01.2026 | 1:38 min

Lebensfreibetrag statt Zehn-Jahres-Regel

Darüber hinaus sehen die SPD-Pläne für alle Erben einen sogenannten Lebensfreibetrag in Höhe von rund einer Million Euro vor. Davon 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro für Erbschaften von sonstigen Personen. Die Regelung soll anstelle der bisherigen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften treten, die bislang alle zehn Jahre neu genutzt werden können.

Die jetzige Erbschaftssteuer ist ungerecht, weil diejenigen, die kleine Erbschaften bekommen, mehr Steuern zahlen als Milliardenerben.

Wiebke Esdar, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Insgesamt sei durch die Pläne mit Steuer-Mehreinnahmen in Höhe eines niedrigen einstelligen Milliardenbetrags zu rechnen, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar bei der Vorstellung der Pläne. Die Einnahmen würden in die Kassen der Bundesländer fließen. Von einer Steuererhöhung wollen die Sozialdemokraten in dem Zusammenhang dennoch nur ungern sprechen.

Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats bei der Vorstellung des Jahresgutachtens 2025/26 des Sachverständigenrates, der sogenannten Wirtschaftsweisen zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, fordert, Firmenerben stärker zu besteuern. So könne mehr Steuergerechtigkeit erreicht werden.

24.12.2025 | 0:22 min

Union sieht "leistungsfeindliche" Steuer

Denn genau das scheint für die Union ein rotes Tuch zu sein. Bereits vor Veröffentlichung des Konzepts wurde beim Koalitionspartner Kritik laut. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffman nannte Pläne, die in Richtung einer Steuererhöhung gehen, "leistungsfeindlich".

Aus Sicht des Finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion Mathias Middelberg müsse beim Thema Steuern vor allem die Frage der Wettbewerbsfähigkeit eine stärkere Rolle spielen.

Das Ziel muss vor allen Dingen sein, dass der Standort Deutschland für Investitionen wieder interessant ist.

Mathias Middelberg, Unionsfraktionsvize

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD keine Reform der Erbschaftssteuer festgehalten. Dementsprechend schwierig könnte es für die Sozialdemokraten werden, den Koalitionspartner zu einem Entgegenkommen zu bewegen.

Arbeiter bedient Drehmaschine

Das Bundesverfassungsgericht prüft Steuerprivilegien für Unternehmenserben: Oft müssen wenig oder gar keine Steuern gezahlt werden, wenn eine Firma an die nächste Generation übergeben wird.

12.01.2026 | 4:15 min

Bundesverfassungsgericht könnte eingreifen

Schwung in die Diskussion könnte allerdings Karlsruhe bringen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Verfassungsbeschwerde eines Alleinerben, der zuvor erfolglos gegen einen Steuerbescheid vor Finanzgerichten geklagt hatte. Er hatte argumentiert, dass Privatvermögen im Vergleich zu Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer unangemessen benachteiligt würden.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich dieses Jahr über die Beschwerde entscheiden und dabei möglicherweise auch prüfen, ob die aktuellen Regeln für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2014 die damalige Fassung der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen waren aus Sicht der Richterinnen und Richter zu weitgehend. In ihrem Urteil hatten sie allerdings auch klargestellt, dass es dem Gesetzgeber grundsätzlich freisteht, kleine und mittlere Unternehmen von der Erbschaftssteuer zu verschonen, um den Bestand der Unternehmen zu sichern. Die schwarz-rote Koalition hatte daraufhin 2016 das System der Erbschaftssteuer angepasst.

Über dieses Thema berichtete unter anderem das Mittagsmagazin ab 12 Uhr, die ZDFheute Xpress am 13.01.2026 ab 9 Uhr und WISO am 12.01.2026 ab 19:25 Uhr.