Antidiskriminierungsstelle meldet Rekord bei Fällen

Beleidigung, Ausgrenzung, Benachteiligung:Antidiskriminierungsstelle meldet Rekord bei Fallzahlen

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Rassismus, Krankheit, Alter, Religion oder Geschlecht - es gibt viele Formen der Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldet einen Höchststand der Fälle.

Dichtes Passantenaufkommen in der Fussgaengerzone am Ende der Karolinenstrasse in der Nürnberg Innenstadt.

Immer mehr Menschen melden sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Quelle: Eibner-Pressefoto

Weil sie sich benachteiligt sahen, haben sich im vergangenen Jahr so viele Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt wie nie zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf rund 13.000 Fälle, 15 Prozent mehr als im Vorjahr, wie aus dem am Dienstag vorgestellten aktuellen Jahresbericht der Stelle hervorgeht.

Anfragen wegen Rassismus am häufigsten

Mit 43 Prozent drehten sich die meisten Anfragen um rassistische Diskriminierung. 27 Prozent der Betroffenen wandten sich wegen Benachteiligung auf Grund einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit an die Stelle, 22 Prozent aufgrund einer Diskriminierung wegen des Geschlechts.

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Dahinter folgten Anfragen zu Altersdiskriminierung mit zwölf Prozent, zu Religion und Weltanschauung mit sieben Prozent und zur sexuellen Identität mit rund vier Prozent.

Rassistische Einstellungen verfestigen sich - und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung.

Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte

Das sagte die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman.

Diskriminierung aus allen Lebensbereichen gemeldet

Die Menschen berichteten von Beleidigungen und Abwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. "Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft", so Ataman.

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Rund jede vierte Anfrage bei der Antidiskriminierungsstelle kam zuletzt aus dem Arbeitsbereich. In jeder fünften ging es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich des Wohnungsmarkts. Hier wie auch im Gesundheits- und Pflegebereich stieg die Zahl der Anfragen im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Viertel an.

Ataman kritisiert geplante Reform

Häufig wenden sich auch Menschen mit Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle, die sich von staatlichen Stellen benachteiligt sehen. Im vergangenen Jahr kam das rund 2.500 Mal vor. Allerdings gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für den Kontakt mit Behörden, Polizei, Justiz oder Schulen.

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Die Beauftragte Ataman kritisiert, dass sich das mit der vor kurzem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Reform des Gesetzes nicht ändern werde. "Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung." Die geplante Reform sei jedoch zu schwach und bringe Menschen im Alltag sehr wenig.

Entscheidung des Bundestages steht aus

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Betroffene von Diskriminierung im Alltag und im Arbeitsleben ihre Rechtsansprüche länger geltend machen können. Die Frist soll von bislang zwei auf vier Monate verlängert werden. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll auf mehr Bereiche ausgeweitet werden. Zudem sollen Betroffene mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle erhalten können - etwa durch ein Streitschlichtungsverfahren. Über den Gesetzentwurf muss noch der Bundestag entscheiden.

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Quelle: KNA
Über dieses Thema berichtete zuerst die ZDFheuteXpress am 02.06.2026 ab 13 Uhr.

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