BGH zu Diskriminierung bei Wohnungssuche: Makler haften

Wohnungssuche:BGH: Makler haften bei Diskriminierung

von Birgit Franke und Christoph Schneider

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Wohnungen sind knapp - und Bewerber mit ausländisch klingenden Namen haben es oft schwerer. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagte und bekam vor dem Bundesgerichtshof recht.

Klägerin Humaira Waseem (m) sitzt mit ihren Anwältinnen Fatma Bostan (l) und Ines Bodenstein (r) im Vorfeld einer Urteilsverkündung

Wer bei der Wohnungssuche wegen eines ausländisch klingenden Namens diskriminiert wird, kann Schadenersatz vom Makler fordern. Das entschied der Bundesgerichtshof.

29.01.2026 | 1:38 min

Humaira Waseem suchte für sich, ihren Mann und ihr Kind 2022 eine Dreizimmerwohnung im hessischen Groß-Gerau. Sie bewarb sich per Internetformular mit ihrem pakistanischen Vor- und Nachnamen auf ein Inserat des Maklerbüros. Schnell bekam sie eine Absage. Auch ihr Mann und ihre Schwester blieben mit ihren richtigen Namen erfolglos.

"Testing" mit deutschem Namen

Die 30-jährige Humaira Waseem, die in Deutschland geboren ist, hatte das Gefühl, dass sie die Absagen nur aufgrund ihrer ethnischen Herkunft bekam. Sie versuchte es daher mit deutschen Namen wie "Schmidt" und "Schneider" und "Spieß" und erhielt Besichtigungstermine für die Wohnung. Auch eine Freundin bewarb sich unter dem Namen "Spieß" und erhielt prompt die Nachricht, dass sie einen Besichtigungstermin ausmachen könne.

Das sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, vermutete Waseem und zog vor Gericht. Sie verlangte vom Makler eine Entschädigung von 3.000 Euro sowie die Erstattung der Anwaltskosten.

Klägerin Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau.

Wer bei der Wohnungssuche wegen eines ausländisch klingenden Namens diskriminiert wird, kann vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Das hat der BGH entschieden.

29.01.2026 | 0:21 min

Richter sieht "klaren Fall von Diskriminierung"

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihr nun in vollem Umfang Recht. Der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Thomas Koch, sagte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass es sich hier um einen "ziemlich klaren Fall von Diskriminierung" handele. Waseem habe durch ihr "Testing" gezeigt, dass der Name für den Makler entscheidend war, um einen Besichtigungstermin zu erhalten. Es liege hier Diskriminierung vor.

Damit hat der BGH heute erstmals auch klargestellt, dass solche "Testings" ausreichende Indizien sind, die bei einer Diskriminierungsklage durchaus Verwendung finden dürfen. Denn Anzeichen für eine missbräuchliche Verwendung hat der BGH hier nicht gesehen.

Die Antidiskriminierungsstellen von Bund und Ländern stellen immer häufiger bei der Wohnungssuche rassistische Diskriminierungen fest. Auch der jüngst veröffentlichte Bericht des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) bestätigt dies.

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BGH: Makler haftet bei Diskriminierung

Die spannendere Frage vor dem Bundesgerichtshof war aber, ob auch der Makler in solch einem Fall haften müsse oder nur der Vermieter verantwortlich gemacht werden könne. Die Anwältin der Klägerin meinte in der mündlichen Verhandlung, es würde eine "erhebliche Schutzlücke" entstehen, wenn der Makler von der Haftung ausgenommen wäre. Der Anwalt des Maklers hingegen argumentierte, dass das Maklerbüro vom Vermieter beauftragt worden sei.

Doch der I. Zivilsenat folgte den Argumenten der Klägerin. Denn der Makler sei mit der Auswahl potenzieller Mieter betraut und unterliege daher ebenfalls dem im AGG normierten Benachteiligungsverbot. Den Makler als Hilfsperson des Vermieters anzusehen, "ist mit dem Wortlaut und der Systematik der Vorschriften vereinbar und entspricht dem Ziel des AGG", so der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Urteilsbegründung. Der Makler müsse also haften.

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Waseem bekommt Entschädigung

Nach dem AGG steht bei einem Verstoß den Betroffenen Schadensersatz zu. Hier hatte die Vorinstanz, das Landgericht Darmstadt, Humaira Waseem 3.000 Euro zugesprochen; eine Summe, die aufgrund der erheblichen Schwere des Verstoßes "revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist", so Koch. Und auch ihre Anwaltskosten bekommt sie erstattet.

In einer ersten Reaktion nach dem Urteil zeigte sich Humaira Waseem mit der Entscheidung sehr zufrieden. "Eine große Anspannung fällt von meinen Schultern." Sie fügte hinzu:

Es lohnt sich, für seine Rechte einzustehen.

Humaira Waseem, Klägerin




Birgit Franke und Christoph Schneider sind Redakteure in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz des ZDF.

Über dieses Thema berichteten verschiedene Sendungen, etwa das heute journal update am 28.01.2026 ab 00:00 Uhr, die Sendung "Volle Kanne" 29.01.2026 ab 09:05 Uhr sowie heute Xpress um 13:31 Uhr.

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