Benachteiligung bei der Wohnungssuche: BGH prüft Diskriminierung

Diskriminierung bei der Wohnungssuche:BGH verurteilt Makler zu Schadensersatz

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Unter ihrem pakistanischen Namen bekam Frau Waseem keinen Besichtigungstermin - mit deutsch klingendem Nachnamen problemlos. Der BGH sieht einen "klaren Fall von Diskriminierung".

Symbolbild: Ein Schlüssel mit der Aufschrift «Wohnung #7» hängt an einer Wohnungseingangstür.

Haftet ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche? Ja, entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Quelle: dpa

Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadensersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um einen Fall aus Hessen, wo eine Frau mit pakistanischen Wurzeln eine Wohnung suchte.

Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam Humaira Waseem eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

sinanoglu

Fast die Hälfte aller Menschen in Deutschland, die sich ethnischen oder religiösen Minderheiten zugehörig fühlen, erlebt regelmäßig rassistische Diskriminierung. "Rassistische Diskriminierung ist in der Gesellschaft weit verbreitet", so Cihan Sinanoğlu (DeZIM-Institut).

20.03.2025 | 5:42 min

Richter sieht "klaren Fall von Diskriminierung"

Die Klägerin verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3.000 Euro.

Dieser wandte sich an den BGH, wo er nun aber keinen Erfolg hatte. Es sei ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", stellte auch der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung fest. Der Makler sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten.

Ziel des Gesetzes sei, Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen. Darum kam der BGH zu dem Schluss, dass auch ein Makler in einem solchen Fall haften kann - nicht nur der Vermieter.

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29.07.2025 | 1:30 min

Mit "Testing" gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Nach ihrer ersten erfolgreichen Anfrage unter "deutschem" Namen hatte sich Waseem an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, die sie auf das "Testing"-Verfahren hinwies. Dabei bewerben sich zwei Menschen um eine Wohnung, die sich in nur einem Merkmal unterscheiden - zum Beispiel Name oder Geschlecht. Die Ergebnisse könnten vor Gericht als Indiz für eine Benachteiligung anerkannt werden, schreibt die Antidiskriminierungsstelle.

Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 3, dass niemand wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, politischer Überzeugungen oder einer Behinderung benachteiligt werden darf.

Ergänzt wird dieser Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Es soll Benachteiligungen unter anderem wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Arbeitsleben. Es schützt vor Benachteiligung von der Stellenausschreibung bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses und umfasst auch Mobbing sowie sexuelle Belästigung. Das AGG gilt sowohl für private Unternehmen als auch für den öffentlichen Dienst.

Darüber hinaus greift das Gesetz auch im zivilen Alltag, etwa bei der Wohnungssuche, beim Einkaufen, beim Besuch von Gaststätten oder bei Bank- und Versicherungsgeschäften.


Quelle: dpa


Beratungsanfragen Antidiskriminierungsstelle

Die Zahl der gemeldeten Diskriminierungen hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt, fast die Hälfte wegen Rassismus. Immer mehr Menschen suchen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle.

03.06.2025 | 1:32 min

Waseem: "Diskriminierung ist Unrecht"

Für die in Deutschland geborene Klägerin ist es ein emotionales Verfahren. "Dieses Land ist meine Heimat, ich kenne kein anderes", erklärt Waseem. Auch ihre zwei Kinder seien hier geboren.

Umso verletzender ist es, zu erleben, dass mein Name ausreicht, um mich anders zu behandeln, bevor man mich überhaupt kennengelernt hat.

Humaira Waseem, Klägerin

Mit ihrer Klage wolle sie deutlich machen, dass das nicht nur eine "unangenehme Erfahrung" gewesen sei, "sondern ein klarer Verstoß gegen die Werte, die unser Rechtssystem schützen soll". Von den Karlsruher Richterinnen und Richtern erhofft sich Waseem ein klares Zeichen dafür, dass Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Deutschland nicht geduldet werde.

Ich wünsche mir ein Urteil, das stärkt, schützt und klare Grenzen setzt. Ein Urteil, das verdeutlicht: Diskriminierung ist keine Meinung. Sie ist Unrecht.

Humaira Waseem, Klägerin

Quelle: dpa. AFP
Über dieses Thema berichtete heute journal update am 28.01.2026 ab 00:00 Uhr.  

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